…zur Last liegt, hindert die Bewilligung der Wiedereinsetzung nicht, wenn es sich nur um einen minderen Grad des Versehens handelt. (2) Der Antrag auf Wiedereinsetzung muss binnen Monatsfrist nach Aufhören des Hindernisses bei der Finanzstrafbehörde oder beim Bundesfinanzgericht gestellt werden, je nachdem, ob die Frist…
…Wiedereinsetzung nicht, wenn es sich nur um einen minderen Grad des Versehens handelt. Abs 3 leg cit sieht vor, dass der Antrag auf Wiedereinsetzung binnen einer Frist von drei Monaten nach Aufhören des Hindernisses bei der Behörde (Abgabenbehörde oder Verwaltungsgericht) eingebracht werden muss, bei der…
…hindert die Bewilligung der Wiedereinsetzung nicht, wenn es sich nur um einen minderen Grad des Versehens handelt. Der Antrag auf Wiedereinsetzung muss nach § 308 Abs. 3 BAO binnen einer Frist von drei Monaten nach Aufhören des Hindernisses bei der Abgabenbehörde, bei der die Frist wahrzunehmen…
…3 BAO (drei Monate nach Aufhören des Hindernisses) ausgelöst wurde und der gegenständliche Wiedereinsetzungsantrag daher rechtzeitig iSd § 308 Abs. 3 leg cit ist. Der gegenständliche Gruppenantrag wurde von Herrn R.F., dem gemeinsamen gesetzlichen Vertreter der Bf. und des neuen Gruppenmitgliedes am 22.12.2022…
…Bewilligung der Wiedereinsetzung nicht, wenn es sich nur um einen minderen Grad des Versehens handelt." § 308 Abs 3 BAO lautet: "Der Antrag auf Wiedereinsetzung muss binnen einer Frist von drei Monaten nach Aufhören des Hindernisses bei der Behörde (Abgabenbehörde oder Verwaltungsgericht), bei der die Frist…
…hindert die Bewilligung der Wiedereinsetzung nicht, wenn es sich nur um einen minderen Grad des Versehens handelt. 3) Der Antrag auf Wiedereinsetzung muss binnen einer Frist von drei Monaten nach Aufhören des Hindernisses bei der Behörde (Abgabenbehörde oder Verwaltungsgericht), bei der die Frist wahrzunehmen war…
…nicht, wenn es sich nur um einen minderen Grad des Versehens handelt. (Anm.: Abs. 2 aufgehoben durch BGBl. I Nr. 124/2003) (3) Der Antrag auf Wiedereinsetzung muss binnen einer Frist von drei Monaten nach Aufhören des Hindernisses bei der Behörde (Abgabenbehörde oder Verwaltungsgericht), bei…
…unabwendbares Ereignis verhindert war, die Frist einzuhalten oder zur Verhandlung zu erscheinen. …. (3) Der Antrag auf Wiedereinsetzung muss binnen einer Frist von drei Monaten nach Aufhören des Hindernisses bei der Behörde (Abgabenbehörde oder Verwaltungsgericht), bei der die Frist wahrzunehmen war bzw. bei der die…
…Bewilligung der Wiedereinsetzung nicht, wenn es sich nur um einen minderen Grad des Versehens handelt. Der Antrag auf Wiedereinsetzung muss gemäß § 308 Abs. 3 BAO binnen einer Frist von drei Monaten nach Aufhören des Hindernisses bei der Behörde (Abgabenbehörde oder Verwaltungsgericht), bei der die Frist…
…die Rückforderungsmöglichkeit der vorläufig gezahlten Dienstgeberbeiträge von der Finanzverwaltung veranlasst worden sei und keinesfalls den Vorwurf des groben Verschuldens zu rechtfertigen vermöge. Gemäß § 308 Abs. 3 BAO müsse der Antrag auf Wiedereinsetzung binnen einer Frist von drei Monaten nach Aufhören des Hindernisses bei der Behörde…
…die Bewilligung der Wiedereinsetzung nicht, wenn es sich nur um einen minderen Grad des Versehens handelt. § 308 Abs. 3 BAO: Der Antrag auf Wiedereinsetzung muss binnen einer Frist von drei Monaten nach Aufhören des Hindernisses bei der Behörde (Abgabenbehörde oder Verwaltungsgericht), bei der die Frist…
…Ladung des Bundesfinanzgerichtes vom 23.4.2025 sei die Beschwerdeführerin nochmals darauf hingewiesen worden, dass der Fristverlängerungsantrag vom 29.7.2020 fehlt. Erst am 17.10.2025 sei ein Wiedereinsetzungsantrag eingebracht worden. Zu diesem Zeitpunkt sei sowohl die dreimonatige Frist ab Aufhören des Hindernisses als…
…Bewilligung der Wiedereinsetzung nicht, wenn es sich nur um einen minderen Grad des Versehens handelt. Der Antrag auf Wiedereinsetzung muss gem Abs 3 leg cit binnen einer Frist von drei Monaten nach Aufhören des Hindernisses bei der Behörde (Abgabenbehörde oder Verwaltungsgericht), bei der die Frist…
…Bewilligung der Wiedereinsetzung nicht, wenn es sich nur um einen minderen Grad des Versehens handelt." § 308 Abs. 3 BAO lautet: "Der Antrag auf Wiedereinsetzung muss binnen einer Frist von drei Monaten nach Aufhören des Hindernisses bei der Behörde (Abgabenbehörde oder Verwaltungsgericht), bei der die Frist…
…der Zustellung kann daraus jedoch nicht abgeleitet werden (VwGH 24.03.2004, 2004/04/0033). Ein Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand muss binnen einer Frist von drei Monaten nach Aufhören des Hindernisses bei der Behörde, bei der die Frist wahrzunehmen war, eingebracht werden (…
…zur Last liegt, hindert die Bewilligung der Wiedereinsetzung nicht, wenn es sich nur um einen minderen Grad des Versehens handelt. Abs. 2: Der Antrag auf Wiedereinsetzung muss binnen Monatsfrist nach Aufhören des Hindernisses bei der Finanzstrafbehörde oder beim Bundesfinanzgericht gestellt werden, je nachdem, ob die…
…den Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand vom 12.12.2022 zurück. Begründend wurde ausgeführt, dass der Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand binnen einer Frist von drei Monaten nach Aufhören des Hindernisses bei der Behörde, bei der die Frist wahrzunehmen gewesen sei…
…unter dieser Rücksicht - wenn die Antragstellerin also restituiert wird - wird das "Aufhören des Hindernisses" festzumachen sein; somit auch für die zur Ausführung der Prozesshandlung gesetzlich vorgesehene Frist selbst, welche mit Entfall des den Grund für die Wiedereinsetzung gebildet habenden Ereignisses beginnt. In der Wiedereinsetzung soll…
…die Bewilligung der Wiedereinsetzung nicht, wenn es sich nur um einen minderen Grad des Versehens handelt. (2) (aufgehoben) (3) Der Antrag auf Wiedereinsetzung muss binnen einer Frist von drei Monaten nach Aufhören des Hindernisses bei der Behörde (Abgabenbehörde oder Verwaltungsgericht), bei der die Frist wahrzunehmen…
…1 dritter Satz sinngemäß. Im Fall der Versäumung einer Frist hat der Antragsteller spätestens gleichzeitig mit dem Wiedereinsetzungsantrag die versäumte Handlung nachzuholen. Ab "Aufhören des Hindernisses" bedeutet nach der Judikatur des VwGH ab Wegfall jenes Ereignisses, das die Fristeinhaltung verhindert hat. Nach VwGH vom 9…