…Anspruch auf Übereignung begründen. Gem. § 2 Abs. 2 Z 2 GrEStG würden Grundstücken Gebäude auf fremdem Boden gleichstehen, wobei der Begriff "Gebäude auf fremdem Boden" nicht nach bürgerlichem Recht auszulegen sei, sondern als eigener steuerrechtlicher Begriff zu verstehen sei. Der grunderwerbsteuerliche Begriff des Gebäudes auf…
…währenddessen dem Käufer noch kein durchsetzbarer Anspruch auf Übereignung des Grundstücks zusteht (BFH vom 11.12.2014, II R 26/12; vgl. Fellner, Gebühren und Verkehrsteuer, Band II, § 8 GrEStG 1987, Rz 17a). Als Abtretung eines Übereignungsanspruches ist auch die Namhaftmachung eines Dritten anzusehen…
…Gemäß § 1 Abs. 1 GrEStG 1987 unterliegen der Grunderwerbsteuer bestimmte Rechtsvorgänge, soweit sie sich auf inländische Grundstücke beziehen. Darunter fällt laut Z 1 der zitierten Gesetzesstelle ein Kaufvertrag oder ein anderes Rechtsgeschäft, das den Anspruch auf Übereignung begründet. Gemäß § 2 Abs. 1 Z. 1 GrEStG…
…1, weil der Treugeber aufgrund des Auflösungsvertrages einen Anspruch auf Übereignung eines inländischen Grundstücks erwirbt." Diese unsere Rechtsauffassung wurde von der Z nicht geteilt,weshalb bis zur abschließenden Klärung dieser Rechtsfrage der Grunderwerbsteuerbetrag von € cc bei Frau Rechtsanwältin d als Treuhänderin erlegt worden ist…
…Anspruch auf Übereignung begründen. Gem. § 2 Abs. 2 Z 2 GrEStG würden Grundstücken Gebäude auf fremdem Boden gleichstehen, wobei der Begriff "Gebäude auf fremdem Boden" nicht nach bürgerlichem Recht auszulegen sei, sondern als eigener steuerrechtlicher Begriff zu verstehen sei. Der grunderwerbsteuerliche Begriff des Gebäudes auf…
…unterliegt der Grunderwerbsteuer ein Kaufvertrag oder ein anderes Rechtsgeschäft, das den Anspruch auf Übereignung eines Grundstückes begründet. § 17 des Grunderwerbsteuergesetzes 1987 idF. BGBl. I Nr. 52/2009 lautet: "(1) Die Steuer wird auf Antrag nicht festgesetzt, 1. wenn der Erwerbsvorgang innerhalb von drei Jahren seit…
… 4 Abs. 3 GrEStG sei bei einem Tauschvertrag, der für jeden Vertragsteil den Anspruch auf Übereignung eines Grundstückes begründet, die Steuer vom Verkehrswert des als Gegenleistung für das im Tauschweg erworbene Grundstück hingegebene Grundstück zu berechnen. Der Wert der hingegebenen Liegenschaftsanteile betrage 386.424,88…
…Anspruch auf Übereignung begründen, soweit sich diese Grundstücke auf inländische Grundstücke beziehen. Wird in einem „Anwartschaftsvertrag“ die Zusage der späteren Einräumung von Wohnungseigentum an bestimmten Räumlichkeiten zu einem bestimmten /bestimmbaren Preis an den so bezeichneten „Wohnungseigentumswerber“ erteilt, so erwirbt dieser einen durchsetzbaren Anspruch auf Übereignung…
…Anspruch auf Übereignung begründen, soweit sich diese Rechtsvorgänge auf inländische Grundstücke beziehen. Wird in einem „Anwartschaftsvertrag“ die Zusage der späteren Einräumung von Wohnungseigentum an bestimmten Räumlichkeiten zu einem bestimmten /bestimmbaren Preis an den so bezeichneten „Wohnungseigentumswerber“ erteilt, so erwirbt dieser einen durchsetzbaren Anspruch auf Übereignung…
…Anspruch auf Übereignung begründen, soweit sich diese Rechtsvorgänge auf inländische Grundstücke beziehen. Wird in einem "Anwartschaftsvertrag" die Zusage der späteren Einräumung von Wohnungseigentum an bestimmten Räumlichkeiten zu einem bestimmten/bestimmbaren Preis an den so bezeichneten "Wohnungseigentumswerber" erteilt, so erwirbt dieser einen durchsetzbaren Anspruch auf Übereignung…
