…zum Ansässigkeitswechsel Ende Juni 2011 relevant sei. "Bei der Berechnung der erwähnten 183-Tage-Frist war es nach der österreichischen Verwaltungspraxis unerheblich, ob die Fristüberschreitung auf eine in der Folge stattgefundene Ansässigkeitsverlegung nach Österreich zurückzuführen war (siehe EAS 1694). Die Mehrheit der OECD-Staaten hat…
…unglaubwürdig ist, dass der Bf. nicht wusste, dass er seine Einkünfte zu versteuern hat. Die erzielten Einkünfte wurden weder in Österreich gemeldet, noch konnten Unterlagen vorgelegt werden, dass in den Niederlanden [bzw. in Finnland] eine Einkommensteuerveranlagung durchgeführt wurde bzw. ob Einkommensteuervorauszahlungen geleistet wurden. Es ist…
…bezogenen Kapitalerträge (Zinsen) des Bf. beliefen sich (nach Umrechnung mit dem Umrechnungskurs von 0,60 €/CHF) auf 2.059,53 €, die in Liechtenstein einbehaltene EU-Zinssteuer auf 308,94 €. Für diese Kapitalerträge kommt Österreich als Ansässigkeitsstaat das Besteuerungsrecht zu (Art. 11 Abs…
…bis zum Jahr 2004 lebte die Familie gemeinsam in einer Mietwohnung in Y. in der Schweiz, danach übersiedelte die Gattin des Bf. mit den drei Kindern nach Österreich. Dort bewohnen sie in der X-Straße in Z. ein im Jahr 2004 fertiggestelltes Eigenheim. Der Bf…
…im Wesentlichen Folgendes vorgebracht: Der Bf. habe Anfang Oktober 2015 nach mehr als zehnjähriger Ansässigkeit im Ausland seinen Hauptwohnsitz von London nach O. in Tirol verlegt. Seit der Ansässigkeitsverlegung erbringe der Bf. einen Teil seiner Forschungstätigkeit in Österreich. Die im Antrag beschriebenen aktuellen Forschungsprojekte würden…
…Lieferungen, wobei sämtliche Leistungsempfänger unter einer österreichischen UID-Nummer auftraten. Die Umsätze wurden laut unwidersprochener Auskunft des Finanzamtes zur Gänze in Österreich ausgeführt. Die Berufung gegen die Umsatzsteuer 2004 bis 2009 ist daher abzuweisen. C Revision: Gegen ein Erkenntnis des Verwaltungsgerichtes ist die Revision nach …
…Zwillinge) zur Welt gekommen. Die jetzige Ehegattin des Beschwerdeführers ist eigenen Angaben nach in Österreich als *** tätig. Aus diesem Grunde sei ein Umzug nach Liechtenstein auch nie zur Debatte gestanden. Eine zeitlich begrenzte Auslandstätigkeit lässt nach der einschlägigen Rechtsprechung des VwGH, den Mittelpunkt der Lebensinteressen…
…Ra 2014/05/0004). In der Frage des Vorliegens einer Betriebsstätte in Österreich und des Vorliegens von Einkünften aus Gewerbebetrieb einer beschränkt steuerpflichtigen Gesellschaft folgt dieses Erkenntnis der in dieser Entscheidung dargestellten Judikatur. Es war somit spruchgemäß zu entscheiden. Die Besteuerungsgrundlagen betreffend Umsatz- und Körperschaftsteuer…
…ersichtlich. Es bestehe nach der allgemeinen Lebenserfahrung kein Grund anzunehmen, dass die Angaben einer Behörde nicht wahrheitsgemäß erfolgen würden. Darüber hinaus decke sich der Wegzugszeitpunkt auch mit seiner im Rahmen der Beschuldigteneinvernahme getätigten Aussage, dass er seit Anfang 2007 tatsächlich in Österreich wohnhaft sei. Dieser…
…dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang Strittig ist, ob der Bf. ab 01.06.2017 aufgrund seines Anstellungsverhältnisses in Deutschland weiterhin in Österreich "ansässig" ist und der unbeschränkten Steuerpflicht…
