…zu erbringen, er war als konzernintern überlassener Arbeitnehmer in die Organisation der Gesellschaft in Deutschland eingegliedert, wie jeder dort (direkt) angestellte Arbeitnehmer. Damit ist aber das gegenständliche Verfahren entschieden. Nach dem oben Gesagten liegt eine "Passivleistung" im Sinne einer Arbeitskräfteüberlassung im Konzern vor. Bei dieser…
…ist dabei im Rahmen des DBA-Rechts abkommensautonom - und nicht nach nationalem Recht - zu interpretieren. Richtig ist der Hinweis des steuerlichen Vertreters, dass dem zitierten Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes (22. 5.2013, 2009/13/0031) ein so genannter „Outbound-Fall“ (internationale Arbeitskräfteüberlassung im Konzernverbund von Österreich…
…ist dabei im Rahmen des DBA-Rechts abkommensautonom - und nicht nach nationalem Recht - zu interpretieren. Es trifft zu, dass der dem Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 22. Mai 2013, Zl. 2009/13/0031, zugrunde liegende Sachverhalt einen so genannten „Outbound-Fall“ ( internationale Arbeitskräfteüberlassung im Konzernverbund von…
…ist dabei im Rahmen des DBA-Rechts abkommensautonom - und nicht nach nationalem Recht - zu interpretieren. Es trifft zu, dass der dem Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes vom 22. Mai 2013, Zl. 2009/13/0031, zugrunde liegende Sachverhalt einen so genannten „Outbound-Fall“ (internationale Arbeitskräfteüberlassung im Konzernverbund von…
…inländischen Arbeitsausübung gezahlt werden (ausgenommen konzerninterne Personalüberlassung von Angestellten)" und kein Bescheid (Freistellungsbescheid) nach § 5 Abs. 3 leg. cit. vorliegt. Wie oben ausgeführt liegt im Beschwerdefall eine grenzüberschreitende Arbeitskräfteüberlassung vor. Bei den Unternehmen (Bf. und Y.Y. s.r.o.) ist keine konzerninterne Personalüberlassung nach …
…15 Abs. 3 DBA Deutschland nichts. Denn Art. 15 Abs. 3 DBA Deutschland findet nur auf „gewerbliche“ Arbeitskräfteüberlassung Anwendung, nicht jedoch auf jene im Konzern (vgl. Waser in Aigner/Kofler/Tumpel (Hrsg), DBA-Kommentar2 (2019) Art 15 Rn 133; VwGH 22.02.2017, Ra 2014…
…nichtselbständiger Arbeit zukommt, wenn ein Fall der Arbeitskräftegestellung im Konzernverbund vorliegt. Die ersten der Absätze des Artikel 15 – Unselbständige Arbeit – des Abkommens zwischen der Republik Österreich und der Bundesrepublik Deutschland zur Vermeidung der Doppelbesteuerung auf dem Gebiet der Steuern vom Einkommen und vom Vermögen, BGBl…
…Arbeitskräften zur inländischen Arbeitsausübung gezahlt werden (ausgenommen konzerninterne Personalüberlassung von Angestellten)" und kein Bescheid (Freistellungsbescheid) nach § 5 Abs. 3 leg. cit. vorliegt. Wie oben ausgeführt liegt im Beschwerdefall eine grenzüberschreitende Arbeitskräfteüberlassung vor. Bei den Unternehmen (BF und s.r.o.) ist keine konzerninterne Personalüberlassung nach …
…Die im Prüfungsbericht getätigte Feststellung, wonach die oben erwähnten Dienstnehmer der Berufungswerberin gleichsam die Gesamtleitung der Auslandsgesellschaften besorgen, ist vor diesem sachverhaltsmäßigen Hintergrund insoweit nicht korrekt. Gleichermaßen ist auch die Textierung bezüglich Verrechnung der Konzernumlage ("Verrechnung.der Kosten kaufmännischer und technischer Dienstleistungen") vor oben geschildertem…
…Vorgesetzten oder der Geschäftsleitung Weisungen erteilt - wenn ja in welchem Umfang? Antwort: Die laufenden Tätigkeiten waren klar definiert, die Kontrolle meiner Tätigkeiten erfolgte direkt durch die Geschäftsführung oder eben vom Finanzverantwortlichen im Konzern. Frage: Wer war Ihr direkter Vorgesetzter? Antwort: Grundsätzlich war es Mag. W…
