…diese bestätigt, dass er bei ihr im Beschwerdejahr ganzjährig als Vertreter ausschließlich zum Zwecke der Anbahnung und des Abschlusses von Geschäften sowie zur Beratung und Betreuung von Kunden beschäftigt gewesen sei. Das Finanzamt erließ in der Folge den angefochtenen Einkommensteuerbescheid 2015 vom 22. Juni 2016…
…1981, 2885, 2994/80). Danach sind Vertreter Personen, die im Außendienst zum Zwecke der Anbahnung und des Abschlusses von Geschäften im Namen und für Rechnung ihres Arbeitgebers und zur Kundenbetreuung tätig sind. Der Arbeitnehmer muss eine ausschließliche Vertretertätigkeit ausüben (vgl. z.B. das hg. Erkenntnis…
…und Verwaltungspraxis (LStR 2002 Rz 406) in zahlreichen Entscheidungen (vgl. zB BFG 2.3.2015, RV/1100531/2014, und die dort zitierten UFS-Entscheidungen) ausgesprochen, dass als Vertreter solche Personen anzusehen seien, die regelmäßig im Außendienst zum Zwecke der Anbahnung und des Abschlusses von Geschäften…
…Anbahnung und des Abschlusses von Geschäften und zur Kundenbetreuung tätig sind (vgl. VwGH 28.6.2012, 2008/15/0231, und VwGH 18.12.2013, 2009/13/0261). Dabei können auch Tätigkeiten der Auftragsdurchführung zur Tätigkeit eines Vertreters gehören, "solange der Kundenverkehr in Form des Abschlusses…
…dass er eine Provision erhält und allenfalls, dass sein Arbeitsplatz gesichert ist. Nach objektiver Würdigung sämtlicher Beweisergebnisse war nach Ansicht des erkennenden Richters jedenfalls davon auszugehen, dass - wie für die Gewährung des Vertreterpauschales gefordert - Anbahnung und Abschluss von Geschäften vorrangiges Ziel der Tätigkeit des Beschwerdeführers…
…17 EStG seien Personen, die im Außendienst zum Zwecke der Anbahnung und des Abschlusses von Geschäften und zur Kundenbetreuung tätig seien; von der Gesamtarbeitszeit müsse dabei mehr als die Hälfte im Außendienst verbracht werden) in seinem Fall erfüllt sind] gab der Bf. unter Verweis auf…
…nichtselbständige Tätigkeit des Bf als überwiegend im Außendienst tätiger Vertreter seiner Arbeitgeberin zum Zwecke der Anbahnung und des Abschlusses von Geschäften und der Kundenbetreuung ergibt sich aus dem vorliegenden Akteninhalt, insbesondere der Bestätigung der Arbeitgeberin vom 19. September 2017 und den glaubwürdigen Ausführungen im Vorlageantrag…
…Von der Gesamtarbeitszeit muss dabei mehr als die Hälfte im Außendienst verbracht werden.“ Erwägungen: Nach übereinstimmender Rechtsmeinung sind Vertreter Personen, die im Außendienst zum Zwecke der Anbahnung und des Abschlusses von Geschäften und zur Kundenbetreuung tätig sind. Der Arbeitnehmer muss ausschließlich Vertretertätigkeit ausüben, von der…
…01.01.2012 bis 31.12.2012 im Unternehmen als Außendienstmitarbeiter tätig gewesen sei. Er sei ausschließlich für die Anbahnung und den Abschluss von Geschäften sowie zum Zwecke der Kundenberatung zuständig gewesen bzw. zuständig. Laut einer im Akt befindlichen Unterlage erfolgte am 08.10.2013…
…das Jahr 2009 abweichend von der eingereichten Erklärung festgesetzt. Begründend wurde ausgeführt, dass Vertreter im Sinne der Verordnung über die Gewährung pauschaler Werbungskosten für verschiedene Berufsgruppen Personen seien, die ausschließlich im Außendienst zum Zwecke der Anbahnung und des Abschlusses von Geschäften und zur Kundenbetreuung tätig…
