…zu einer Verletzung gemeinschaftsrechtlicher Bestimmungen, insbesondere des Diskriminierungsverbotes. Der allgemeine Gleichheitsgrundsatz des Art 20 GRC (Grundrechte-Charta) besagt nach der ständigen Judikatur des EuGH im Wesentlichen, dass gleiche Sachverhalte gleich und ungleiche Sachverhalte ungleich zu regeln sind, was der EuGH auch auf die in Art…
…stützt das Gericht auf die Meldung ("Formular 001" vom 09.09.2018) durch die polnische Behörde. Dieser Umstand wird untermauert durch die Tatsache, dass genau diese Einkünfte in Polen dazu führten, dass kein (primärer) Anspruch auf Familienbeihilfe aufgrund dieser Einkünfte bestand. Die Überweisung in Höhe…
…Bundesfinanzgericht. Das Bundesfinanzgericht hat über die Beschwerde erwogen: Sachverhalt Der Bf ist verheiratet und hat keine Kinder, für die ein Anspruch auf Familienbeihilfe und Kinderabsetzbetrag besteht. Nach den Angaben des Bf ist die Ehegattin einkommenslos. Strittig ist die Gewährung des Alleinverdienerabsetzbetrages im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung…
…seinen Sitz hat." Damit steht schon diese Bestimmung einer nach der Kaufkraft am Wohnort differenzierten Familienbeihilfe entgegen. [5] Gänzlich unzweideutig formuliert zudem Art. 67 leg. cit., dass "auch für Familienangehörige, die in einem anderen Mitgliedstaat wohnen, Anspruch auf Familienleistungen nach den Rechtsvorschriften des zuständigen Mitgliedstaats …
…ich in offener Frist Beschwerde an das Verwaltungsgericht des Bundes für Finanzen wegen vorliegender Rechtswidrigkeit Begründung § 3 Abs 1 FLAG lautet: "Personen, die nicht österreichische Staatsbürger sind, haben nur dann Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn sie sich nach §§ 8 und 9 des Niederlassungs- und Aufenthaltsgesetzes (NAG)…
…Person, zu deren Haushalt das Kind nicht gehört, die jedoch die Unterhaltkosten überwiegend trägt, dann Anspruch auf Familienbeihilfe, wenn keine andere Person nach dem ersten Satz anspruchsberechtigt ist. Die Mutter von V. ist nicht anspruchsberechtigt und hat im Übrigen darauf auch verzichtet (siehe Antrag). Ich…
…Aufgrund der deklaratorischen Eigenschaft der Titel nach §§ 51, 52 und 54 NAG 2005, die lediglich bezwecken, den Aufenthalt oder die Niederlassung im anderen Mitgliedstaat zu dokumentieren, ist deren Vorliegen nicht Tatbestandsvoraussetzung für einen Anspruch auf die Familienbeihilfe (VwGH 22.10.2015, 2013/16/0217). Aufgrund…
…Kindes in einem Staat des Europäischen Wirtschaftsraums nach Maßgabe der gemeinschaftsrechtlichen Bestimmungen dem ständigen Aufenthalt eines Kindes in Österreich gleichzuhalten. Gemäß § 3 Abs 1 Familienlastenausgleichsgesetz 1967 (FLAG 1967) idF BGBl I 168/2006 haben, Personen, die nicht österreichische Staatsbürger sind, nur dann Anspruch auf Familienbeihilfe…
…987/2009 greifen, sodass erst ab Februar 2014 ein Anspruch auf Familienbeihilfe in Österreich bestehen könnte. 18 Etwas anderes würde jedoch gelten, wenn der Mitbeteiligte aufgrund seiner Arbeitslosigkeit im Monat Jänner 2014 in der Slowakei Arbeitslosengeld bezogen hätte. In diesem Fall wäre die Arbeitslosigkeit einer…
…dass Anspruch auf Familienbeihilfe die Person hat, zu deren Haushalt das Kind gehöt oder die die Unterhaltskosten für das Kind überwiegend trägt, wenn keine andere Person berechtigt ist, für das Kind Familienbeihilfe aufgrund eines gemeinsamen Haushalts zu beziehen. Im vorliegenden Fall wurden die Unterhaltskosten zur…
