…850 €). Sollte die Quote höher sein, so werde ich diese unwahrscheinlichen Erträge natürlich versteuern. Da ich die Anleihen nicht mehr rechtzeitig verkaufen konnte (dadurch hätte ich keinen Aufwand), da mir dies von meinem Arbeitgeber ausdrücklich untersagt wurde, habe ich somit ausschließlich beruflich verursacht einen…
…unter Anderem Folgendes hervor: In einer E-Mail vom 23. September 2013 wurden im Hinblick auf die gegenständlichen Käufe von Anleihen folgende Angaben gemacht: „Das Konto wurde am 31.8.2009 eröffnet und es wurden folgende Käufe getätigt: 10. September 2009: 500,00 € 13…
…Teilnahme von Seiten der Genussrechtsberechtigten an den Chancen und Risiken ihrer Unternehmung wünschte. Zentraler Berufungs/Beschwerdegrund ist, dass es sich um ,Nominalgenussrechte' (Anleihen) mit einer überwiegend fixen Verzinsung handelt, die deshalb nicht der Gesellschaftsteuer unterlägen. Nach Ansicht des Bundesfinanzgerichtes weist nicht nur die beispielhafte Aufzählung…
…2002, 99/14/0099 und vom 25.9.2001, 99/14/0217 betreffen völlig andere Sachverhalte (ausländische Anleihen und Kredite bzw Auslandsverluste) und tragen zum gegenständlich zu entscheidenden Berufungsvorbringen nichts bei. f. Dass in den die Bw betreffenden DBA ein Anrechnungsvortrag ausdrücklich geregelt ist, hat…
…aus Genussrechten und Bezüge aus Partizipationskapital im Sinne des Bankwesengesetzes oder des Versicherungsaufsichtsgesetzes" (Z 1 lit c). Zudem "Zinsen und andere Erträgnisse aus Kapitalforderungen jeder Art, beispielsweise aus Darlehen, Anleihen, Hypotheken, Einlagen, Guthaben bei Kreditinstituten und aus Ergänzungskapital im Sinne des Bankwesengesetzes oder des Versicherungsaufsichtsgesetzes…
…Schriftstück überhaupt die Grundlage für die Übertragung des Eigentums an konkreten Vermögenswerten (konkreten Aktien, konkreten Anleihen) von der X Stiftung an die Y Stiftung hätte bilden sollen. Dass ein eindeutiger, nachvollziehbarer Bezug zwischen der der Widmungserklärung beigelegten Vermögensaufstellung und den auf das Depot der Y…
…Im Rahmen der rechtlichen Beurteilung geht das Bundesfinanzgericht aber nicht von diesem Vorbringen aus. So ist etwa darauf zu verweisen, dass nach dem Vorbringen des Revisionswerbers keineswegs dieser sich durch (hoch verzinste) Anleihen finanzierte, sondern vielmehr die Muttergesellschaft der E GmbH. Auch behauptet er nicht…
…oder das durch ihn repräsentierte Unternehmen zu veräußern, - Immobilien und Unternehmen zu erwerben und zu veräußern, - in verschiedene Veranlagungsinstrumente bester Bonität sowie auch Aktien, Anleihen und Private Equity zu investieren. 2. Die ***1*** ***2*** ***3*** hat weiters eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung mit der Firma…
…Aus diesen sei ersichtlich, dass Geldbeträge aus dem früheren Dienstverhältnis des Beschwerdeführers bzw. aus der Veräußerung von Anleihen etc. auf dem Konto eingegangen seien. Barabhebungen von Geldbeträgen zur Einlage auf die betrieblichen Bankkonten seien daraus jedoch nicht erkennbar. Darüber hinaus habe der Beschwerdeführer acht Kopien…
…CHF, NOK) erfolgt. Im Jahr 2018 sei eine große Anzahl dieser Anleihen getilgt worden. Die Mittel aus der Tilgung seien wieder den jeweiligen Fremdwährungskonten zugebucht worden, eine Konvertierung in Euro sei nicht erfolgt. In den Beilagen E1kv zu den Einkommensteuererklärungen der Bf und ihres Gatten…
…Kauf kurz vor der Tilgung und der Verrechnung von Zinserträgen bei der Tilgung durch Hingabe von Wertpapieren (Basiswert) statt der Rückzahlung des Nominalbetrages (Aktienanleihen oder cash or share Anleihen) hohe KESt-Gutschriften nicht versteuerten Zinserträgen gegenüberstanden seien. Da es der Bank nicht möglich gewesen sei…
