…92/13/0281). Die Fahrten von der Wohnung zu jener Arbeitsstätte, an der der Arbeitnehmer langfristig (in der Regel im Kalenderjahr) im Durchschnitt am häufigsten tätig wird (Hauptarbeitsstätte) und die Fahrten von der Hauptarbeitsstätte zurück zur Wohnung sind mit dem Verkehrsabsetzbetrag und einem allfälligen Pendlerpauschale…
…wurde ergänzend noch ausgeführt, im Fahrtenbuch seien zumeist mehrmalige wöchentliche Fahrten zum Arbeitgeber nach ***16*** ausgewiesen. Diese Fahrten seien als Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte zu qualifizieren. II.) Sachverhalt: 1.) Der Bf war im Beschwerdejahr als Sales Manager der ***14***, tätig. Der bezughabende Dienstvertrag wurde…
…das Pendlerpauschale beziehe sich nur auf seine Fahrten zwischen Wohnung und Stammdienststelle. Es liege auch keine funktionale Arbeitsstätte vor, weil Polizeimusiker nicht in die Landespolizeidirektion eingegliedert seien und ihnen dort kein Arbeitsplatz zur Verfügung stehe (Verweis auf LStR 2002 Rz 700). Die belangte Behörde führt…
…11.2009 hingewiesen worden: Darin wurde ad 1) im Wesentlichen ausgeführt, dass die Fahrtkosten /Strecke Wohnung-Arbeitsstätte-Wohnung mit dem Verkehrsabsetzbetrag abgegolten sind … Die Fahrtkosten von der Wohnung in den eigenen Betrieb und zurück sind grundsätzlich als Betriebsausgaben abzugsfähig, eine Doppelabsetzung ist nicht möglich…
…vom 26.06.2025 darauf hingewiesen, dass Wochenpendler, welche die Voraussetzungen der doppelten Haushaltsführung erfüllen würden, ein aliquotes Pendlerpauschale für die Wegstrecke vom Familienwohnsitz zur Arbeitsstätte geltend machen könnten, und den Bf aufgefordert, die Voraussetzungen für eine doppelte Haushaltsführung nachzuweisen. Mit Vorhaltsbeantwortung vom 02.07…
…Reihe von Fragen bzgl. der näheren (Wohn-)Umstände in Ungarn sowie bzgl. der Unzumutbarkeit der Verlegung des ungarischen Familienwohnsitzes in den Nahebereich der Arbeitsstätte in Österreich trotz bereits jahrlanger beruflicher Tätigkeit in Österreich gebeten. IX. Der o.a. Vorhalt wurde nicht beantwortet. Über die…
…LStR 2002 idF vom 31.12.2006 ebenfalls korrekt. Obwohl Dienstreisen über einen längeren Zeitraum vom Wohnort zum selben Einsatzort angetreten worden seien, lägen im Veranlagungszeitraum Dienstreisen vor und nicht ab dem Folgemonat Fahrten zwischen Wohnort und Arbeitsstätte. Dies ergebe sich aus dem Wortlaut des …
…0,42 € = 6.021,54 €). Das Finanzamt vertritt hingegen die Auffassung, dass 4.975 km als nicht abzugsfähig auszuscheiden seien (1.664 km für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, 3.311 km für Privatfahrten). Begründet wird dies von der Abgabenbehörde wie folgt…
…die Berufung durch die Abgabenbehörde zweiter Instanz vom 22. November 2012 bringt die Beschwerdeführerin vor, sie benötige für die Strecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte aufgrund der ungünstigen Bus- und Zugverbindungen mehr als zwei Stunden. Zudem monierte sie, Aufwendungen für Arbeitsmaterialien und Arbeitsbekleidung seien nicht berücksichtigt…
…VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Strittig war im Streitjahr 2023, ob dem Beschwerdeführer (Bf.) steuerliche Begünstigungen für die von ihm behaupteten Fahrten für die Wegstrecke von der Arbeitsstätte in Österreich zum Wohnsitz in Ungarn zustanden. I. Verfahrensgang Im Zuge der am 06.03.2024 elektronisch eingereichten…
