…Hoffmann, nicht unter Art. 9 Abs. 2 lit. e der Sechsten Richtlinie, weil Anwaltsleistungen nicht schiedsrichterähnlich seien. Über die Beschwerde wurde erwogen: 1. Ort der sonstigen Leistung: Anzuwendende Gesetzesbestimmungen: § 28 Abs. 33 UStG 1994 lautet: „Die Änderungen des Bundesgesetzes BGBl. I Nr. 52/2009 treten…
…Rz 19). Der Anwalt der obsiegenden Partei erbringt seine Leistung an diese und nicht an die unterlegene Partei. Ein Vorsteuerabzug steht der unterlegenen Partei nur hinsichtlich der Leistungen ihres eigenen Anwaltes und nicht hinsichtlich der (ersetzten) Anwaltsleistungen der obsiegenden Partei zu (Kodek, RdW 1988, 56…
…m. Auftragsvergaben an die GmbH) gegen ihren Geschäftsführer beauftragt. Der EuGH sah hinsichtlich Vorsteuerabzugs in diesem Fall keinen ausreichenden Konnex zwischen den eingekauften Anwaltsleistungen und den steuerpflichtigen Leistungen der GmbH. Wie das vorlegende Gericht selbst ausführe, bestehe kein rechtlicher Zusammenhang zwischen der Strafverfolgung und A…
…Rz 19). Der Anwalt der obsiegenden Partei erbringt seine Leistung an diese und nicht an die unterlegene Partei. Ein Vorsteuerabzug steht der unterlegenen Partei nur hinsichtlich der Leistungen ihres eigenen Anwaltes und nicht hinsichtlich der (ersetzten) Anwaltsleistungen der obsiegenden Partei zu (Kodek, RdW 1988, 56…
…verwiesen werde, sei auf den gegenständlichen Fall nicht anwendbar, da es sich im vom EuGH entschiedenen Fall um typische Anwaltsleistungen handle - mögen diese auch in einem System der Gerichtskostenhilfe erbracht worden sein -, im gegenständlichen Fall handle es sich jedoch um Leistungen eines Sachwalters, die nicht…
…verwiesen werde, sei auf den gegenständlichen Fall nicht anwendbar, da es sich im vom EuGH entschiedenen Fall um typische Anwaltsleistungen handle - mögen diese auch in einem System der Gerichtskostenhilfe erbracht worden sein -, im gegenständlichen Fall handle es sich jedoch um Leistungen eines Sachwalters, die nicht…
…war, aus dem im jeweiligen Monat ein Umsatz erzielt wurde. Das letzte Drittel wurde im Verhältnis der Abarbeitung, dh. danach welcher Gesellschafter die Anwaltsleistungen erbracht hat, aufgeteilt. Von den Beträgen, die durch Summierung der auf die jeweiligen Gesellschafter entfallenden Anteile aus den drei "Rücklagentöpfen" entfallen…
…den Rechtsanwälten in den Honorarnoten angeführten Beträgen zu den erbrachten Leistungen ist nicht exakt möglich. In Zusammenschau der Leistungsbeschreibung auf den Honorarnoten und dem Mailverkehr wurden jedoch größtenteils die Anwaltsleistungen nachgewiesen bzw. glaubhaft gemacht und können daher festgestellt werden. Die in den Honorarnoten vom 10…
…liegt daher bei der Bf. Da keine Unterlagen vorgelegt wurden, bestehe die Vermutung, die Anwaltsleistungen seien privat veranlasst und daher nicht abzugsfähig. Mit Eingabe vom 12.07.2018 stellte die Bf. einen Antrag auf Entscheidung über die Beschwerde durch das Bundesfinanzgericht und Durchführung einer…
…Leistungsaustausch zwischen der Beschwerdeführerin als Leistende und A als Leistungsempfänger bestanden habe. Die nach der Vereinbarung vom 18.2.2002 besorgte Anwaltsleistung sei an A als Besorgungsleistung erbracht worden und sei steuerbar und steuerpflichtig. Bemessungsgrundlage für die Leistung des Besorgers sei der Kostenersatz für die…
…ein Zusammenhang zwischen Eingangsdienstleistung und gesamter Tätigkeit, eröffnet die Dienstleistung einen Anspruch auf Vorsteuerabzug. Das ergibt sich indirekt aus der EuGH-Rspr (Rs „Becker“): Anwaltsleistungen zum Schutz „privater Interessen“ der Beschuldigten führen nicht zum Vorsteuerabzug. E contrario müssen Verteidigungskosten, die ausschließlich die Interessen der Kapitalgesellschaft…
…ein Zusammenhang zwischen Eingangsdienstleistung und gesamter Tätigkeit, eröffnet die Dienstleistung einen Anspruch auf Vorsteuerabzug. Das ergibt sich indirekt aus der EuGH-Rspr (Rs „Becker“): Anwaltsleistungen zum Schutz „privater Interessen“ der Beschuldigten führen nicht zum Vorsteuerabzug. E contrario müssen Verteidigungskosten, die ausschließlich die Interessen der Kapitalgesellschaft…
87 Die Anwendung derartiger Bedingungen muss jedoch den Grundsatz der steuerlichen Neutralität wahren. Somit ist im Ausgangsrechtsstreit zu prüfen, ob anderen Steuerpflichtigen, u. a. gemeinnützigen Vereinen, unter der Situation des Klägers des Ausgangsverfahrens entsprechenden Umständen bereits eine vergleichbare Anerkennung gewährt wurde. Zu diesem Aspekt haben…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr*** vertreten durch ***1***, über die Beschwerden vom 22. Dezember 2017 gegen die Bescheide des ***FA*** vom 22. November 2017 betreffend Umsatzsteuer 2015 und 2016, Steuernummer ***Bf1StNr1***, zu Recht…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch TAXCOACH Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung GmbH & Co KG, Muthgasse 109, 1190 Wien, über die Beschwerde vom 6. Juni 2024 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 26…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Mag. Walther Wawronek STB GmbH, Linke Wienzeile 4 Tür 2, 1060 Wien, über die Beschwerde vom 20. August 2018 gegen den Bescheid des Finanzamtes Lilienfeld St…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. R in der Beschwerdesache XY, vertreten durch die Z Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungs GmbH, gegen den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch vom 22. September 2015 betreffend Einkommensteuer 2014 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 279…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Senatsvorsitzende ***3***, den Richter ***Ri*** sowie die fachkundigen Laienrichter ***4*** und ***5*** in der Beschwerdesache ***6***, vertreten durch ***7***, über die Beschwerde vom ***1*** gegen die Bescheide des Finanzamtes ***99*** (jetzt Finanzamt ***109***) vom ***2*** betreffend…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch RPC Reschenhofer & Partner Consulting Steuerberatung GmbH, Lichtenfelsgasse 5 Tür 10, 1010 Wien, über die Beschwerde vom 29. April 2019 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 3…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter R in der Beschwerdesache Bf., W, vertreten durch LBG Burgenland Steuerberatung GmbH, Ruster Straße 12-16, 7000 Eisenstadt, über die Beschwerde vom 28. August 2016, gegen die Bescheide der belangten Behörde Finanzamt Bruck Eisenstadt Oberwart…