…Von der Gesamtarbeitszeit muss dabei mehr als die Hälfte im Außendienst verbracht werden. Vertreter sind Personen, die im Außendienst zum Zwecke der Anbahnung und des Abschlusses von Geschäften und zur Kundenbetreuung tätig sind. Eine andere Außendiensttätigkeit, deren vorrangiges Ziel nicht die Herbeiführung von Geschäftsabschlüssen ist…
…Verkaufsgeschehens wie Personal- und Ergebnisverantwortung für die Erreichung der vereinbarten Ziele zählen nicht zu den Kernbereichen einer Vertretertätigkeit (UFS 17.6.2010, RV/0881-S/09). Entscheidend ist, dass die Tätigkeit dem Berufsbild des Vertreters entspricht; wenn Anbahnung und Abschluss von Geschäften nicht das vorrangige…
…2009/13/2061; 21. Oktober 2015, 2012/13/0078). Vertreter sind demnach Personen, die im Außendienst zum Zwecke der Anbahnung und des Abschlusses von Geschäften und zur Kundenbetreuung tätig sind. Der Arbeitnehmer muss eine ausschließliche Vertretertätigkeit ausüben (vgl. VwGH 28. Juni 2012, 2008/15/0231…
…ist zu erwidern, dass die in dieser Entscheidung ausgeübte Tätigkeit, die eines Außendienstmitarbeiters war, die in der Anbahnung und im Abschluss von Geschäften bestand. Sein Aufgabenbereich bestand im Bewirken möglichst vieler Vertragsabschlüsse, was sich auch in den an ihn ausbezahlten Provisionszahlungen zeigte. Während aus den…
…die Neukundengewinnung und Betreuung sowie Vertragserstellung (inkl. aller Nebentätigkeiten)". Die Dienstgeberin hielt in ihrer Bestätigung fest, dass die Bf. in der Zeit vom 1.1.2013 bis laufend ausschließlich als Außendienstmitarbeiterin überwiegend im Außendienst zum Zwecke der Anbahnung und des Abschlusses von Geschäften und zur…
…Tätigkeit auf den Außendienst entfallen. In dieser Bestätigung wird auch wieder meine Vertretertätigkeit angeführt (Anbahnung und Abschluss von Geschäften und Kundenbetreuung). 6.) In einem separaten Schreiben der Firma ***3*** vom 28.11.2016 werden die Konzernrichtlinien für eine rechtsverbindliche Unterschriftsleistung bekanntgegeben. In diesem Zusammenhang wird…
…Ebenso kann eine Tätigkeit, die in erster Linie eine Beratung und Hilfestellung darstellt, nicht als Vertretertätigkeit angesehen werden. Entscheidend ist, dass die Tätigkeit dem Berufsbild des Vertreters entspricht; wenn Anbahnung und Abschluss von Geschäften nicht das vorrangige Ziel der Tätigkeit sind, kann nicht davon gesprochen…
…im Innendienst. Vor der Gesamtarbeitszeit muss dabei mehr als die Hälfte im Außendienst verbracht werden." Danach sind Vertreter Personen, die im Außendienst zum Zwecke der Anbahnung und des Abschlusses von Geschäften und zur Kundenbetreuung tätig sind. Der Arbeitnehmer muss eine ausschließliche Vertretertätigkeit ausüben (vgl. zB…
…die im Außendienst zum Zwecke der Anbahnung und des Abschlusses von Geschäften und zur Kundenbetreuung tätig sind (vgl. VwGH 28.6.2012, 2008/15/0231). Der Arbeitnehmer muss nach dem Wortlaut der Verordnung ausschließlich Vertretertätigkeit ausüben, von der Gesamtarbeitszeit muss mehr als die Hälfte im…
… VwGH 21.10.2015, 2012/13/0078). Vertreter sind Personen, die im Außendienst zum Zwecke der Anbahnung und des Abschlusses von Geschäften und zur Kundenbetreuung tätig sind. Der Arbeitnehmer muss eine ausschließliche Vertretertätigkeit ausüben (VwGH 28.6.2012, 2008/15/0231; VwGH 18.12.2013…