…gewesen und damit nicht ganzjährig einer Verpflichtung zur Innehabung einer Gewerberechtigung unterlegen sei. Der Bf verweist darauf, dass er ab April 2012 über eine Gewerbeberechtigung nach § 111 Abs. 2 Z. 3 GewO 1994 verfügt habe. Eine Beschränkung der Anwendbarkeit der GastgewerbepauschVO 2013 auf Betriebe nach …
…der Übertragung des Betriebes stattfindet. Das Grundstück, welches das Geschäft, die Lagerräumlichkeiten und die Werkstatt beinhalte, sei immer ein essenzieller Bestandteil des Unternehmens, ohne den kein Betrieb möglich wäre, gewesen. Die Dauer bis zur Unterfertigung des schriftlichen Vertrages könne keinen Einfluss auf die Anwendbarkeit der…
…abgesehen. Abgesehen von dieser rechnerischen Widerlegung der Beschwerdeausführungen wird im Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes vom 30.11.2018, RV/2101083/2018, nachstehende Rechtsauffassung vertreten: "Zugleich legt § 16 Abs. 1 Z 8 lit. d EStG 1988 in der Neufassung des StRefG 2015/2016 mit dem Verweis auf…
…respektive veräußerungsfähiges Wirtschaftsgut im Sinne der Altfassung des § 30 Abs. 1 EStG 1988 bzw. jenem der Neufassung des § 31 Abs. 1 EStG 1988? Rechtfertigung für die ertragsteuerliche Ungleichbehandlung von Kursverlusten einerseits sowie Kurssicherungsaufwendungen und Wertsicherungsbeträgen andererseits, welche nach der Rechtsprechung des BFH vom 22.09…
…respektive veräußerungsfähiges Wirtschaftsgut im Sinne der Altfassung des § 30 Abs. 1 EStG 1988 bzw. jenem der Neufassung des § 31 Abs. 1 EStG 1988? Rechtfertigung für die ertragsteuerliche Ungleichbehandlung von Kursverlusten einerseits sowie Kurssicherungsaufwendungen und Wertsicherungsbeträgen andererseits, welche nach der Rechtsprechung des BFH vom 22.9…
…bedungenen Entgeltes. Bei der Auslegung des Begriffs des Wertes des bedungenen Entgeltes kommen grundsätzlich dieselben Überlegungen wie für den "Wert" im Sinne des § 33 TP 5 Abs. 1 GebG zum Tragen (VwGH 3.10.1961, 174/61), ohne Anwendbarkeit der Sonderbestimmungen insb. der Abs. 2…
…bedungenen Entgeltes. Bei der Auslegung des Begriffs des Wertes des bedungenen Entgeltes kommen grundsätzlich dieselben Überlegungen wie für den "Wert" im Sinne des § 33 TP 5 Abs. 1 GebG zum Tragen (VwGH 3.10.1961, 174/61), ohne Anwendbarkeit der Sonderbestimmungen insb. der Abs. 2…
…bedungenen Entgeltes. Bei der Auslegung des Begriffs des Wertes des bedungenen Entgeltes kommen grundsätzlich dieselben Überlegungen wie für den "Wert" im Sinne des § 33 TP 5 Abs. 1 GebG zum Tragen (VwGH 3.10.1961, 174/61), ohne Anwendbarkeit der Sonderbestimmungen insb. der Abs. 2…
…bedungenen Entgeltes. Bei der Auslegung des Begriffs des Wertes des bedungenen Entgeltes kommen grundsätzlich dieselben Überlegungen wie für den "Wert" im Sinne des § 33 TP 5 Abs. 1 GebG zum Tragen (VwGH 3.10.1961, 174/61), ohne Anwendbarkeit der Sonderbestimmungen insb. der Abs. 2…
…bedungenen Entgeltes. Bei der Auslegung des Begriffs des Wertes des bedungenen Entgeltes kommen grundsätzlich dieselben Überlegungen wie für den "Wert" im Sinne des § 33 TP 5 Abs. 1 GebG zum Tragen (VwGH 3.10.1961, 174/61), ohne Anwendbarkeit der Sonderbestimmungen insb. der Abs. 2…
