…2913/92 noch drei Monate weiterverwendet werden. Artikel 3 Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft." Im Anhang dieser Einreihungsverordnung heißt es: "Spalte (1) Warenbezeichnung: Ein isoliertes Kabel (sogenanntes USB-Kabel) mit einer Länge von 1…
…den Abschnitten und Kapiteln, sowie den Allgemeinen Vorschriften, gelten die so genannten "Erläuterungen" als Instrument zur richtigen Einreihung in den Zolltarif. In den Erläuterung zur KN der Europäischen Union zur Position 2007 in der Fassung des Amtsblattes C 137, Seite 85, vom 6.5.2011…
…zu den Abschnitten und Kapiteln, sowie den Allgemeinen Vorschriften, gelten die so genannten "Erläuterungen" als Instrument zur richtigen Einreihung in den Zolltarif. In den Erläuterung zur KN der Europäischen Union zur Position 2007 in der Fassung des Amtsblattes C137, Seite 85, vom 6.5.2011…
…für die gegenständlichen Bestellungen zu erheben! Die belangte Behörde führt aus, dass die Beschwerdeführerin nachweislich ordnungsgemäß sowie fristgerecht durch Veröffentlichung "von Antidumpingmaßnahmen im Amtsblatt der Europäischen Union" informiert worden wäre, zumal die Verzollungen im Zeitraum 7.6.2016 bis 17.7.2016 erfolgten. Abgesehen davon…
…gewesen und stellt im Übrigen aufgrund der klaren und eindeutigen Gesetzeslage auch keine komplexe Rechtslage dar, die durch eine Befassung mit den einschlägigen Vorschriften (Lektüre der Amtsblätter) nicht zu lösen gewesen wäre. Auf eine Komplexität jener Vorschriften, deren Nichterfüllung die Zollschuld im konkreten Beschwerdefall begründete…
…erfüllt, wenn der Beginn eines Fristenlaufs Verfahrensgegenstand ist. Es darf bemerkt werden, dass die Bekanntgabe der Einleitung eines Konsultationsmechanismus durch China in den einschlägigen Kreisen (auch wenn man die Amtsblätter der EU nicht studiert) am 7.5.2010 bekanntgegeben wurde; Bridges, Year 14 No. 2…
…Ebene aufgrund eines Tarifavis der 1952 unter der Bezeichnung "Rat für die Zusammenarbeit auf dem Gebiet des Zollwesens" errichteten Welthandelsorganisation(*) oder einer von dieser erlassenen Änderung der Erläuterungen der Nomenklatur des Harmonisierten Systems zur Bezeichnung und Codierung der Waren;(*)Anmerkung: Druckfehler im Amtsblatt (ABl. Nr…
…März 2010 erhobenen Nichtigkeitsklage, Amtsblatt C148/36- 37 (2010), und 0247/10 P, Zhejiang Aokang Shoes Co gegen Rat, einer am 18. Mai 2010 erhobenen Beschwerde, Amtsblatt C209/25-26 (2010), verhandelt wird. Darüber hinaus rechtfertigen die oben genannten Umstände auch eine Erstattung der Zölle…
…1072/2012 der Kommission vom 14.11.2012, veröffentlicht im Amtsblatt der Europäischen Union L 318/28 und in Kraft getreten am 15.11.2012, zur Einführung eines vorläufigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von Geschirr und anderen Artikeln aus Keramik für den Tisch- oder Küchengebrauch…
…des Unionsrechts (wie der ÖGebrZT) können keinen Vertrauensschutz erzeugen (EuGH 12.7.1989, C-161/88). Die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Vorschriften, im konkreten die einschlägigen Verordnungen, stellen betreffend die von der Beschwerdeführerin bekämpfte Antidumpingmaßnahme das einzige positive Recht auf diesem Gebiet dar…
…des Unionsrechts (wie der ÖGebrZT) können keinen Vertrauensschutz erzeugen (EuGH 12.7.1989, C-161/88). Die im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlichten Vorschriften, im konkreten die einschlägigen Verordnungen, stellen betreffend die von der Beschwerdeführerin bekämpfte Antidumpingmaßnahme das einzige positive Recht auf diesem Gebiet dar…
Eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung besteht somit nicht mehr. Die (ordentliche) Revision ist daher nicht zuzulassen. Bemerkt wird, dass gemäß § 34 Abs. 1a VwGG der Verwaltungsgerichtshof bei der Beurteilung der Zulässigkeit der Revision gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG an den Ausspruch des Verwaltungsgerichts…
Eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung besteht somit nicht mehr. Die (ordentliche) Revision ist daher nicht zuzulassen. Bemerkt wird, dass gemäß § 34 Abs. 1a VwGG der Verwaltungsgerichtshof bei der Beurteilung der Zulässigkeit der Revision gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG an den Ausspruch des Verwaltungsgerichts…
Eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung besteht somit nicht mehr. Die (ordentliche) Revision ist daher nicht zuzulassen. Bemerkt wird, dass gemäß § 34 Abs. 1a VwGG der Verwaltungsgerichtshof bei der Beurteilung der Zulässigkeit der Revision gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG an den Ausspruch des Verwaltungsgerichts…
Die Vorhalte des Finanzamtes Amstetten Melk Scheibbs mit allgemein gehaltenen Auskunftsbegehren über Kapitalabflüsse von meinen Privatkonten und Eigenüberträgen an Kapital sind gesetzlich nicht gedeckt. Eine gesetzlich nicht gedeckte Betriebsprüfung ist per se in meinem Falle Begründung dafür, dass die Registerabfrage im Interesse der Abgabenergebung zweckmäßig…
| 217,47 € | Gesamtbetrag der Vorsteuern (in Pauschalierung enthalten) | 0,00 € | Zahllast | 217,47 € Revisionsnichtzulassung Gegen ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes ist gemäß Art. 133 Abs. 4 B-VG die (ordentliche) Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer…
Die Rechtsfrage, ob § 22 Abs. 1 UStG 1994 im Auslegungsweg um eine Einschränkung auf Unternehmer, die verwaltungstechnische Schwierigkeiten mit dem normalen Umsatzsteuerregime haben, zu erweitern ist, wurde mit dem Erkenntnis VwGH 9. 10. 2020, Ro 2019/13/0025 geklärt. Eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung besteht…
Die Rechtsfrage, ob § 22 Abs. 1 UStG 1994 im Auslegungsweg um eine Einschränkung auf Unternehmer, die verwaltungstechnische Schwierigkeiten mit dem normalen Umsatzsteuerregime haben, zu erweitern ist, wurde mit dem Erkenntnis VwGH 9. 10. 2020, Ro 2019/13/0025 geklärt. Eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung besteht…
Die Rechtsfrage, ob § 22 Abs. 1 UStG 1994 im Auslegungsweg um eine Einschränkung auf Unternehmer, die verwaltungstechnische Schwierigkeiten mit dem normalen Umsatzsteuerregime haben, zu erweitern ist, wurde mit dem Erkenntnis VwGH 9. 10. 2020, Ro 2019/13/0025 geklärt. Eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung besteht…
Die Rechtsfrage, ob § 22 Abs. 1 UStG 1994 im Auslegungsweg um eine Einschränkung auf Unternehmer, die verwaltungstechnische Schwierigkeiten mit dem normalen Umsatzsteuerregime haben, zu erweitern ist, wurde mit dem Erkenntnis VwGH 9. 10. 2020, Ro 2019/13/0025 geklärt. Eine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung besteht…