…Jakom/Ehgartner EStG, 2025, § 2 Rz 152). Den beiden vorliegenden Angeboten ist zu entnehmen, dass ein Anlegerkreis angesprochen wird, der die Bereitschaft mitbringt, ein überdurchschnittlich hohes unternehmerisches Risiko zu tragen. Bei allen befragten Anlegern war das Motiv für die Beteiligung nur die Kapitalbeteiligung, nicht auch…
…S. 13], dass eine Beteiligung mit entsprechenden Chancen aber auch mit überdurchschnittlich hohen Risiken verbunden sei, weshalb sich das Beteiligungsangebot an einen Anlegerkreis mit der Bereitschaft, ein überdurchschnittlich hohes unternehmerisches Risiko voll mitzutragen, richte. Bevor auf die einzelnen Risiken hingewiesen wird, findet sich in der…
…das ausschließlich aus Vermögenswerten eines oder mehrerer Pläne besteht, die einzeln die Anforderungen der obigen Klauseln (a)(i)(A) und (a)(i)(B) erfüllen. Im Vergleich dazu ist bei österreichischen Aktiengesellschaften keine Beschränkung des Anlegerkreises vorgesehen. Hinsichtlich der Anteilsinhaber liegt keine Vergleichbarkeit des Beschwerdeführers mit…
…beteiligen. (Characteristics 2010, Participation in the Fund, S. 2). Der Anlegerkreis eines österreichischen PIF ist somit in § 23g Abs. 1 InvFG 1993 abschließend und enger definiert als jener des Beschwerdeführers, womit dieser nicht mit einem österreichischen Pensionsinvestmentfonds vergleichbar ist. Auszahlungsplan Nach § 23 g Abs. 2…