…ist zu entgegnen, dass dieser wie bereits im Bescheid ausgeführt keinerlei abgabenrechtliche Wirkung zukommt. Dem Vorbringen es läge mangels Unternehmereigenschaft der Abgabenschuldnerin keine Ausspielung im Sinne des g 2 Abs. 1 GSpG im gegenständlichen Fall vor, ist entgegenzuhalten, dass durch die Neufassung des § 2 Abs…
…bei Anwendbarkeit der neuen Rechtslage daher nicht mehr." Die als obiter dicta im Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes enthaltenen Ausführungen sprechen somit eindeutig für die vom Finanzamt GVG im gegenständlichen Verfahren vertretene Ansicht, dass bei Vorliegen einer gemischten Schenkung einer Liegenschaft lediglich der unentgeltliche Teil der Stiftungseingangssteuer…
…genüge eine Regelung, die dem Steuerpflichtigen nicht die Möglichkeit biete, von vornherein hinreichend genau ihren Anwendungsbereich zu bestimmen und zu Unsicherheiten hinsichtlich ihrer Anwendbarkeit führe, nicht den Erfordernissen der Rechtssicherheit. Rechtsvorschriften müssten, um diesen Erfordernissen der Rechtssicherheit gerecht zu werden, vor allem dann, wenn sie…
…2021) Aufhebungsanträge gestellt, so erscheint die de facto rückwirkende Anwendbarkeit der Jahresfrist auf solche im Zeitpunkt der Antragstellung "rechtzeitige" Anträge verfassungsrechtlich bedenklich; ebenso wie die neue Verjährungsausnahme für bereits verjährte Zeiträume. Dies spricht für eine verfassungskonforme (keine Anwendbarkeit der Neufassung annehmende) Interpretation (des § 11 Abs…
…1987 erfüllt hat und - der Vorrangregel folgend - nach § 1 Abs. 2a GrEStG 1987 zu besteuern war; es fällt daher keine weitere Grunderwerbsteuer an." Durch die im Rahmen dieses Beispiels dargelegte Rechtsansicht des BMF zeigt sich eindeutig die Parallelität und die parallele Anwendbarkeit der beiden Bestimmungen …
…gerichtet ist, dass ein Teil der zu erbringenden Leistungen als Geschenk anzunehmen ist. Für die Feststellung, ob eine Schenkung bzw. eine gemischte Schenkung vorliegt, sind nicht die Steuerwerte heranzuziehen, sondern die gemeinen Werte von Leistung und Gegenleistung zu vergleichen. Seit der Neufassung der Bestimmung des §…
…2014, 1536. In diesem Artikel werde eine Information des BMF zitiert, in welcher zu diversen Punkten der betreffenden Gesetzesregelung Stellung genommen werde (Vorgangsweise bei verschiedenen Sachverhalten im Zusammenhang mit der Neufassung des Grunderwerbsteuergesetzes durch das Bundesgesetz BGBl. Nr. 36/2014). In Punkt 1.1.2…
…für eine Widerlegung der gesetzlichen Vermutung mit zwei Varianten explizit vorgibt (Nachweisführung oder abweichende Pauschalermittlung durch Verordnung), genügt die Glaubhaftmachung eines abweichenden Wertverhältnisses zwischen Grundstück und Gebäude grundsätzlich nicht. Zugleich legt § 16 Abs. 1 Z 8 lit. d EStG 1988 in der Neufassung des StRefG…
…um einen Akt, der der Bemessungsverjährung unterliegt. Folglich bleibt für die Anwendbarkeit der Einhebungsverjährung kein Raum. Aus diesem Grunde gehen die Einwendungen der Bf hinsichtlich der Wahl der Verjährungsfrist ins Leere. Es kann nach Ansicht des BFG auch kein fiktiver Zeitpunkt herangezogen werden, weil es…
…stünde einem solchen Verständnis immer noch das Bedenken entgegen, dass die Besteuerung unter unsachlicher Entfernung vom System des Glücksspielgesetzes und damit „in exzessiver Weise an Sachverhalte“ anknüpfte. Ausgehend von der Zielrichtung der Neufassung des § 58 Abs. 3 GSpG durch das AbgÄG 2011 (ErlRV 1212 BlgNR…