…geb. 2002, wohnen in Polen. Dem Bf. wurde auf Grund seiner Beschäftigung in Österreich die Ausgleichszahlung zur Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträge gewährt. Mit Datenblatt zur Überprüfung des Anspruches auf Familienbeihilfe vom 29. Juli 2022 wurde der Bf. vom Finanzamt aufgefordert, binnen einer Frist von vier Wochen…
…Normen der Unionsrechts und des nationalen Rechts wird darin ausgeführt, dass aus der Beschäftigung des leiblichen Vaters in Österreich kein Anspruch auf österreichische Familienbeihilfe aufgrund der VO 1408/71 und VO 883/2004 abgeleitet werden könne, da der Sohn bei der Kindesmutter und dem Stiefvater…
…oder die Unterhaltskosten überwiegend tragen würde, hätte er Anspruch. Da das nicht der Fall sei, habe die Beschwerdeführerin Anspruch. Da sie in Österreich keiner Beschäftigung nachgehe, könne sie einen Anspruch auf Familienbeihilfe aufgrund der Beschäftigung des Kindesvaters ableiten. 4. Mit Beschwerdevorentscheidung vom 11.12.2017…
…Ort der tatsächlichen Geschäftsleitung und der wirtschaftlichen Tätigkeit (Betriebsstätte) nicht in [O]***** in Österreich, sondern in F***** /Ungarn befindet und somit keine selbständige Tätigkeit in Österreich vorliegt. Ein Anspruch auf österreichische Familienbeihilfe auf Grund einer selbständigen Tätigkeit ist daher zu verneinen. Fristverlängerungsansuchen Am 2. 6…
…der gemeinschaftsrechtlichen Bestimmungen dem ständigen Aufenthalt eines Kindes in Österreich gleichzuhalten. ... (4) Abs. 1 zweiter Satz findet in Bezug auf § 8a Abs. 1 bis 3 keine Anwendung .… § 33 Abs. 3 Einkommensteuergesetz 1988 (EStG 1988): (3) Steuerpflichtigen, denen auf Grund des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967 Familienbeihilfe gewährt…
…Maßgabe der gemeinschaftsrechtlichen Bestimmungen dem ständigen Aufenthalt eines Kindes in Österreich gleichzuhalten. Nach § 5 Abs. 3 FLAG 1967 besteht für Kinder, die sich ständig im Ausland aufhalten, kein Anspruch auf Familienbeihilfe, allerdings ist die Anwendbarkeit des § 5 Abs. 3 FLAG 1967 im Wesentlichen auf Aufenthalte…
…persönlich eingereicht am 14.11.2014, führte der Bf aus: Von dem Auszahlungsbetrag wurde mein Anspruch auf eine ausländische Beihilfe in der Höhe von insgesamt EUR 1.996,51 abgezogen, obwohl ich in Polen keine Familienbeihilfe aufgrund der überschrittenen Einkommensgrenze, die zurzeit bei PLN 505…
…Antrag auf Gewährung der Ausgleichszahlung gestellt. Streitpunkte: Der Bf. ersuchte um Gewährung der Familienbeihilfe aufgrund der für VN-T2 getragenen Kosten und erklärte, die Ausgleichszahlung würde das Studium von VN-T2 unterstützen. Das Finanzamt geht in Übereinstimmung mit der aktuellen Verwaltungspraxis von einem vorrangigen Anspruch…
…handelt, gestellt wird." Nationales Recht Die maßgebenden Bestimmungen des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967 (FLAG 1967) lauten in der derzeit geltenden Fassung: "§ 1. Zur Herbeiführung eines Lastenausgleiches im Interesse der Familie werden die nach diesem Bundesgesetz vorgesehenen Leistungen gewährt." "Familienbeihilfe § 2. (1) Anspruch auf Familienbeihilfe haben Personen, die…
…HUF 35.000,00/Monat aufgewendet werden müssen. Aufgrund der dargestellten Höhe der Lebenshaltungskosten ist ersichtlich, dass der Kindesvater nicht zur überwiegenden Kostentragung seines Kindes beiträgt, somit ausschließlich der Kindesmutter, Frau B, der Anspruch auf die Ausgleichszahlung der Österreichischen Familienbeihilfe zukommt. ./ Kopie eines Abweisungsbescheides des…