…sie die monatliche FB EUR 165,10 betrug (sog Grundbetrag). Der Beihilfengrundbetrag, in den seit 1.1.2014 der Alterszuschlag eingearbeitet ist (§ 8 Abs 2 FLAG 1967 idF BGBl I 35/2014 vom 26.05.2014), ergibt sich unmittelbar aus dem Gesetz. Der monatliche Grundbetrag…
Der im Gesetz genannte Grundbetrag und der gesondert genannte Alterszuschlag, die bis einschließlich 31.12.2013 galten, betrugen für ein Kind bei einem Alter von über 19 Jahren zuletzt EUR 105,4 sowie EUR 47,3 monatlich (§ 8 Abs 2 FLAG 1967 idF vor BGBl…
…des Bf war im streitgegenständlichen Zeitraum (Juni 2023 bis Mai 2024) nicht erwerbstätig. Der Bf hat im streitgegenständlichen Zeitraum für seine Kinder ***Kind 1*** und ***Kind 2*** österreichische Familienbeihilfe (Grundbetrag, Alterszuschlag, Geschwisterstaffel, Schulstartgeld) sowie den Kinderabsetzbetrag (€ 61,80 von Juni bis Dezember 2023 und…
…F/11, vom 12.5.2011 der Satz: "Als Versicherungsschutz kommen außer der Selbstversicherung bei der Gebietskrankenkasse grundsätzlich auch private Krankenversicherungen in Frage". Als Werbungskosten seien sie allerdings nur eingeschränkt mit 7,65% zuzüglich dem Alterszuschlag von 20 % laut den EStR 2000, Rz 1260, somit…
…26 Rz 10). Aus den angeführten Gründen war daher spruchgemäß zu entscheiden. Berechnung der Rückforderung: | von | bis | Familienbeihilfe* (Monat) | Summe | 08/2023 | 10/2023 | 231,50 | 694,50 * 174,70 € (Grundbetrag und Alterszuschlag) + 28,00 € (…
…Abs 1 und 3 zur Auszahlung gelangt, richtet sich nach den allgemeinen im Familienlastenausgleichsgesetz 1967 vorgesehenen Familienbeihilfenbeträgen. Dabei finden der Alterszuschlag, die - neu zu regelnde - anteilige Geschwisterstaffelung und gegebenenfalls auch der Zuschlag wegen erheblicher Behinderung Berücksichtigung." Den gesetzlichen Bestimmungen des § 14 FLAG in Verbindung mit…
…sind ebenfalls tschechische Staatsbürger und haben ihren Familienwohnsitz in Tschechien. Der Bf. bezieht im beschwerdegegenständlichen Jahr für beide Kinder jeweils für 12 Monate eine Ausgleichszahlung einschließlich allfälligem Alterszuschlag gem. VO (EWG/EG). Da die Gattin im Kalenderjahr 2019 keine eigenen Einkünfte hatte, steht dem Bf…
…richtet sich nach den allgemeinen im Familienlastenausgleichsgesetz 1967 vorgesehenen Familienbeihilfenbeträgen. Dabei finden der Alterszuschlag, die – neu zu regelnde – anteilige Geschwisterstaffelung und gegebenenfalls auch der Zuschlag wegen erheblicher Behinderung Berücksichtigung.“ Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichthofes kommt es für die Beurteilung von Anbringen im Sinne des…
…Anträge nach Abs. 1 und 3 zur Auszahlung gelangt, richtet sich nach den allgemeinen im Familienlastenausgleichsgesetz 1967 vorgesehenen Familienbeihilfenbeträgen. Dabei finden der Alterszuschlag, die – neu zu regelnde – anteilige Geschwisterstaffelung und gegebenenfalls auch der Zuschlag wegen erheblicher Behinderung Berücksichtigung.“ Nach § 26 FLAG 1967 hat, wer Familienbeihilfe…
…1 und 3 zur Auszahlung gelangt, richtet sich nach den allgemeinen im Familienlastenausgleichsgesetz 1967 vorgesehenen Familienbeihilfenbeträgen. Dabei finden der Alterszuschlag, die – neu zu regelnde – anteilige Geschwisterstaffelung und gegebenenfalls auch der Zuschlag wegen erheblicher Behinderung Berücksichtigung.“ Den gesetzlichen Bestimmungen des § 14 FLAG in Verbindung mit der…
g) für volljährige Kinder, die in dem Monat, in dem sie das 24. Lebensjahr vollenden, den Präsenz- oder Ausbildungsdienst oder Zivildienst leisten oder davor geleistet haben, bis längstens zur Vollendung des 25. Lebensjahres, sofern sie nach Ableistung des Präsenz- oder Ausbildungsdienstes oder Zivildienstes für einen…
e) für volljährige Kinder, die das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, für die Zeit zwischen der Beendigung des Präsenz- oder Ausbildungs- oder Zivildienstes oder eines Freiwilligen Dienstes nach § 2 Abs. 1 lit. l sublit. aa bis dd und dem Beginn oder der Fortsetzung der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***R*** in der Beschwerdesache ***Bf***, ***Adresse Bf***, vertreten durch Kollar & Partner Steuerberatung GmbH, Petrifelderstraße 11a, 8042 Graz, über die Beschwerde vom 15.6.2021 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 27.5.2021 betreffend…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter_A in der Beschwerdesache Beschwerdeführer, Anschrift_A, vertreten durch Streuerberater_A Anschrift_B, über die Beschwerde vom 8. Februar 2023 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 6. Februar 2023 betreffend Einkommensteuer für das Jahr…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. R. in der Beschwerdesache WBG, gegen den Bescheid des FA Deutschlandsberg Leibnitz Voitsberg vom 11. Juni 2013, betreffend Einkommensteuer 2012 zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Die Bemessungsgrundlage und die Höhe…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Enzinger & Mosser Steuerberatungs - KG, Frauengasse 33, 8750 Judenburg, über die Beschwerde vom 11. November 2017 gegen den Bescheid des Finanzamtes Graz-Umgebung vom 8. November 2017…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Peter Bilger in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Eugen Josef Bertsch, Sportplatzweg 11, 6811 Göfis, über die Beschwerde vom 23. August 2020 gegen den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch vom 29. Juli 2020…
bb) bei der regionalen Geschäftsstelle des Arbeitsmarktservice als Arbeitsuchende vorgemerkt sind und weder einen Anspruch auf eine Leistung nach dem Arbeitslosenversicherungsgesetz 1977, BGBl. Nr. 609, haben noch eine Beihilfe zur Deckung des Lebensunterhaltes durch das Arbeitsmarktservice erhalten; das Vorliegen dieser Voraussetzungen ist durch eine Bestätigung…
"das 24. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, für die Zeit zwischen der Beendigung des Präsenz- oder Ausbildungs- oder Zivildienstes oder eines Freiwilligen Dienstes nach § 6 Abs. 2 lit. k sublit. aa bis dd und dem Beginn oder der Fortsetzung der Berufsausbildung, wenn die Berufsausbildung zum…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Wolfgang Pavlik über die Beschwerde der ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Mag. Christoff Wolfgang Beck, Wiesingerstraße 8, 1010 Wien, vom 6. August 2020, gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 15. Juli 2020, betreffend…