…3*** - die Ausbildung zum Einzelhandelskaufmann mit dem Ziel die außerordentliche Lehrabschlussprüfung abzulegen. Während dieser Zeit erhält er einen Leistungsbezug des AMS (Arbeitslosengeld und Schulungszuschlag). Das Finanzamt Österreich (FAÖ) wies den Antrag mit Bescheid vom 11.11.2025 "ab September 2025" unter Verweis auf § 3 Abs…
…Überbrückungshilfe 28.08.2015 - 02.04.2016 Arbeitslosengeldbezug 28.07.2015 - 26.08.2015 Arbeitslosengeldbezug 16.07.2014 - 01.09.2014 Arbeitslosengeldbezug 01.03.2013 - 27.05.2013 Arbeitslosengeldbezug Meldende Stellen: Wiener Gebietskrankenkasse Beitragsgrundlage für Arbeitslosenbezug 01.01.2017 - 01.01.2017 Wiener Gebietskrankenkasse Beitragsgrundlage…
…2709-1710 ARBEITSMARKTSERVICE ÖSTERRE NH 467,25 3(2) 2510-3110 ARBEITSMARKTSERVICE ÖSTERRE NH 155,75 3(2) 0111-2412 ARBEITSMARKTSERVICE ÖSTERRE NH 1.201,50 3(2) 2512-3112 Wiener Gebietskrankenkasse 155,75 * 10.02. - 02.05. Arbeitslosengeldbezug 03.05. - 31.07., 27.09…
…350: 7.993,65 €; einbehaltene Sozialversicherungsbeiträge lt. KZ 357: 1.632,72 €) als im Inland steuerpflichtige Einkünfte ohne inländischen Steuerabzug (Grenzgänger) erfasst wurden. Überdies wurden die vom Abgabepflichtigen vom Arbeitsmarktservice Österreich und von der Tiroler Gebietskrankenkasse bezogenen Gelder (Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, Krankengeld während Arbeitslosigkeit)…
…9.2013, RV/0322-S/13 betreffend Urlaubsentschädigung und Urlaubsabfindung). Der Bezug von Arbeitslosengeld (auch Notstandshilfe) und Krankengeld erfüllt ebenso wie der Erhalt von Beihilfen zur Deckung des Lebensunterhaltes und Beihilfen zu Kursnebenkosten durch das AMS nicht die Voraussetzung einer Erwerbstätigkeit im Sinne des §3…
7. Im Jänner (durchgestrichen, mit Kuli darüber April) 2015 hat mir DG1 nichts ueberwiesen, laut Kontoauszug (ergänzt: Lohn März!) 8. In der Slowakei kriegen wir nur Familienbeihilfe sonst nichts. Mein Mann auch nicht. 9. Tankrechnungen habe ich nicht. Habe ich nicht gewusst. Meine Arbeit ist…
…FA ausführlich begründet. Das FA ging von einem Bezug von Arbeitslosengeld für insgesamt 198 Tage iHv 3.778,20 € einerseits und einem laufenden Bezug iHv insgesamt 17.569,53 € andererseits aus. Dieser Sachverhalt blieb im Rahmen des Vorlageantrages vom 29. Oktober 2014 unbestritten…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. XXX in der Beschwerdesache Vor-Zuname, Adresse gegen den Rückforderungsbescheid des FA Graz-Stadt vom 14.05.2013, betreffend Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag für den Zeitraum Oktober 2010 bis August 2011 zu Recht erkannt: Die…
…des § 3 Abs. 1 Z 5 lit. a EStG 1988 umfasse nur das österreichische Arbeitslosengeld samt Notstandshilfe gemäß dem (österreichischen) AIVG, ausländische Arbeitslosenbezüge seien hingegen nicht steuerbefreit und daher bei einem in Österreich unbeschränkt Steuerpflichtigen steuerbar. Dieses Besteuerungsrecht könne nur durch ein Doppelbesteuerungsabkommen eingeschränkt werden…