IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Elisabeth Traxler über die Beschwerde der Bf., vom 3. November 2008, gegen die Haftungs- und Abgabenbescheide des Finanzamtes Wien 6/7/15 vom 6. Oktober 2008 für die Kalenderjahre 2002-2005 zu Recht erkannt…
…zugrunde, dass ein ausländisches (tschechisches) Arbeitskräfteüberlassungsunternehmen seine bei ihm angestellten Arbeitskräfte einem inländischen Unternehmen (der X , im Folgenden kurz Bf) auf Basis eines Arbeitskräftegestellungsvertrages gegen eine entsprechende Vergütung für einen bestimmten Zeitraum überlassen hat. Nach der Art der vollbrachten Leistung liegt eine sogenannte Passivleistung vor…
…die Schlussfolgerung, dass eine Überlassung von Arbeitskräften vorliegt. Erwägungen: Im Zusammenhang mit der Prüfung der Abzugsteuerpflicht gemäß §§ 99ff EStG 1988 war zu klären, ob nach dem wahren wirtschaftlichen Gehalt tatsächlich Arbeitskräftegestellungsverträge gemäß § 99 Abs. 1 Z 5 EStG 1988 oder, wie von der Bf. behauptet…
…die ausländischen (ein ungarisches und ein slowenisches) Arbeitskräfteüberlassungsunternehmen die bei ihnen angestellten Arbeitskräfte einem inländischen Unternehmen (der Bf.) auf Basis von Arbeitskräftegestellungsverträgen gegen eine entsprechende Vergütung für einen bestimmten Zeitraum überlassen haben. Die Arbeitskräftegesteller haben im Inland weder ihre Geschäftsleitung noch ihren Sitz noch eine…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin A in der Beschwerdesache B, vertreten durch Herwig Panowitz, Ignaz-Philipp-Semmelweis-Straße 2, 3300 Amstetten, über die Beschwerde vom 12.12.2014 gegen die Bescheide der belangten Behörde Finanzamt Amstetten Melk Scheibbs vom 10…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin A in der Beschwerdesache B, vertreten durch Herwig Panowitz, Ignaz-Philipp-Semmelweis-Straße 2, 3300 Amstetten , über die Beschwerde vom 11.03.2014 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Amstetten Melk Scheibbs vom 18…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Senatsvorsitzenden***SenV***, die Richterin ***SenR*** sowie die fachkundigen Laienrichter ***SenLR1*** und ***SenLR2*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 8. Oktober 2015 gegen die Bescheide des Finanzamtes Kitzbühel Lienz vom 9…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin ***1*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Keki & Kastner Steuerberatungs KG, Garnisongasse 1 Tür 17, 1090 Wien, über die Beschwerde vom 6. November 2019 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 9/18/19…
6. Die zur Fertigung gestellten Zeichnungen und Unterlagen werden der Auftraggeberin nach Ausführung des/der Werk-/Montageleistungen unverzüglich zurückgegeben. 7. Für die Erteilung der Genehmigung zum Betreten der Werksanlagen der Auftraggeberin wird N vor Beginn der Arbeiten ein Verzeichnis des eingesetzten Personals mit den erforderlichen…
Im Zusammenhang mit der Vertretung ergäbe sich – folgte man den Vorbringen der Bf. – daher folgendes Bild: War eine Pflegefachkraft an der Erbringung eines bereits zugesagten Dienstes verhindert, dann durfte sie sich nicht vertreten lassen. War sie an der Erbringung eines bereits zugesagten Dienstes nicht verhindert…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache NameBf, AdresseBf, vertreten durch K Steuerberatung GmbH, AdresseStb, über die Beschwerde vom 26.02.2013 gegen die Bescheide der belangten Behörde Finanzamt Gänserndorf Mistelbach vom 25.01.2013 für die…
Das BFG geht davon aus, dass die Bf. mit Herrn E einen Stundenlohn von EUR 23,00 vereinbart hat. Von diesem Stundensatz spricht nicht nur Herr E (Einvernahmen vom 28.10.2010, 13.12.2010), sondern auch Herr D in seiner Einvernahme vom 7.6…
Es liegt also offensichtlich keine organisatorische Eingliederung der ausländischen Arbeitskräfte vor. Dienst- und Fachaufsicht übt keiner der leitenden Angestellten der Beschwerdeführerin aus, es ist keine unmittelbare Einbindung der Tätigkeit in betriebliche Abläufe der Beschwerdeführerin gegeben. Zeitablauf und Arbeitsort werden praktisch nicht mit dem Personal der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin IBV in der Beschwerdesache Bf, abc, vertreten durch AB, Rechtsanwälte, def, über die Beschwerde vom 20.01.2011 gegen den Haftungsbescheid des Finanzamtes vom 08.11.2010 betreffend Einbehaltung und Abfuhr der Lohnsteuer zu Recht…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***1*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch ACHLEITNER + PARTNER Steuerberatung GmbH, Hans Hatschek-Straße 19-23, 4840 Vöcklabruck, über die Beschwerde vom 7. Juni 2017 gegen den Feststellungsbescheid 2015 des Finanzamtes Linz vom…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch die Richterin Dr. Gabriele Krafft in der Beschwerdesache Bf., Anschrift, über die Beschwerde vom 17.10.2011 gegen den Bescheid der belangten Behörde FA Wien 4/5/10 vom 10.10.2011, betreffend Haftung nach § 82 EStG…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache der im Firmenbuch aufgelösten und gelöschten ***1*** OG, zuletzt in ***2*** und der ehemaligen unbeschränkt haftenden Gesellschafter, ***3***, und ***4***, über die Beschwerden vom 15. September 2011 gegen die Bescheide des…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. in der Beschwerdesache B. GmbH, Wien, vertreten durch Dr. Wolfgang Langeder, Stutterheimstraße 16-18,Stiege II/Etage 4, 1150 Wien, über die Beschwerde vom 18.11.2015 gegen den Haftungsbescheid der belangten Behörde Finanzamt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch die Richterin Dr. Elisabeth Hafner in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch APP Steuerberatung GmbH, Waidmannsdorfer Straße 10, 9020 Klagenfurt am Wörthersee, über die Beschwerde vom 24. November 2016 gegen die Haftungs- und Abgabenbescheide gemäß § 99…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch den Richter Mag.Dr. Thomas Leitner in der Beschwerdesache ***Masseverwalter1*** als Masseverwalter im Konkursverfahren der ***X*** GmbH & Co KG, ***X-Adr***, vertreten durch Karl Bruckner & Partner Steuerberater Inhaber Karl Grossek e.U., Wiener Straße 28/Stiege 2…