…2013 und 2014 beantragte der Beschwerdeführer die Zuerkennung des großen Pendlerpauschales. Das Finanzamt hat dieses in den Erstbescheiden nicht anerkannt. Bei Vorliegen mehrerer Wohnsitze sei für die Beurteilung des Pendlerpauschales entweder der zur Arbeitsstätte nächstgelegene Wohnsitz oder der Familienwohnsitz maßgeblich. Als Familienwohnsitz gelte jener Ort…
…0148). Zu den berufsbedingten Fahrten zählen auch die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte (VwGH 26.06.1990, 87/14/0024). 1.2. Im Beschwerdefall ist aktenkundig und unbestritten, dass der Beschwerdeführer mit seinem Fahrzeug einen Unfall auf der berufsbedingten Fahrt zwischen Wohnung und Arbeitsstätte hatte…
…bei der Kleidung handle es sich nicht um typische Berufsbekleidung und die tatsächlichen Fahrtkosten seien nicht absetzbar. Ferner sei die Fahrtstrecke Wohnung Arbeitsstätte an weniger als vier Tagen im Kalendermonat zurückgelegt worden, weshalb - außer im Monat November - auch kein Pendlerpauschale zustehe. Mit fristgerecht am 23…
…am Freitag bzw. Samstag wieder zurück nach K. fahre. Die Arbeitsstätte sei in A. und die Entfernung für eine Strecke ist 198 km. Es werden keine Fahrtkostenersätze ausbezahlt. Das ausgefüllte Formular L34a wurde übermittelt. Am 10.7.2015 wurde der Einkommensteuerbescheid erlassen, in dem in…
…Fall für 15 km beitragsfreie Kilometergelder berücksichtigt werden. Wenn der Lehrer vorher nicht in die Stammschule fährt, sondern direkt von ***A*** nach ***C*** zur weiteren Arbeitsstätte, beträgt die zurückgelegte Gesamtstrecke 22 km (nur um 3 km weniger). Entsprechend der RZ 294 der LStR vor dem…
…EStG 1988 abgegolten sind. Dieser Absetzbetrag wurde beim Beschwerdeführer im angefochtenen Bescheid in der gesetzlich vorgegebenen Höhe von € 291,00 berücksichtigt. Laut Pendlerrechner war dem Bf. zumindest hinsichtlich der halben Wegstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte, die gesamt 57 Km beträgt, die Benützung eines öffentlichen…
…Nach RZ 710a LStR 2002 könne für Fahrten zwischen zwei Arbeitsstätten auf jeden Fall steuerfreies KM-Geld verrechnet werden. Das Finanzamt legte die Beschwerden ohne Erlassung von Beschwerdevorentscheidungen an die damals zuständige Abgabenbehörde zweiter Instanz zur Entscheidung vor. Über die Beschwerden wurde erwogen: Die geprüfte…
…auch die Beförderung des Arbeitnehmers im Werkverkehr zählt (Z 5). Voraussetzung für die Nichterfassung ist, dass der Arbeitgeber die Arbeitnehmer zwischen Wohnung und Arbeitsstätte mit Fahrzeugen nach der Art eines Massenbeförderungsmittels befördern lässt. Darunter fällt jedenfalls nicht die Beförderung mit einem Pkw (vgl. Jakom/Lenneis…
…40 km in Höhe von 1.476,00 Euro, weil die Wegstrecke zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nicht mehr als 40 km betrage. In der gegen diesen Bescheid am 07.12.2013 erhobenen Beschwerde beantragte der Bf. neuerlich das große Pendlerpauschale für die Fahrtstrecke zwischen 40…
…Fahrtkosten stellten keine spezifischen Reisekosten dar, sondern seien als Werbungskosten allgemeiner Art zu berücksichtigen. Im Falle von Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte würden diese allerdings durch den Verkehrsabsetzbetrag bzw. durch das Pendlerpauschale abgegolten werden. Für ein Pendlerpauschale müssten in zeitlicher Hinsicht die entsprechenden Verhältnisse überwiegend…