…Beschwerde samt Beschwerdevorentscheidung unter Zurückverweisung der Sache aufzuheben, wenn Ermittlungen unterlassen wurden, bei deren Durchführung ein anders lautender Bescheid hätte erlassen oder eine Bescheiderteilung hätte unterbleiben können. Die Gebrauchnahme dieser Möglichkeit sollte nach Ansicht des VwGH (siehe dazu die Rechtsprechung zur Vorgängerbestimmung § 289 BAO) zwar…
…Beschwerde samt Beschwerdevorentscheidung unter Zurückverweisung der Sache aufzuheben, wenn Ermittlungen unterlassen wurden, bei deren Durchführung ein anders lautender Bescheid hätte erlassen oder eine Bescheiderteilung hätte unterbleiben können. Die Gebrauchnahme dieser Möglichkeit sollte nach Ansicht des VwGH (siehe dazu die Rechtsprechung zur Vorgängerbestimmung § 289 BAO) zwar…
… 273) noch als zurückgenommen (§ 85 Abs. 2, § 86a Abs. 1, § 275) oder als gegenstandslos (§ 256 Abs. 3, § 274) zu erklären, so kann die Abgabenbehörde zweiter Instanz die Berufung durch Aufhebung des angefochtenen Bescheides und allfälliger Berufungsvorentscheidungen unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erster Instanz…
… 278 Abs 1 BAO idgF. unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde aufgehoben. 2. Eine (ordentliche) Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) unzulässig. Entscheidungsgründe Der steuerliche Vertreter des Beschwerdeführers (Bf) hat dem Finanzamt mit Schreiben vom 7…
…Beschwerdeverfahren wird nach Ergehen der Berufungsvorentscheidung des Zollamts Wien vom 7. 10. 2010, 100000/***[10]***/2003-9, sowie des Beschlusses VwGH 17. 3. 2016, 2013/16/0118, 0119-7, gemäß § 271 Abs. 2 BAO fortgesetzt. II. Die als Beschwerde weiterwirkende Berufung weist hinsichtlich der Einkommensteuerbescheide…
…mit Beschluss die Beschwerde durch Aufhebung des angefochtenen Bescheides unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erledigen, wenn Ermittlungen unterlassen wurden, bei deren Durchführung ein anders lautender Bescheid hätte erlassen werden oder eine Bescheiderstellung hätte unterbleiben können. Gemäß § 184 Abs. 1 BAO hat die Abgabenbehörde…
…zur Behebung der Verfahrensmängel aus dem AP-Verfahren gesetzt. III. Gem. § 278 Abs. 1 BAO kann das BFG die Beschwerde mit Beschluss durch Aufhebung der angefochtenen Bescheide und allfälliger Beschwerdevorentscheidungen unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erledigen, wenn Ermittlungen (§ 115 Abs. 1 BAO) unterlassen…
…VfGH). § 167 BAO: (1) Tatsachen, die bei der Abgabenbehörde offenkundig sind, und solche, für deren Vorhandensein das Gesetz eine Vermutung aufstellt, bedürfen keines Beweises. (2) Im übrigen hat die Abgabenbehörde unter sorgfältiger Berücksichtigung der Ergebnisse des Abgabenverfahrens nach freier Überzeugung zu beurteilen, ob eine Tatsache…
…und allfälliger Berufungsvorentscheidung unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erledigen, wenn Ermittlungen unterlassen wurden, bei deren Durchführung ein anders lautender Bescheid hätte erlassen werden können (oder eine Bescheiderteilung hätte unterbleiben können). Durch diese Aufhebung tritt das Verfahren nach § 278 Abs. 2 BAO in die…
…566,09) wird gemäß § 278 Abs. 1 Bundesabgabenordnung (BAO), BGBl.Nr. 1961/194 idgF, unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde aufgehoben. 2) Die nach der geltenden Rechtslage als Beschwerdevorentscheidung zu wertende Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Wien vom 12. Juli 2012, Zahl: 100000/aa/2007-137…