…die Rückkehr tatsächlich nach 23 Monaten erfolgte. Gerade der Umstand, dass der Wiedereingliederung der Kinder ein wesentlich höherer Stellenwert als der Fortsetzung des gemeinsamen Aufenthaltes in den USA eingeräumt wurde, spricht dafür, dass auch während der Dauer des Auslandsaufenthaltes die engeren Bindungen zu Österreich bestanden…
…Juni 2008 (Rückkehr von Gattin und Kind nach Österreich am 27. Juni 2008) in Österreich keinen Wohnsitz gehabt habe, aber auch danach (weiterhin) von einem Mittelpunkt der Lebensinteressen des Bf. in den USA auszugehen sei. In Österreich habe somit eine steuerliche Erfassung der (US-)Einkünfte…
…in Großbritannien wurde nicht behauptet. Als Anknüpfungspunkt zu Großbritannien bestehen die dreijährige Berufstätigkeit im Rahmen einer Entsendung eines österreichischen Arbeitgebers nach Großbritannien sowie die ständige Wohnstätte in Großbritannien in Form von angemieteten Räumlichkeiten. In der Entsendungsvereinbarung vom ***13*** 2012 wird ausdrücklich festgehalten, dass der am …
…22. Dezember 2015, vom 6. März bis 21. Dezember 2017 sowie vom 5. März bis 20. Dezember 2018) sei er mindestens einmal wöchentlich nach Österreich zurückgekehrt (siehe die Niederschriften vom 22. Dezember 2014, vom 23. Dezember 2015, vom 22. Dezember 2017 und vom 21. Dezember…
…Adr.2] bzw. bis Februar [Adr.2x]) weiterfakturierte. Darüber hinaus war er auch noch für andere in Österreich angesiedelte Unternehmen tätig. Zusätzlich erhielt der Beschwerdeführer geringfügige nichtselbständige Einkünfte im Prüfungszeitraum von den Firmen ***3*** und ***4*** GmbH zwischen 4.140,00 € (2010, 2011) und…
…dem nicht entgegen. Die in der Schweiz bezogenen Einkünfte des Beschwerdeführers wurden daher von der belangten Behörde zu Recht in Österreich unter Anrechnung der in der Schweiz gezahlten Steuer besteuert. Somit war spruchgemäß zu entscheiden. V. Zulässigkeit einer Revision Nach Art 133 Abs. 4 B…
…A****-Ort und die Familie habe in dieser Zeit die kontinuierliche Fürsorge des Vaters benötigt. Aus diesem Grund habe er seinen Wohnsitz in Österreich von A****-Ort nach I**** verlegt. Als Beleg werde eine Abschrift des Mietvertrages sowie der Auszug aus dem Zentralen Melderegister beigelegt…
…so dürfen die dafür bezogenen Vergütungen im anderen Staat besteuert werden. Zu einem Rückfall des Besteuerungsrechtes auf den Ansässigkeitsstaat (Österreich) nach Artikel 15 Abs 2 DBA kommt es nicht, weil die Tätigkeit länger als 183 Tage im Kalenderjahr im anderen Staat (Deutschland) ausgeübt worden ist…
…Beeinträchtigungen durch die Unfallfolgen (Wadenbeinbruch, Fortbewegung auf Krücken) sowie Bedachtnahme auf die erforderlichen Behördenwege und Maßnahmen zur Herstellung der Beheizbarkeit und Energie- und Wasserversorgung der erworbenen Immobilie die Verlegung des Wohnsitzes nach Österreich mit 1.8.2008 anzusetzen ist. Abgesehen von den unfallbedingten Einschränkungen wurden…
…Zeit habe er seine Kinder höchstens einmal im Monat gesehen. Er sei zwar nicht geschieden, doch von seiner Gattin getrennt lebend. Durch den Druck der Kinder sei er wieder nach Österreich zurückgekehrt. Gem. § 323 Abs. 38 erster und zweiter Satz BAO sind die am 31…