…gemäß § 29b der Straßenverkehrsordnung; Unzumutbarkeit wegen Gehbehinderung) sowie - wenn die Wegzeit bei Benützung des Massenbeförderungsmittels hinsichtlich der Dauer nicht zumutbar sei (Unzumutbarkeit wegen langer Anfahrtszeit). Unzumutbarkeit liege vor, wenn folgende Wegzeiten überschritten würden: Bis 60 Minuten Zeitdauer sei die Benützung eines Massenbeförderungsmittels stets zumutbar, bei…
…Höchstdauer, sei die Benützung eines Massenbeförderungsmittels unzumutbar. Die Wegzeit umfasse die Zeit vom Verlassen der Wohnung bis zum Arbeitsbeginn oder vom Verlassen der Arbeitsstatte bis zur Ankunft in der Wohnung, also Gehzeit oder Anfahrtszeit zur Haltestelle des öffentlichen Verkehrsmittels, Fahrzeit mit dem öffentlichen Verkehrsmittel, Wartezeiten…
…Straßenbez.2 22, Ort2 und Arbeitsort beträgt 82,6 km und nimmt mit dem PKW rund 50 Minuten in Anspruch. Die Benützung eines Massenbeförderungsmittels (öffentliches Verkehrsmittel) ist wegen langer Anfahrtszeit nicht zumutbar. 4) Eine Bestätigung des Arbeitgebers über die Nichtverfügbarkeit eines Firmenautos bzw. Firmenbusses ist…
…einen Unzumutbarkeit der Benützung der Massenverkehrsmittel aufgrund tatsächlicher Unmöglichkeit vorliege (Wegstrecke Bahnhof A bis Wohnadresse werde um 23:25 Uhr nicht mehr von Massenverkehrsmitteln bedient) und zugleich die Unzumutbarkeit aufgrund langer Anfahrtszeit zur Geltung komme (Rückfahrzeit vom Arbeitsplatz B nach A Wohnadresse betrage 149 min)…
…Benützung eines PKW´s. Wie schon in den Vorjahren sei daher auch im Streitjahr 2014 eine Unzumutbarkeit der Benützung öffentlicher Verkehrsmittel nicht gegeben. Der Beschwerdeführer brachte dagegen vor, wegen langer Anfahrtszeit habe er Anspruch auf Gewährung des großen Pendlerpauschales. Es treffe nicht zu, dass sein Arbeitsbeginn…
…schnellen Anwesenheit des Bf. zu dokumentieren übermittelte der Bf. eine Kopie der Stellenausschreibung und des Dienstvertrages vom 1.1.2005. Für diese Art des Dienstverhältnisses sei eine ungewisse Anfahrtszeit unverträglich und auf Dauer medizinisch unverantwortlich gewesen, weshalb der Bf. gezwungen gewesen sei, sich im Jänner…
…2013/53 in Höhe von 2.016,00 € als Werbungskosten anerkannt, weil nach Ansicht des Finanzamtes eine Unzumutbarkeit der Benützung eines Massenverkehrsmittels wegen langer Anfahrtszeit nicht vorlag. In der gegen diesen Bescheid innerhalb offener Frist eingebrachten Beschwerde beantragte der Bf. das große Pendlerpauschale gemäß …
…24.4.2014, 2010/15/0156). Die Wegzeit umfasst die Zeit vom Verlassen der Wohnung bis zum Arbeitsbeginn oder vom Verlassen der Arbeitsstätte bis zur Ankunft in der Wohnung, also Gehzeit oder Anfahrtszeit zur Haltestelle des öffentlichen Verkehrsmittels, Fahrzeit mit dem öffentlichen Verkehrsmittel, Wartezeiten usw…
…optimalen Kombination von Individual- und Massenbeförderungsmittel Folgendes aus: „Die Wegzeit umfasst die Zeit vom Verlassen der Wohnung bis zum Arbeitsbeginn oder vom Verlassen der Arbeitsstätte bis zur Ankunft in der Wohnung, also Gehzeit oder Anfahrtszeit zur Haltestelle des öffentlichen Verkehrsmittels, Fahrzeit mit dem öffentlichen Verkehrsmittel…
