…FB und KAB) und der Anspruch auf die ausländische Beihilfe angeführt und gegenübergestellt, wodurch sich der Betrag der Ausgleichszahlung ergibt: Summe der Auszahlung der FB (KAB) im Zeitraum 06/2016 bis 05/2017: € 5.283,20 Summe des zugesagten polnischen Erziehungsgeldes für 2 Kinder …
…für diesen Zeitraum bereits Anspruch auf polnische Beihilfe bestand. Für diesen Zeitraum war die bereits ausbezahlte FB und das KG daher zurückzufordern. Der Rückforderungsbescheid erging daher zu Recht. Da der Bf. jedoch in Österreich beschäftigt ist, hat er den Anspruch auf Auszahlung des Unterschiedsbetrages zwischen…
…dem Auszahlungsbetrag wurde mein Anspruch auf eine ausländische Beihilfe in der jeweiligen Höhe abgezogen, obwohl ich in Polen keine Familienbeihilfe aufgrund der überschrittenen Einkommensgrenze, die zurzeit bei PLN 505,-- liegt, bezogen habe. Der Berufung lege ich einen diesbezüglichen Ablehnungsbescheid der polnischen Behörde samt Übersetzung bei…
…hatte im Zeitraum Oktober 2019 bis April 2020 jedenfalls Anspruch auf die polnische Erziehungsleistung und damit auf Familienleistungen. Weiters hat das Bundesfinanzgericht (BFG) in seiner bisherigen Rechtsprechung die polnische "Beihilfe 500+" als eine mit der österreichischen Familienbeihilfe und dem österreichischen Kinderabsetzbetrag vergleichbare und daher gegen…
…die polnische Beihilfe500+ als eine mit der österreichischen Familienbeihilfe und dem österreichischen Kinderabsetzbetrag gegen zu verrechnende Familienleistung angesehen (vgl. BFG 1. 10. 2018, RV/7103000/2018; BFG 19. 2. 2018, RV/7104342/2017). Es kommt jedoch nicht darauf an, ob aufgrund des Anspruches auf eine…
…hat im Beschwerdezeitraum auf jeden Fall Anspruch auf die (polnische) Erziehungsleistung und damit auf Familienleistungen. Weiters hat das Bundesfinanzgericht (BFG) hat in seiner bisherigen Rechtsprechung die polnische "Beihilfe 500+" als eine mit der österreichischen Familienbeihilfe und dem österreichischen Kinderabsetzbetrag gegen zu verrechnende Familienleistung angesehen (vgl…
…Anspruches auf polnische Familienleistungen ist allerdings noch darauf zu verweisen, dass zwar gem. dem E 411 Formular die Kindesmutter keine berufliche Tätigkeit ausübte, der Kindesvater jedoch 2013 in Österreich eine Pension iHv brutto 11.579,12 Euro lukrierte (siehe Art. 5 Nr. 1 des Polnischen…
…Ra 2015/16/0088). Wenn ein Familienmitglied Anspruch auf polnische Familienleistungen für D Ci hatte, wäre Österreich zu einer Differenzzahlung auf die polnischen Familienleistungen verpflichtet, ansonsten hätte Österreich ungekürzt Familienleistungen zu erbringen. Zeitraum August 2013 bis April 2015 Im Zeitraum August 2013 bis April 2015…
…Die geschiedene Gattin war in Polen laufend beschäftigt. Aufgrund der Höhe ihres Einkommens hatte sie keinen Anspruch auf polnische Familienleistungen. Zusätzlich zu den Alimenten habe die Familienbeihilfe Jänner 2013 bis Oktober 2014 Familienbeihilfe an die Großeltern überwiesen. Leider gibt es keine Bestätigung über die Weiterleitung…
…inkl. Kinderabsetzbetrag gewährt worden. Es sei für den Zeitraum die polnische Beihilfe, insgesamt Euro 193,40, abgezogen worden. Er lege den Bescheid Nr. 123 vom 28. März 2012 vor, in dem entschieden worden sei, dass kein Anspruch auf Familienbeihilfe für seine Tochter T., geb. am…
