…keine andere Möglichkeit als die Inanspruchnahme der Pensionsabfindung eingeräumt sei. Wenn kein Zwang zur Pensionsabfindung bestehe, sondern der Anwartschaftsberechtigte seine freie Wahl zwischen mehreren Ansprüchen treffe, diesem also im Rahmen einer obligatio alternativa ein Wahlrecht eingeräumt werde, liege keine Abfindung vor. In seiner Beschwerde brachte…
Ha az intézmény úgy látja, hogy az alaprendelet 68. cikke (2) bekezdésével összhangban egy másik tagállam jogszabályainak értelmében lehetőség van különbözeti kiegészítésre való jogosultságra, a kérelmet az intézmény haladéktalanul továbbítja a másik tagállam illetékes intézményéhez, és erről tájékoztatja az érintett személyt; értesíti továbbá a másik…
…entnommen. Die Regelungen über die Arten von Begünstigungen wurden nach der Totalrevision im Art 552 II § 3 ff PGR normiert. Sowohl nach dem TruG als nach dem PSG ist der Bf als Anwartschaftsberechtigter hinsichtlich der Zuwendung, die nicht vor Vollendung des 30. Lebensjahres erfolgen darf…
…Überschreiten der Grenze ist unbeachtlich, wenn es auf eine Verminderung des Arbeitslohnes aus wirtschaftlich beachtlichen Gründen in den letzten Aktivitätsjahren zurückzuführen ist. cc) Bei beitragsorientierten Zusagen dürfen die Beiträge 10% der Lohn- und Gehaltsumme der Anwartschaftsberechtigten nicht übersteigen. dd) Lit. cc gilt auch für leistungsorientierte…
…Situation wäre es unbillig, Pensionsabfindungen zur Gänze tarifmäßig zu versteuern, wenn kein Zwang zur Pensionsabfindung besteht, sondern der anwartschaftsberechtigte seine freie Wahl zwischen mehreren Ansprüchen (unter anderem dem Anspruch auf Einmalzahlung) trifft, diesem also im Rahmen einer obligatio alternativa (Wahlschuld iSd § 906 ABGB; zB Liechtensteiner…
… 124b Z 53 EStG 1988 nicht vorliege, wenn der Anwartschaftsberechtigte ein Wahlrecht zwischen mehreren gleichwertigen Möglichkeiten habe. Der Abgabepflichtige habe im Jahr 2011 im Alter von 60 Jahren die Möglichkeit des vorzeitigen "flexiblen Altersrücktritts" in Anspruch genommen und anstelle des Bezuges einer Altersrente eine Einmalzahlung…
…Situation wäre es unbillig, Pensionsabfindungen zur Gänze tarifmäßig zu versteuern. Wenn kein Zwang zur Pensionsabfindung besteht, sondern der Anwartschaftsberechtigte seine freie Wahl zwischen mehreren Ansprüchen (unter anderem dem Anspruch auf Einmalzahlung) trifft, diesem also im Rahmen einer "obligatio alternativa" (Wahlschuld iSd § 906 ABGB; zB Schweizer…
…liege keine Pensionsabfindung im Sinne des § 124b Z 53 EStG 1988 vor, wenn kein Zwang zur Inanspruchnahme der Abfindung bestehe und der Anwartschaftsberechtigte die freie Wahlmöglichkeit zwischen mehreren Ansprüchen habe. Diese Interpretation der Bestimmung finde im Gesetzeswortlaut keine Deckung. Dessen ungeachtet habe der Beschwerdeführer nach…
…sondern sich gerade aufgrund der im Beschwerdefall vorliegenden kleinen, inhomogenen Gruppe von Anwartschaftsberechtigten erhebliche Abweichungen zwischen den beiden versicherungsmathematischen Methoden ergeben würden. Es sei außerdem so, dass zum 31.12.2015 in der betroffenen Gruppe von sieben Personen drei Personen bereits das Alter von 60…
…Situation wäre es unbillig, Pensionsabfindungen zur Gänze tarifmäßig zu versteuern. Wenn kein Zwang zur Pensionsabfindung besteht, sondern der Anwartschaftsberechtigte seine freie Wahl zwischen mehreren Ansprüchen (unter anderem dem Anspruch auf Einmalzahlung) trifft, diesem also im Rahmen einer obligatio alternativa (Wahlschuld iSd § 906 ABGB; zB Schweizer…