…anzuwenden. Das günstigste öffentliche Verkehrsmittel (Bahnhof ***3*** - Bahnhof Salzburg ; Anfahrtszeiten bzw. Gehwege nicht mit eingerechnet) habe eine Fahrzeit von 39 Minuten. Laut Verordnung des Bundesministers für Wissenschaft und Forschung über die Erreichbarkeit von Studienorten nach dem Studienförderungsgesetz 1992 sei von ***3*** die tägliche Hin- und…
…ob Heizungen gereinigt bzw Messungen gemacht worden seien. Festgehalten wurde, dass die Rauchfangkehrer "jedenfalls im Monat überwiegend mit Kehrtätigkeiten beschäftigt" wären und es keine längeren Anfahrtszeiten gäbe. Das Finanzamt hielt mit E-Mail vom 6. Mai 2013 fest, dass es "mit den übermittelten Unterlagen nicht…
…lehnte der Bf. die "Eintreffzeiten von 7.25 und 8.37 und 7.15 Uhr" - weil nicht der Realität entsprechend - für die Berechnung ab. Als Bus-Abfahrtszeit käme für ihn als Abteilungsleiter nur 16.28 in Frage, 15.15 Uhr sei irrelevant. Der Beginn 7…
…eines jeden Monats im Zeitraum April bis Dezember 2016 abgefragt. Bei den Fahrten zum Beschäftigungsort wurde von einer Ankunftszeit um 7.30 Uhr ausgegangen und bei der Rückfahrt von einer Abfahrtszeit um 17:00 Uhr. Als Ergebnis lieferten die Abfragen jeweils eine minimale und eine…
…(Annahme Ankunft Gasse, 7:45 Uhr; siehe https://fahrplan.oebb.at) Dabei nicht berücksichtigt ist die Anfahrtszeit von der Strasse zum Bahnhof Mürzzuschlag. Bei Nutzung eines KFZ für die Strecke Strasse, Ort bis Gasse beträgt die Fahrzeit zw. 1:40 bis 2:30Std (je nach…
…vgl. LStR 2002, Rz. 255) liegt eine Unzumutbarkeit wegen langer Anfahrtszeit vor, wenn folgende Wegzeiten überschritten werden: Bei einer einfachen Wegstrecke unter 20 Kilometer 1,5 Stunden, ab 20 Kilometer 2 Stunden und ab 40 Kilometer 2,5 Stunden. Im vorliegenden Sachverhalt legt die Bf…
…gemäß § 29b der Straßenverkehrsordnung; Unzumutbarkeit wegen Gehbehinderung) sowie wenn die Wegzeit bei Benützung des Massenbeförderungsmittels hinsichtlich der Dauer nicht zumutbar sei (Unzumutbarkeit wegen langer Anfahrtszeit). Eine Unzumutbarkeit liege vor, wenn folgende Wegzeiten überschritten würden: Bis 60 Minuten Zeitdauer sei die Benützung eines Massenbeförderungsmittels stets zumutbar…
…vor, wenn zumindest auf dem halben Arbeitsweg ein Massenverkehrsmittel überhaupt nicht oder nicht zur erforderlichen Zeit (Nachtarbeit) verkehrt. Unzumutbarkeit liegt auch wegen langer Anfahrtszeit vor. Wird bei einer einfachen Wegstrecke ab 40 km eine Wegzeit von 2,5 Stunden überschritten ist die Unzumutbarkeit gegeben. Unzumutbarkeit…
…30 in Krems sein. Für die Ermittlung der Fahrtzeit ist seiner Ansicht nach eine Fahrt zum normalen Arbeitsbeginn heranzuziehen. Er habe daher den Zug gerechnet, der der normalen Abfahrtszeit mit dem Auto entspricht. Bei der Rückreise, habe er den Zug gewählt, der nach 8 Stunden…
…vor, wenn zumindest auf dem halben Arbeitsweg ein Massenverkehrsmittel überhaupt nicht oder nicht zur erforderlichen Zeit (Nachtarbeit) verkehrt. Unzumutbarkeit liegt auch wegen langer Anfahrtszeit vor. Wird bei einer einfachen Wegstrecke ab 40 km eine Wegzeit von 2,5 Stunden überschritten ist die Unzumutbarkeit gegeben. Unzumutbarkeit…
…vor, wenn zumindest auf dem halben Arbeitsweg ein Massenverkehrsmittel überhaupt nicht oder nicht zur erforderlichen Zeit (Nachtarbeit) verkehrt. Unzumutbarkeit liegt auch wegen langer Anfahrtszeit vor. Wird bei einer einfachen Wegstrecke ab 40 km eine Wegzeit von 2,5 Stunden überschritten ist die Unzumutbarkeit gegeben. Unzumutbarkeit…