…1980, 2676/78). Zudem sei ein Firmenwert nach der einhelligen Judikatur des VwGH nur dann als Aktivum ansetzbar, wenn sich bei Unternehmungen bestimmter Art eine feste allgemeine Verkehrsauffassung dazu gebildet habe und soferne sich zu seiner Ermittlung ein bestimmtes allgemein anerkanntes Verfahren entwickelt habe, was…
…Vermögen zu, einen Aktivprozess führt (zB OGH 12.12.1991, 6 Ob 635/91, ecolex 1992, 419). Ein allenfalls in einem Passivprozess ersiegter Prozesskostenanspruch genügt als einziges potentielles Aktivum nicht ( OGH 25.11.1994, 8 Ob 6/94, RdW 1995, 139). Nach § 191 Abs. 3…
…einem Wert von 2.800 € aufscheinen. Da dieses Kfz immer im Eigentum des Bf. gestanden sei und daher kein Aktivum des Nachlasses darstelle, sei der Nachlass in Höhe von 3.479,15 € überschuldet und werde der Antrag gestellt, den Bescheid entsprechend zu ändern.…
…Der Verzicht auf Mieteinnahmen stelle bei der D-GmbH eine sog. Nutzungseinlage dar, die auf der Ebene der Körperschaft weder bilanziell als Aktivum anzusetzen, noch als (fiktive) Betriebsausgaben in Höhe der ersparten Aufwendungen zu berücksichtigen seien. Ebenso würden beim einlegenden Gesellschafter keine fiktiven Einnahmen vorliegen…
…unterliegen kann. Im Ausmaß dieser Legalzession falle das Steuerguthaben nicht in den Nachlass und könne daher bei der Überlassung an Zahlung statt nicht als Aktivum an die Gläubiger verteilt werden. Da sich die Verstorbene in einer vom Beschwerdeführer geförderten Einrichtung aufgehalten und dieser eine Forderung…
…verrechnete Verluste resultieren, vorhanden ist, dh das verlustverursachende Vermögen ist jedenfalls nicht mehr im Bestand der übertragenden Körperschaft. In der Verschmelzungsbilanz ist lediglich ein Bankguthaben iHv € 29.014,69 als Aktivum ausgewiesen. Insofern ist die Frage, ob es sich bei verlustverursachenden Beteiligungen, hinsichtlich derer…
…Damit wurde aber ebenso das Gläubigergleichbehandlungsprinzip eingehalten. Im letzten Bericht des Masseverwalters vom 03.04.2027 an das Gericht, weist das geführte Anderkonto für die Schuldnerin ein Aktivum vom EUR 367.727,80 aus. Es wurde damit der Gerichtsauftrag in der Ladung (Seite 2, 2…
…ein "Aussonderungsrecht". Da dieser Teil des Steuerguthabens von vornherein nicht in den Nachlass falle, könne er bei der Überlassung an Zahlungs statt nicht als Aktivum an die Gläubiger verteilt werden. Der OGH habe in seiner Entscheidung 2 Ob 128/19s ausgesprochen, dass Aussonderungsansprüche nicht vom…
…ein "Aussonderungsrecht". Da dieser Teil des Steuerguthabens von vornherein nicht in den Nachlass falle, könne er bei der Überlassung an Zahlungs statt nicht als Aktivum an die Gläubiger verteilt werden. Der OGH habe in seiner Entscheidung 2 Ob 128/19s ausgesprochen, dass Aussonderungsansprüche nicht vom…
…ein "Aussonderungsrecht". Da dieser Teil des Steuerguthabens von vornherein nicht in den Nachlass falle, könne er bei der Überlassung an Zahlungs statt nicht als Aktivum an die Gläubiger verteilt werden. Der OGH habe in seiner Entscheidung 2 Ob 128/19s ausgesprochen, dass Aussonderungsansprüche nicht vom…
…ein "Aussonderungsrecht". Da dieser Teil des Steuerguthabens von vornherein nicht in den Nachlass falle, könne er bei der Überlassung an Zahlungs statt nicht als Aktivum an die Gläubiger verteilt werden. Der OGH habe in seiner Entscheidung 2 Ob 128/19s ausgesprochen, dass Aussonderungsansprüche nicht vom…
…unterliegen kann. Im Ausmaß dieser Legalzession falle das Steuerguthaben nicht in den Nachlass und könne daher bei der Überlassung an Zahlung statt nicht als Aktivum an die Gläubiger verteilt werden. Da sich die Verstorbene in einer vom Beschwerdeführer geförderten Einrichtung aufgehalten und dieser eine Forderung…
…ihm neue Kunden zugeführt oder bereits bestehende Geschäftsbeziehungen (wesentlich) erweitert hat. Durch die Anbahnung neuer Kundenbeziehungen und den Ausbau von fortdauernden Geschäftsbeziehungen ist der so entstandene Kundenstock ein Aktivum des Unternehmers geworden, aus dem während des bestehenden Vertragsverhältnisses sowohl der Unternehmer als auch der Vertreter…
…gemäß § 6 Z 2 lit b EStG mit steuerlichen Herstellungskosten zu bewerten, wobei angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten zu berücksichtigen seien ("progressive Vorgangsweise"). Nur diese Werte seien in der Übergangsbilanz als Aktivum anzusetzen und zugleich als Zuschlag dem Übergangsgewinn hinzuzurechnen, weil sie bei einer …
…44 IO - ein "Aussonderungsrecht". Da dieser Teil des Steuerguthabens von vornherein nicht in den Nachlass falle, könne er bei der Überlassung an Zahlungs statt nicht als Aktivum an die Gläubiger verteilt werden. Der OGH habe in seiner Entscheidung zu Zl. 2 Ob 128/19s ausgesprochen…
…44 IO - ein "Aussonderungsrecht". Da dieser Teil des Steuerguthabens von vornherein nicht in den Nachlass falle, könne er bei der Überlassung an Zahlungs statt nicht als Aktivum an die Gläubiger verteilt werden. Der OGH habe in seiner Entscheidung zu Zl. 2 Ob 128/19s ausgesprochen…
…44 IO - ein "Aussonderungsrecht". Da dieser Teil des Steuerguthabens von vornherein nicht in den Nachlass falle, könne er bei der Überlassung an Zahlungs statt nicht als Aktivum an die Gläubiger verteilt werden. Der OGH hat in seiner Entscheidung zu Zl. 2 Ob 128/19s ausgesprochen…
…44 IO - ein "Aussonderungsrecht". Da dieser Teil des Steuerguthabens von vornherein nicht in den Nachlass falle, könne er bei der Überlassung an Zahlungs statt nicht als Aktivum an die Gläubiger verteilt werden. Der OGH habe in seiner Entscheidung zu Zl. 2 Ob 128/19s ausgesprochen…
…Betriebsaufgabe könne nicht angenommen werden, da zum 31.12.2013 noch die Forderung aus den geleisteten Anzahlungen, welche weder getilgt noch uneinbringlich gewesen sei, als Aktivum vorhanden gewesen sei, also nicht alle wesentlichen Betriebsgrundlagen übertragen worden seien, ist zu entgegnen, dass die Einbringlichkeit der Forderung…
…ein "Aussonderungsrecht". Da dieser Teil des Steuerguthabens von vornherein nicht in den Nachlass falle, könne er bei der Überlassung an Zahlungs statt nicht als Aktivum an die Gläubiger verteilt werden. Der OGH habe in seiner Entscheidung 2 Ob 128/19s ausgesprochen, dass Aussonderungsansprüche nicht vom…