…189,39) wird gemäß § 278 Abs. 1 Bundesabgabenordnung (BAO), BGBl.Nr. 1961/194 idgF, unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde aufgehoben. 2) Die nach der geltenden Rechtslage als Beschwerdevorentscheidung zu wertende Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Wien vom 28. Juni 2012, Zahl: 100000/aa/2007-125…
…ja, für welche Zeiträume eine Kraftfahrzeugsteuer anfällt. Zurückverweisung: Nach § 278 Abs. 1 BAO kann das Verwaltungsgericht mit Beschluss die Beschwerde durch Aufhebung des angefochtenen Bescheides und allfälliger Beschwerdevorentscheidungen unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erledigen, wenn Ermittlungen (§ 115 Abs. 1 BAO) unterlassen wurden, bei…
…260) noch b) als zurückgenommen (§ 85 Abs. 2, § 86a Abs. 1) oder als gegenstandlos (§ 256 Abs. 3, § 261) zu erklären, so kann gemäß § 278 Abs. 1 BAO das Verwaltungsgericht mit Beschluss die Beschwerde durch Aufhebung des angefochtenen Bescheides und allfälliger Beschwerdevorentscheidungen unter Zurückverweisung der Sache…
…werden gem. § 278 Abs. 1 BAO unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde aufgehoben. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Die Beschwerdeführerin (kurz Bf.) bekämpfte die oben erwähnten Bescheide mit Berufungen, die dem…
…Finanzamt nach Aufhebung des angefochtenen Bescheides unter Beachtung der im Aufhebungsbeschluss dargelegten Rechtsansicht des Gerichts neuerlich entscheiden kann (vgl. BFG 6.3.2016, RV/7103019/2015). Aus diesen Gründen war der angefochtene Bescheid unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde gemäß § 278 Abs. 1 BAO…
…der Anerkennung meiner Aufwendungen als außergewöhnliche Belastungen als Steuergutschrift zukommen." Das Finanzamt legte die Berufung dem unabhängigen Finanzsenat zur Entscheidung vor. Dieser hob mit Bescheid vom 18. Oktober 2012 die angefochtenen Bescheide gemäß § 289 Abs. 1 BAO (in der damals geltenden Fassung) unter Zurückverweisung der…
…zurückzuweisen (§ 260) noch b) als zurückgenommen (§ 85 Abs 2, § 86a Abs 1) oder als gegenstandlos (§ 256 Abs 3, § 261) zu erklären ist, das Verwaltungsgericht mit Beschluss die Beschwerde durch Aufhebung des angefochtenen Bescheides und allfälliger Beschwerdevorentscheidungen unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erledigen, wenn…
…189,39) wird gemäß § 278 Abs. 1 Bundesabgabenordnung (BAO), BGBl.Nr. 1961/194 idgF, unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde aufgehoben. 2) Die nach der geltenden Rechtslage als Beschwerdevorentscheidung zu wertende Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Wien vom 28. Juni 2012, Zahl: 100000/aa/2007-135…
…806,79) wird gemäß § 278 Abs. 1 Bundesabgabenordnung (BAO), BGBl.Nr. 1961/194 idgF, unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde aufgehoben. 2) Die nach der geltenden Rechtslage als Beschwerdevorentscheidung zu wertende Berufungsvorentscheidung des Zollamtes Wien vom 12. Juli 2012, Zahl: 100000/aa/2007-99…
…wenn eine Aufhebung unter Zurückverweisung der Sache an die Abgabenbehörde erfolgt (§ 278). Gemäß § 274 Abs. 5 BAO sind Abs. 3 und 4 sowie § 273 Abs. 1, § 275 und § 277 Abs. 4 sinngemäß anzuwenden, wenn die Entscheidung über die Beschwerde dem Einzelrichter obliegt und nach Abs…