…wurden der Bf 2005 ausländische Arbeitskräfte im Rahmen einer Arbeitskräfteüberlassung zur Verfügung gestellt. Beweiswürdigung: Die Feststellungen hinsichtlich der Bedienung zweier slowakischer Firmen und deren Dauer und die von ihnen gelegten Rechnungen ergeben sich aus den Feststellungen der durchgeführten GPLA-Prüfung. Die Feststellungen hinsichtlich der Fa…
…vom 10. März 2006, BMF-010221/0101-IV/4/2006, AÖF Nr. 127/2006, erteilte Freistellungsbescheide sollten unberührt bleiben. In Fällen von Konzernentsendungen im Sinne des Abs. 29 des Erlasses des vom 10. März 2006, BMF-010221/0101-IV/4/2006, AÖF Nr. 127/2006…
…Personalamt bei der Bf, die Rechtsvorgänger Tochter1, Tochter2 oder Tochter3 etc. Die Bf ist im Unterschied zu diesen Unternehmen allerdings die Konzernmutter, worauf in der rechtlichen Beurteilung noch genauer einzugehen sein wird. Für die bei der Bf aktiven Beamten hat das Unternehmen, dem der jeweilige…
…Personalamt bei der Bf, die Rechtsvorgänger Tochter, Tochter2 oder Tochter3 etc. Die Bf ist im Unterschied zu diesen Unternehmen allerdings die Konzernmutter, worauf in der rechtlichen Beurteilung noch genauer einzugehen sein wird. Für die bei der Bf aktiven Beamten hat das Unternehmen, dem der jeweilige…
…Finanzamt die Beschwerde als unbegründet ab. Nach den durchgeführten Erhebungen sei als erwiesen anzunehmen, dass im vorliegenden Fall eine Arbeitskräfteüberlassung seitens der Firma B vorgelegen sei. Dazu werde auch auf das Straferkenntnis der Bezirkshauptmannschaft vom 13.04.2016 hingewiesen, in dem der Sachverhalt ebenso beurteilt…
…3*** beschäftigt und wurde innerhalb des ***3*** Konzerns im Straßenbau sowohl im Inland als auch in anderen Mitgliedstaaten der Union außer seinem Herkunfts- und Wohnmitgliedstaat Ungarn im Wege der Arbeitskräfteüberlassung eingesetzt. Im Streitzeitraum war der Bf vom 02.07.2018 bis 28.02.2019 an…
…a aus dem kostenlosen oder verbilligten Bezug von Waren oder Dienstleistungen, die der Arbeitgeber oder ein mit dem Arbeitgeber verbundenes Konzernunternehmen im allgemeinen Geschäftsverkehr anbietet (Mitarbeiterrabatt), nach Maßgabe folgender Bestimmungen: a) Der Mitarbeiterrabatt wird allen oder bestimmten Gruppen von Arbeitnehmern eingeräumt. b) Die kostenlos oder…
…werden", der nicht in der Slowakei ansässig ist. Der Begriff des - wirtschaftlichen - Arbeitgebers sei dabei im Rahmen des DBA-Rechts abkommensautonom - und nicht nach nationalem Recht - zu interpretieren. 3.) Liegt – wie im Beschwerdefall – eine konzerninterne Arbeitnehmergestellung vor, kommt die abkommensrechtliche Arbeitgebereigenschaft dem Beschäftiger (Gestellungsnehmer) zu…
…Er unterlag für Zwecke dieser internationalen Arbeitskräfteüberlassungen jeweils den Weisungen der Gestellungsnehmer, in deren Arbeitsablauf er integriert wurde. Die Projekte wurden im Rahmen der Unternehmenssphäre der ausländischen Konzerngesellschaften erbracht. Das Risiko sowie die Verantwortung für die vom Bf. im Rahmen dieser Personalgestellungen ausgeführten Tätigkeiten lagen…
…die österreichische Konzerngesellschaft tätig. In den Räumlichkeiten der Bf. stünden den beiden Geschäftsführern ein Büro (Schreibtisch mit sämtlichen Anschlüssen und versperrbarem Schrank) zur Verfügung. Die beiden Geschäftsführer würden in der Lohnverrechnung der Bf. nicht aufscheinen. Eine Meldung im Hinblick auf eine Entsendung bzw. Arbeitskräfteüberlassung betreffend…