…Begründend wurde dazu ausgeführt, die Begünstigung stehe nur dann zu, wenn dem Anspruchsberechtigten keine andere Möglichkeit als die Inanspruchnahme der Pensionsabfindung eingeräumt sei. Habe der Anwartschaftsberechtigte die freie Wahl zwischen mehreren Ansprüchen, d.h., zwischen einer Rente und einer Einmalzahlung, so liege nach ständiger Rechtsprechung…
…zuzurechnen sei. Wesentliche Argumente für den Standpunkt des Bf: - Er hätte bis zum Sommer 2010 nachweislich keinerlei Kenntnis von der Existenz der FL-StiftungA geschweige denn von der für ihn vorgesehenen Anwartschaftsberechtigung gehabt. - Er habe bis dato keinerlei Dispositionsmöglichkeiten über das Vermögen der FL-StiftungA…
…Situation sei es unbillig, Pensionsabfindungen zur Gänze tarifmäßig zu versteuern. Wenn kein Zwang zur Pensionsabfindung bestehe, sondern der Anwartschaftsberechtigte seine freie Wahl zwischen mehreren Ansprüchen (unter anderem dem Anspruch auf Einmalzahlung) treffe, diesem also im Rahmen einer obligatio alternativa (Wahlschuld iSd § 906 ABGB; zB Schweizer…
…einer solchen Situation wäre es unbillig, Pensionsabfindungen zur Gänze tarifmäßig zu versteuern. Wenn kein Zwang zur Pensionsabfindung besteht, sondern der Anwartschaftsberechtigte seine freie Wahl zwischen mehreren Ansprüchen (unter anderem dem Anspruch auf Einmalzahlung) trifft, diesem also im Rahmen einer obligatio alternativa (Wahlschuld iSd § 906 ABGB…
…einer solchen Situation wäre es unbillig, Pensionsabfindungen zur Gänze tarifmäßig zu versteuern. Wenn kein Zwang zur Pensionsabfindung besteht, sondern der Anwartschaftsberechtigte seine freie Wahl zwischen mehreren Ansprüchen (unter anderem dem Anspruch auf Einmalzahlung) trifft, diesem also im Rahmen einer obligatio alternativa (Wahlschuld iSd § 906 ABGB…
…Situation wäre es unbillig, Pensionsabfindungen zur Gänze tarifmäßig zu besteuern. Wenn kein Zwang zur Pensionsabfindung bestehe, sondern der Anwartschaftsberechtigte seine freie Wahl zwischen mehreren Ansprüchen (unter anderem den Anspruch auf Einmalzahlung) treffe, diesem also im Rahmen einer obligatio alternativa (Wahlschuld im Sinne des § 906 ABGB…
…von § 124b Z 53 EStG 1988 ein Drittel als steuerfrei auszuscheiden und zwei Drittel der normalen Besteuerung zu unterziehen, und brachte unter Verweis auf die genannte Gesetzesstelle sowie auf Reiner/Reiner, Besteuerung von Pensionskassenabfindungen bei Wahlrecht des Anwartschaftsberechtigten, BFGjournal 1/2016, Seiten 27 ff, vor…
…In einer solchen Situation wäre es unbillig, Pensionsabfindungen zur Gänze tarifmäßig zu versteuern. Wenn kein Zwang zur Pensionsabfindung bestehe, dem Anwartschaftsberechtigten also im Rahmen einer obligatio alternativa (Wahlschuld im Sinne des § 906 ABGB, zB Schweizer Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge) ein Wahlrecht…
…es unbillig, Pensionsabfindungen zur Gänze tarifmäßig zu versteuern. Wenn kein Zwang zur Pensionsabfindung bestehe, sondern der Anwartschaftsberechtigte seine freie Wahl zwischen mehreren Ansprüchen (unter anderem dem Anspruch auf Einmalzahlung) treffe, diesem also im Rahmen einer obligatio alternativa (Wahlschuld im Sinne des § 906 ABGB, zB Schweizer…
…es unbillig, Pensionsabfindungen zur Gänze tarifmäßig zu versteuern. Wenn kein Zwang zur Pensionsabfindung bestehe, sondern der Anwartschaftsberechtigte seine freie Wahl zwischen mehreren Ansprüchen (unter anderem dem Anspruch auf Einmalzahlung) treffe, diesem also im Rahmen einer obligatio alternativa (Wahlschuld im Sinne des § 906 ABGB, zB Schweizer…