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4 Treffer1596 msnur geltende Fassungen
BFG RV/7100465/20181. § 2 Abs. 2a EStG trifft nicht zu, weil das Erzielen steuerlicher Vorteile bei den Beteiligten nicht im Vordergrund stand; 2. Ergebniszuteilung nur im Ausmaß des Beteiligungsverhältnisses; 3. Bei rückwirkendem Zusammenschluss > keine Ergebniszuteilung im Rückwirkungszeitraum
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis23.07.2026Teil 2/2

…Jakom/Ehgartner EStG, 2025, § 2 Rz 152). Den beiden vorliegenden Angeboten ist zu entnehmen, dass ein Anlegerkreis angesprochen wird, der die Bereitschaft mitbringt, ein überdurchschnittlich hohes unternehmerisches Risiko zu tragen. Bei allen befragten Anlegern war das Motiv für die Beteiligung nur die Kapitalbeteiligung, nicht auch…

BFG RV/7100465/20181. § 2 Abs. 2a EStG trifft nicht zu, weil das Erzielen steuerlicher Vorteile bei den Beteiligten nicht im Vordergrund stand; 2. Ergebniszuteilung nur im Ausmaß des Beteiligungsverhältnisses; 3. Bei rückwirkendem Zusammenschluss > keine Ergebniszuteilung im Rückwirkungszeitraum
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis23.07.2026Teil 1/2

…S. 13], dass eine Beteiligung mit entsprechenden Chancen aber auch mit überdurchschnittlich hohen Risiken verbunden sei, weshalb sich das Beteiligungsangebot an einen Anlegerkreis mit der Bereitschaft, ein überdurchschnittlich hohes unternehmerisches Risiko voll mitzutragen, richte. Bevor auf die einzelnen Risiken hingewiesen wird, findet sich in der…

BFG RV/7102216/2013KESt-Rückerstattung eines US-Investmentfonds - Erweiterung des Antragsgegenstandes im Beschwerdeverfahren
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Einzel - Erkenntnis23.09.2025Teil 1/2

…das ausschließlich aus Vermögenswerten eines oder mehrerer Pläne besteht, die einzeln die Anforderungen der obigen Klauseln (a)(i)(A) und (a)(i)(B) erfüllen. Im Vergleich dazu ist bei österreichischen Aktiengesellschaften keine Beschränkung des Anlegerkreises vorgesehen. Hinsichtlich der Anteilsinhaber liegt keine Vergleichbarkeit des Beschwerdeführers mit…

BFG RV/7100622/2013KESt-Rückerstattung - Auswechseln des Antragsgegenstandes im Beschwerdeverfahren
geltende FassungBFG-EntscheidungenBescheidbeschwerde - Senat - Erkenntnis22.09.2025Teil 1/2

…beteiligen. (Characteristics 2010, Participation in the Fund, S. 2). Der Anlegerkreis eines österreichischen PIF ist somit in § 23g Abs. 1 InvFG 1993 abschließend und enger definiert als jener des Beschwerdeführers, womit dieser nicht mit einem österreichischen Pensionsinvestmentfonds vergleichbar ist. Auszahlungsplan Nach § 23 g Abs. 2…