…mit jeweils gesamt 62.000,00 steuerwirksam abgeschrieben (Kurswert 31.12.2006 100,23, 19.04.2007 100,00). Die Zinseinkünfte aus der Anleihe sind in Österreich von der Besteuerung freizustellen, da laut Doppelbesteuerungsabkommen mit Griechenland die Besteuerung dieser Zinseinkünfte dem Quellenstaat zusteht (2006 71…
…Bezüge aus Partizipationskapital im Sinne des Bankwesengesetzes oder des Versicherungsaufsichtsgesetzes" (Z 1 lit c). Zudem „ Zinsen und andere Erträgnisse aus Kapitalforderungen jeder Art, beispielsweise aus Darlehen, Anleihen Hypotheken, Einlagen, Guthaben bei Kreditinstituten und aus Ergänzungskapital im Sinne des Bankwesengesetzes oder des Versicherungsaufsichtsgesetzes, ausgenommen Stückzinsen“. Gemäß …
…Bezüge aus Partizipationskapital im Sinne des Bankwesengesetzes oder des Versicherungsaufsichtsgesetzes" (Z 1 lit c). Zudem „ Zinsen und andere Erträgnisse aus Kapitalforderungen jeder Art, beispielsweise aus Darlehen, Anleihen Hypotheken, Einlagen, Guthaben bei Kreditinstituten und aus Ergänzungskapital im Sinne des Bankwesengesetzes oder des Versicherungsaufsichtsgesetzes, ausgenommen Stückzinsen“. Gemäß …
…Bezüge aus Partizipationskapital im Sinne des Bankwesengesetzes oder des Versicherungsaufsichtsgesetzes" (Z 1 lit c). Zudem „ Zinsen und andere Erträgnisse aus Kapitalforderungen jeder Art, beispielsweise aus Darlehen, Anleihen Hypotheken, Einlagen, Guthaben bei Kreditinstituten und aus Ergänzungskapital im Sinne des Bankwesengesetzes oder des Versicherungsaufsichtsgesetzes, ausgenommen Stückzinsen“. Gemäß …
…Bezüge aus Partizipationskapital im Sinne des Bankwesengesetzes oder des Versicherungsaufsichtsgesetzes“ (Z 1 lit c). Zudem „Zinsen, und andere Erträgnisse aus Kapitalforderungen jeder Art, beispielsweise aus Darlehen, Anleihen, Hypotheken, Einlagen, Guthaben bei Kreditinstituten und aus Ergänzungskapital im Sinne des Bankwesengesetzes oder des Versicherungsaufsichtsgesetzes, ausgenommen Stückzinsen“. Gemäß …
…Bezüge aus Partizipationskapital im Sinne des Bankwesengesetzes oder des Versicherungsaufsichtsgesetzes“ (Z 1 lit c). Zudem „Zinsen, und andere Erträgnisse aus Kapitalforderungen jeder Art, beispielsweise aus Darlehen, Anleihen, Hypotheken, Einlagen, Guthaben bei Kreditinstituten und aus Ergänzungskapital im Sinne des Bankwesengesetzes oder des Versicherungsaufsichtsgesetzes, ausgenommen Stückzinsen“. Gemäß …
…Bezüge aus Partizipationskapital im Sinne des Bankwesengesetzes oder des Versicherungsaufsichtsgesetzes“ (Z 1 lit c). Zudem „Zinsen, und andere Erträgnisse aus Kapitalforderungen jeder Art, beispielsweise aus Darlehen, Anleihen, Hypotheken, Einlagen, Guthaben bei Kreditinstituten und aus Ergänzungskapital im Sinne des Bankwesengesetzes oder des Versicherungsaufsichtsgesetzes, ausgenommen Stückzinsen“. Gemäß …
…Bezüge aus Partizipationskapital im Sinne des Bankwesengesetzes oder des Versicherungsaufsichtsgesetzes“ (Z 1 lit c). Zudem „Zinsen, und andere Erträgnisse aus Kapitalforderungen jeder Art, beispielsweise aus Darlehen, Anleihen, Hypotheken, Einlagen, Guthaben bei Kreditinstituten und aus Ergänzungskapital im Sinne des Bankwesengesetzes oder des Versicherungsaufsichtsgesetzes, ausgenommen Stückzinsen“. Gemäß …
…Bezüge aus Partizipationskapital im Sinne des Bankwesengesetzes oder des Versicherungsaufsichtsgesetzes" (Z 1 lit c). Zudem „Zinsen und andere Erträgnisse aus Kapitalforderungen jeder Art, beispielsweise aus Darlehen, Anleihen Hypotheken, Einlagen, Guthaben bei Kreditinstituten und aus Ergänzungskapital im Sinne des Bankwesengesetzes oder des Versicherungsaufsichtsgesetzes, ausgenommen Stückzinsen“. Gemäß …