…auf den sich der Antrag bezieht, hat die Mutter für das Kind Anspruch auf eine, der österreichischen Familienbeihilfe gleichartige, polnische Beihilfe in Höhe von 500,00 PLN. Die haushaltsführende Mutter verzichtet auf die Ausgleichszahlung für das Kind zugunsten des Bf. Der Bf ist nicht Anspruchsberechtigter…
…4 FLAG 1967 in Kraft. Die Ausgleichszahlung nach § 4 FLAG 1967 ist dann anzuwenden, wenn ein Anspruch auf eine gleichartige ausländische Beihilfe besteht (egal ob es sich um einen Mitgliedstaat oder einen Drittstaat handelt). Ziel des § 4 FLAG 1967 ist die Vermeidung der ungerechtfertigten Kumulierung…
…kein Kinderabsetzbetrag zu. Wurden Kinderabsetzbeträge zu Unrecht bezogen, ist § 26 des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967 anzuwenden. Nationales polnisches Recht Anspruch auf Familienleistungen Familienleistungen können von Personen beantragt werden, die folgende Voraussetzungen erfüllen: sie haben in dem Zeitraum, in dem die Leistung erbracht wird, ihren Wohnsitz in…
…wenn auf diese ausländische Beihilfe ein Anspruch besteht. Nach österreichischem nationalen Recht kommt es daher - unionsrechtskonform - darauf an, ob der Bf oder eine andere Person - hier: die Ehegattin - in den Jahren 2009 und 2010 Anspruch auf eine polnische Familienleistung gehabt hat. Tatsächlich Anspruch auf polnische…
…4 FLAG 1967 in Kraft. Die Ausgleichszahlung nach § 4 FLAG 1967 ist dann anzuwenden, wenn ein Anspruch auf eine gleichartige ausländische Beihilfe besteht (egal ob es sich um einen Mitgliedstaat oder einen Drittstaat handelt). Ziel des § 4 FLAG 1967 ist die Vermeidung der ungerechtfertigten Kumulierung…
…FB-Verzichtserklärung): 23 des Kindes 25 89 Anmeldebescheinigung für EU-Bürger der ganzen Familie 48 von Ihnen 46 von Ihnen 89 Bescheinigung wie lange der Anspruch auf polnische Familienleistungen bestand 20 seitens ihrer Gattin Mutterschaftsbeihilfe ***15*** ***3*** wurde mit Bescheid des Präsidenten der landwirtschaftlichen Sozialversicherungskasse…
…Ablehnungsbescheid über kein Anspruch auf polnische vergleichbare Leistungen welche war Ihnen mit deutsche Übersetzung gesandt. Deswegen in meiner Fall einer große Ungerechtigkeit ist wenn ich weder aus Polen noch aus Österreich die Familienleistungen nicht bekommen konnte, obwohl ich zu mindestens die Anspruch habe um die…
…6. 2015, RV/7100958/2015). Der Anspruch auf die in Art. 73 VO Nr. 1408/71 vorgesehenen Leistungen ist diesfalls nach Art. 10 VO Nr. 574/72 bis zur Höhe der vom Wohnmitgliedstaat tatsächlich gezahlten Beihilfen gleicher Art auszusetzen, und zwar unabhängig davon, wen die…
…Die geschiedene Gattin war in Polen laufend beschäftigt. Aufgrund der Höhe ihres Einkommens hatte sie keinen Anspruch auf polnische Familienleistungen. Zusätzlich zu den Alimenten habe die Familienbeihilfe Jänner 2013 bis Oktober 2014 Familienbeihilfe an die Großeltern überwiesen. Leider gibt es keine Bestätigung über die Weiterleitung…
…im Falle eines Anspruchs auf eine ausländische Beihilfe in der Differenz zwischen der österreichischen Familienbeihilfe und einer ausländischen vergleichbaren Beihilfe vor, wenn auf diese ausländische Beihilfe ein Anspruch besteht. Nach österreichischem Recht kommt es daher darauf an, ob ein Anspruch auf eine polnische Familienleistung bestanden…