RIS AI
4 Treffer1593 msnur geltende Fassungen
BFG RV/4100171/2019Keine Berücksichtigung von außergewöhnlichen Belastungen ohne Nachweis
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis16.09.2024Teil 2/2

…Dem Gericht liegen hierzu keine Unterlagen vor und können diese Kosten demgemäß nicht festgestellt werden. Für die Anschaffung von zwei Arbeitsbrillen werden vom Bf Kosten in Höhe von Euro 2.910,00 zuzüglich Fahrtkosten zum Optiker als außergewöhnliche Belastungen in Zusammenhang mit einer Behinderung geltend…

BFG RV/2100585/2022Arbeitsmittel eines IT-Engineers
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis15.03.2023Teil 1/3

…der Dioptrin) 6) Detaillierte Leistungsaufstellungen und Rechnungen im Zusammenhang mit der T-Mobile Telefonie und dem mobilen Internet sowie sämtliche Hardwarehandyrechnungen 7) Rechnung der Arbeitsbrille von ***4*** Optik vom 15.9.2015 8) Rechnung und Zahlungsbestätigung sowie Leistungsbeschreibung der Fortbildung vom 18.11.2015 sowie…

BFG RV/2100715/2009Doppelte Haushaltsführung
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis17.09.2014

…Monitor, Tastatur) wurde ein Privatanteil von 40 % ausgeschieden. Die Aufwendungen für die Arbeitsbrille würden keine Arbeitsmittel darstellen sondern könnten als außergewöhnliche Belastung berücksichtigt werden. Bewirtungskosten Dritter seien nur bei überwiegend beruflicher Veranlassung zu berücksichtigen. In Summe wurden vom Finanzamt Werbungskosten in Höhe von € 4…

BFG RV/4100171/2019Keine Berücksichtigung von außergewöhnlichen Belastungen ohne Nachweis
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis16.09.2024Teil 1/2

…Höhe von Euro 7.906,90 angeführt sind (entgegen der beantragten außergewöhnlichen Belastungen in der Einkommensteuererklärung in Höhe von Euro 8.482,57). Des Weiteren wurden Rechnungen hinsichtlich der Anschaffung von zwei Arbeitsbrillen, ein Artikel von der Internethomepage der Sozialversicherung zum Thema "Zuschüsse bei Meeresaufenthalten"…