…2 der genannten Norm erfolgt die Erstattung oder der Erlass der Abgaben aus den in Abs. 1 genannten Gründen auf Antrag; dieser ist innerhalb von zwölf Monaten nach der Mitteilung der Abgaben an den Zollschuldner bei der zuständigen Zollstelle zu stellen. Jedoch können -in begründeten…
…Belieben geändert werden und die Angabe eines Vertretungsverhältnisses in der Zollanmeldung sei sinnlos. Dagegen richtete sich die Beschwerde vom 18. April 2016. Die ***5***, vertreten durch die (damalige) ***Vt1***, brachte vor, "[d]er Bescheid wird nur soweit angefochten, soweit dem Antrag auf Erlass gemäß Art…
…als Antrag auf Erlass der Zollschuld gem. Art. 239 ZK gewertete Eingabe gem. Art. 239 Abs. 2 ZK als nicht fristgerecht eingebracht zurück. In der gegen den Zurückweisungsbescheid erhobenen Beschwerde brachte A. vor, er sei aus psychischen Gründen (Arbeit verloren, neues Umfeld in der Schweiz…
…den Antrag mit Bescheid vom 23. Jänner 2012, Zahl ***3***, ab. Der Erlass sei nach Art. 117 UZK zu beurteilen. Im Übrigen sei nicht zu erkennen, dass ein Sachverhaltsmangel bestünde. Es werde ausdrücklich festgehalten, dass die antragstellende Beschwerdeführerin Anmelderin gewesen sei und es daher auf…
…sind. Eine Existenzgefährdung der Bf. liegt im übrigen nicht vor. Laut Versicherungsvertrag vom 27.10.2015 bestätigt die V. GmbH die Übernahme des aushaftenden Betrages samt Zinsen unter der Voraussetzung, dass die Abgabenvorschreibung in Rechtskraft erwachsen und der Antrag auf Erlass der Abgaben ebenfalls rechtskräftig…
…Gleichzeitig besteht die Möglichkeit dieses Gesamtschuldners, seine Gutgläubigkeit und den Vertrauensschutz durch einen Antrag nach Art. 239 ZK und § 83 ZollR-DG auf Erlass der Umsatzsteuerschuld oder auf Erstattung der allenfalls bereits entrichteten Einfuhrumsatzsteuerschuld geltend zu machen (VwGH 28.09.2016, Ra 2016/16/0052)…
…Gründen erfolgt auf Antrag; dieser ist innerhalb von zwölf Monaten nach der Mitteilung der Abgaben an den Zollschuldner bei der zuständigen Zollstelle zu stellen. Art. 899 Zollkodex-Durchführungsverordnung (ZK-DVO) bestimmt: (1) Stellt die Entscheidungsbehörde, bei der eine Erstattung oder ein Erlass nach Artikel 239…
…hat. Die Beschwerdeführerin hat ihren Antrag auf Art. 119 UZK und somit auf einen Irrtum der Zollbehörden gestützt. Die Beschwerdeführerin begehrte mit ihrem Antrag die Erstattung oder den Erlass der Abgaben, weil die ursprünglich mitgeteilte Zollschuld aufgrund eines Irrtums der Zollbehörde einem niedrigeren als dem…
…Zollamtes geltend und führt dazu u.a. aus: „Es wurde seitens der bescheiderlassenden Behörde zu Unrecht die Zuständigkeit zur Erlassung des Bescheides in Anspruch genommen. In einem ebenfalls die Einfuhr von FIRMA1 Farbfernseher aus der Türkei betreffenden Parallelverfahren wurde ein Antrag auf Erlass gem. Art…
…oder der Erlass der Abgaben aus den in Absatz 1 genannten Gründen auf Antrag; dieser ist innerhalb von 12 Monaten nach der Mitteilung der Abgaben an den Zollschuldner bei der zuständigen Zollstelle zu stellen. Gemäß Art. 899 Abs.1 erster Anstrich ZK-DVO erlässt die…