…Anspruch auf Übereignung begründen, soweit sich diese Rechtsvorgänge auf inländische Grundstücke beziehen. Wird in einem "Anwartschaftsvertrag" die Zusage der späteren Einräumung von Wohnungseigentum an bestimmten Räumlichkeiten zu einem bestimmten/bestimmbaren Preis an den so bezeichneten "Wohnungseigentumswerber"/"Werber" erteilt, so erwirbt dieser einen durchsetzbaren Anspruch auf…
…Anspruch auf Übereignung begründen, soweit sich diese Rechtsvorgänge auf inländische Grundstücke beziehen. Wird in einem "Anwartschaftsvertrag" die Zusage der späteren Einräumung von Wohnungseigentum an bestimmten Räumlichkeiten zu einem bestimmten/bestimmbaren Preis an den so bezeichneten "Wohnungseigentumswerber"/"Werber" erteilt, so erwirbt dieser einen durchsetzbaren Anspruch auf…
…Anspruch auf Übereignung begründen, soweit sich diese Rechtsvorgänge auf inländische Grundstücke beziehen. Wird in einem "Anwartschaftsvertrag" die Zusage der späteren Einräumung von Wohnungseigentum an bestimmten Räumlichkeiten zu einem bestimmten/bestimmbaren Preis an den so bezeichneten "Wohnungseigentumswerber"/"Werber" erteilt, so erwirbt dieser einen durchsetzbaren Anspruch auf…
…Anspruch auf Übereignung begründen, soweit sich diese Rechtsvorgänge auf inländische Grundstücke beziehen. Wird in einem "Anwartschaftsvertrag" die Zusage der späteren Einräumung von Wohnungseigentum an bestimmten Räumlichkeiten zu einem bestimmten/bestimmbaren Preis an den so bezeichneten "Wohnungseigentumswerber" erteilt, so erwirbt dieser einen durchsetzbaren Anspruch auf Übereignung…
…Anspruch auf Übereignung begründen, soweit sich diese Rechtsvorgänge auf inländische Grundstücke beziehen. Wird in einem "Anwartschaftsvertrag" die Zusage der späteren Einräumung von Wohnungseigentum an bestimmten Räumlichkeiten zu einem bestimmten/bestimmbaren Preis an den so bezeichneten "Wohnungseigentumswerber"/"Werber" erteilt, so erwirbt dieser einen durchsetzbaren Anspruch auf…
…Anspruch auf Übereignung begründen, soweit sich diese Rechtsvorgänge auf inländische Grundstücke beziehen. Wird in einem "Anwartschaftsvertrag" die Zusage der späteren Einräumung von Wohnungseigentum an bestimmten Räumlichkeiten zu einem bestimmten/bestimmbaren Preis an den so bezeichneten "Wohnungseigentumswerber"/"Werber" erteilt, so erwirbt dieser einen durchsetzbaren Anspruch auf…
…Abs 1 Z 1 GrEStG 1987 unterliegen Kaufverträge oder andere Rechtsgeschäfte, die den Anspruch auf Übereignung begründen - soweit sie sich auf inländische Grundstücke beziehen - der Grunderwerbsteuer. § 22 Abs 5 UmgrStG idF BGBl I 2003/71 lautete: "Werden auf Grund einer Einbringung nach § 12 Erwerbsvorgänge nach …
…GrEStG), BGBl 1987/309, idgF, unterliegen der Grunderwerbsteuer Kaufverträge oder andere Rechtsgeschäfte, die den Anspruch auf Übereignung begründen, soweit sich diese auf inländische Grundstücke beziehen. Gemäß § 4 Abs. 1 GrEStG ist die Steuer vom Wert der Gegenleistung zu berechnen (Besteuerungsgrundsatz). Die Bestimmung des § 5 Abs…
…I. (Stattgabe) Gemäß § 1 Abs. 1 Z 1 GrEStG 1987 unterliegen Kaufverträge oder andere Rechtsgeschäfte, die den Anspruch auf Übereignung begründen, soweit sie sich auf inländische Grundstücke beziehen, der GrESt. Die Grunderwerbsteuer wird grundsätzlich vom Wert der Gegenleistung berechnet (§ 4 Abs. 1 GrEStG 1987). Gemäß …
…I. (Stattgabe) Gemäß § 1 Abs. 1 Z 1 GrEStG 1987 unterliegen Kaufverträge oder andere Rechtsgeschäfte, die den Anspruch auf Übereignung begründen, soweit sie sich auf inländische Grundstücke beziehen, der GrESt. Die Grunderwerbsteuer wird grundsätzlich vom Wert der Gegenleistung berechnet (§ 4 Abs. 1 GrEStG 1987). Gemäß …