…Beteiligungs GmbH, Rechtsvorgängerin der Beschwerdeführerin (Bf.) (in der Folge: Rechtsvorgängerin), mit einem Stammkapital von € 35.000,00. Der Unternehmensgegenstand wurde lt. Gesellschaftsverträgen mit "Die Anteilsverwaltung, der Erwerb, die Verwaltung und Veräußerung von Mobilien und Immobilien" etc. bestimmt. Die Gesellschaftsteuer für diesen Vorgang wurden vom…
…Beteiligungs GmbH, Rechtsvorgängerin der Beschwerdeführerin (Bf.) (in der Folge: Rechtsvorgängerin), mit einem Stammkapital von € 35.000,00. Der Unternehmensgegenstand wurde lt. Gesellschaftsverträgen mit "Die Anteilsverwaltung, der Erwerb, die Verwaltung und Veräußerung von Mobilien und Immobilien" etc. bestimmt. Die Gesellschaftsteuer für diesen Vorgang wurden vom…
…einzige Tätigkeitsbereich, welcher der konkreten einzelnen KG zuordenbar war. Dies ergibt sich aber schon aufgrund der Verbindung mit der Anteilsverwaltung, in der diese Tätigkeit wesensnotwendig aufgehen muss und keine eigenständige Leistung außerhalb des Gesellschaftsverhältnisses bilden kann. f) Der Bf ist nicht zu folgen, wenn sie…
…nach § 1 Abs. 2 Geschäftsordnung der WKÖ voraussetzen, dass die Tätigkeit der Holdinggesellschaft über die bloße Anteilsverwaltung hinausgeht. C.2.3. Da die Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft der Bf. zur Wirtschaftskammer fehlen, kann auch keine Pflicht zur Entrichtung eines Zuschlages zum Dienstgeberbeitrag vom Geschäftsführerhonorar vorliegen…
…gesicherten Forderung: € 60,000.000,00 (mögliche Besicherung: 200% der gesicherten Forderung: € 120,000.000,00) Wert der abgetretenen Forderung: € 51,750.000,36 (€ 479.166,67 x 12 x 9*) Die Gebühr für den Mietvertrag wurde von der Anteilsverwaltung F…
…kurz BF) wurde am 30.09.2014 die Körperschaftsteuererklärung für 2013 elektronisch eingereicht. In einem Begleitschreiben zur Körperschaftsteuererklärung 2013 wurde der Sachverhalt betreffend die Umwandlung der anteilsverwaltenden Sparkasse K in die BF, der im Zusammenhang damit erfolgten Übertragung einer Beteiligung an der Sparkasse KPAG auf…
Wesentlich sei die durch die Zusammenschau all dieser Verträge im Zuge der Außenprüfung deutlich gewordene und somit neu hervorgekommene Tatsache, dass das wirtschaftliche Eigentum über das Vermögen der M-Stiftung beim Bf. verblieben sei, egal, ob durch einen Mandatsvertrag oder das Einsetzen als Vertreter für…
(57) Auf Basis der von der Depotbank durchgeführten Fondsbuchhaltung ermittelte die K die steuerrelevanten Werte und erstellte die Meldung dieser Werte. Übermittelt wurde die von der K erstellte Meldung dann formal durch die KAG/Verwges an die OeKB. In Summe dienen diese Leistungen letztlich und…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Senatsvorsitzenden Mag. Dieter Fröhlich, den Richter Mag. Christian Seywald, die fachkundigen Laienrichter Mag. Johannes Denk und Michael Kamper MSc über die Berufungen vom 27.09.2012 der Bf., Fonds Commun de Placement, ISIN:, Str.1, O…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Dieter Fröhlich über die Berufung vom 7.12.2012 des Bf., TIN: X9, Str1, O., BSt Plz, USA situiert, vertreten durch Vanas & Partner Steuerberatungsgesellschaft mbH, Teinfaltstraße 9/Top 7, 1010 Wien, gegen den Bescheid…
G dann die Angestellte 3 angerufen habe, dass sie die Unterlagen per Post nicht mehr benötige, so sei es zumindest in der Kanzlei der steuerlichen Vertretung kommuniziert worden. Als schlüssiger Beweis, dass die postalisch abgesandte Beschwerde betreffend die Nichtveranlagung beim Finanzamt eingelangt sein müsse, gelte…
7.5.5.5. Im Endergebnis konnte das Bundesfinanzgericht keine formalrechtliche Bindung an die Qualifikation durch die (im gegenständlichen Fall liechtensteinische) Versicherungsaufsichtsbehörde erblicken. Vielmehr hatte es im Rahmen der Beweiswürdigung in wirtschaftlicher Betrachtungsweise zu prüfen, ob der gegenständliche Lebensversicherungsvertrag eine Abschirmwirkung im Hinblick auf die…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht erkennt durch die Richterin***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch LeitnerLeitner GmbH Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Ottensheimer Straße 32, 4040 Linz, über die Beschwerde vom 28. September 2021 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 5. Juli…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Wolfgang Ploner hinsichtlich der Beschwerden der Bf., vertreten durch die Big-Vor-Stb-Kanzlei, vom 23. September 2010 gegen die nachfolgenden Bescheide des (damals zuständigen) Finanzamtes Klagenfurt, Abteilung Gebühren und Verkehrsteuern, vom 7. September…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch KPMG Alpen-Treuhand GmbH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerberatungsgesellschaft, Adamgasse 23, 6020 Innsbruck, über die Beschwerden vom 1. April 2020 gegen die Bescheide des Finanzamtes Graz-Stadt vom…
Im Übrigen hat auch schon der Unabhängige Finanzsenat die Auffassung vertreten, dass keine gemeinschaftsrechtlichen Bedenken bestehen, die Voraussetzungen an einen qualifizierten Einzelnachweis gleich zu gestalten wie an den Nachweis durch einen steuerlichen Vertreter, da eine Besserstellung des Einzelnachweises vom Gesetzgeber nicht vorgesehen werden müsse. Wenn…
Aufgrund der solchermaßen erst Mitte März 2017 für die Jahre ab 2007 erfolgten Offenlegung der Kapitalerträge für die Jahre ab 2007 kann darauf geschlossen werden, dass eine Meldungsabsicht in Bezug auf die vom Bf ins Ausland verschobenen Vermögenswerte von Anfang an nicht bestanden haben wird…
Der Vollständigkeit halber teilen wir mit, dass Herr Dr ***2*** mit Schreiben vom 21.11.2018 seine Geschäftsführungsfunktion aus gesundheitlichen Gründen zurückgelegt hat. Dies wurde im Firmenbuch am 13.12.2018 eingetragen. Die Zurücklegung mehr als 6 Jahre nach der Anteilsabtretung steht in keinem Zusammenhang…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin in der Beschwerdesache Beschwerdeführerin, vertreten durch Steuerberater, über die Beschwerde vom 07.03.2013 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Graz-Stadt vom 07.01.2013, betreffend Feststellungsbescheid Gruppenmitglied 2009 zu Recht erkannt: Die…
Der Verwaltungsgerichtshof hat in der vorzitierten Entscheidung festgestellt, die belangte Behörde habe es zwar unterlassen, konkrete Feststellungen über die geltend gemachten Aufwendungen zu machen und sich mit dem rechtlichen Charakter der einzelnen Leistungen auseinanderzusetzen, weil sie die Absetzbarkeit der in Rede stehenden Kosten von der…