…erweist sich die Gesamtbetrachtung des Erlassantrages der Zollbehörde als zutreffend, wenn sie im angefochtenen Bescheid festhält, dass sie erst nach einer vollständigen Entrichtung des Zolles und eines angemessenen Teiles der sonstigen Abgaben - allenfalls in zumutbaren Raten - über einen neuerlichen Antrag auf Erlass einer Restschuld nach …
…1 UZK sind Anträge auf Erstattung oder Erlass nach Artikel 116 innerhalb der folgenden Fristen bei den Zollbehörden zu stellen: a) im Falle von zu hoch bemessenen Einfuhr- und Ausfuhrabgabenbeträgen, Irrtümern der zuständigen Behörden oder Billigkeit: innerhalb von drei Jahren nach Mitteilung der Zollschuld. Gemäß…
…wird über den unter einem gestellten Antrag auf Erlass der Eingangsabgaben aus Billigkeitsgründen (gemeint wohl Art. 239 ZK und § 83 ZollR-DG) in einem eigenen Verfahren zu entscheiden haben. Die Eingangsabgaben und die Abgabenerhöhung wurden vom Zollamt richtig berechnet. Der Beschwerdeführer hat die Berechnung auch…
…dieses Gesamtschuldners, seine Gutgläubigkeit und den Vertrauensschutz durch einen Antrag nach Art 239 ZK und § 83 ZollR-DG auf Erlass der Umsatzsteuerschuld oder auf Erstattung der allenfalls bereits entrichteten Einfuhrumsatzsteuerschuld geltend zu machen (VwGH 28.09.2016, Ra 2016/16/0052). Der von einem nach §…
…dieses Gesamtschuldners, seine Gutgläubigkeit und den Vertrauensschutz durch einen Antrag nach Art 239 ZK und § 83 ZollR-DG auf Erlass der Umsatzsteuerschuld oder auf Erstattung der allenfalls bereits entrichteten Einfuhrumsatzsteuer geltend zu machen (VwGH 28.09.2016, Ra 2016/16/0052). Der von einem nach §…
…die Möglichkeit, seine Gutgläubigkeit und den Vertrauensschutz durch einen Antrag nach Art 239 ZK und § 83 ZollR-DG auf Erlass der Umsatzsteuerschuld oder auf Erstattung der allenfalls bereits entrichteten Einfuhrumsatzsteuerschuld geltend zu machen (VwGH 28.09.2016, Ra 2016/16/0052). Der von einem nach §…
…der Zollanmeldung darüber, wer durch diese Anmeldung Zollschuldner wird. Eine nachträgliche Änderung des Vertretungsverhältnisses würde den Kreis der Zollschuldner ändern, weshalb dieses einer nachträglichen Änderung nicht zugänglich sei. Mit Spruchpunkt II. des Bescheides wurde der Antrag auf Erlass gemäß Art. 117 Abs.1 UZK der…
…Bf nur als direkter Stellvertreter beauftragt wurde. Mit Bescheid des Zollamtes Wien vom 17. Juni 2016, Zl. 100000/65016/2015-18, wurde der Antrag der Bf auf Erlass der mit Bescheid des Zollamtes Wien vom 13. Jänner 2016, Zl. 100000/65016/2015-15, Spruchpunkt I…
…Umständen ausgesetzt werden: bei Antrag auf Erlass der Abgaben nach Artikel 236, 238 oder 239 oder bei Beschlagnahme einer Ware im Hinblick auf eine spätere Einziehung nach Artikel 233 Buchstabe c) zweiter Gedankenstrich oder Buchstabe d), oder wenn die Zollschuld gemäß Artikel 203 entstanden ist…
…Umständen ausgesetzt werden: bei Antrag auf Erlass der Abgaben nach Artikel 236, 238 oder 239 oder bei Beschlagnahme einer Ware im Hinblick auf eine spätere Einziehung nach Artikel 233 Buchstabe c) zweiter Gedankenstrich oder Buchstabe d), oder wenn die Zollschuld gemäß Artikel 203 entstanden ist…