IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter *ER* in der Beschwerdesache *Bf*, *AdresseBf*, vertreten durch *SteuerlVertreter*, über die Beschwerde vom 12.8.2020 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 22.7.2020 über die Zurückweisung eines Antrages des *Bf* auf Wiederaufnahme…
…das Steuerguthaben an den Beschwerdeführer auszuzahlen. Von diesem Betrag hatte der Beschwerdeführer 20 % an die mit gesonderter Entscheidung festzustellende, berechtigte Person zur Auszahlung zu bringen. Das Finanzamt wies den Antrag auf Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung 2021 mangels Aktivlegitimierung iSd § 19 Abs. 1 BAO als unzulässig zurück…
…das Steuerguthaben an den Beschwerdeführer auszuzahlen. Von diesem Betrag hatte der Beschwerdeführer 20 % an die mit gesonderter Entscheidung festzustellende, berechtigte Person zur Auszahlung zu bringen. Das Finanzamt wies den Antrag auf Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung 2020 mangels Aktivlegitimierung iSd § 19 Abs. 1 BAO als unzulässig zurück…
…134 letzter Satz FinStrG im Anschluss an die mündliche Verhandlung vor der Einzelbeamtin unterblieben sein soll, führt nicht zur rechtlich nicht mehr gegebenen nachträglichen Aktivlegitimierung des Beschuldigten zur Erhebung einer in dieser Konstellation tatsächlich nicht mehr vorgesehenen Beschwerde (siehe z.B. BFG 6.4.2015…
…134 letzter Satz FinStrG im Anschluss an die mündliche Verhandlung vor der Einzelbeamtin unterblieben sein sollte, führt hinsichtlich nicht zur rechtlich nicht mehr gegebenen nachträglichen Aktivlegitimierung des vertretenen Beschuldigten zur Erhebung einer in dieser Konstellation tatsächlich nicht mehr vorgesehenen Beschwerde (vgl. BFG 6.4.2015…
…Jänner 2017 – gerichtet an Herrn WW und Miterben – die Beschwerde nach § 260 BAO wegen Ablaufs der Beschwerdefrist und mangelnden Aktivlegitimierung zurück. In der Folge beantragte die Verlassenschaft nach C die Vorlage der Beschwerde an das Bundesfinanzgericht. Am 16. Oktober 2017 langte beim BFG eine Vorlageerinnerung…
…nämlich dass eine Beschwerde zulässig wäre, führt hinsichtlich beider Aspekte nicht zur rechtlich somit nicht mehr gegebenen nachträglichen Aktivlegitimierung des Beschuldigten zur Erhebung einer in dieser Konstellation tatsächlich nicht mehr vorgesehenen Beschwerde (siehe z.B. BFG 6.4.2015, RV/3300007/2013). Die unterbliebene mündliche…
…a) BAO als nicht zulässig zurückzuweisen. Zurückweisungsgründe wegen Unzulässigkeit können beispielsweise mangelnde Bescheidqualität, Rechtsmittelverzicht, Rechtsmittelausschluss oder eine mangelnde Aktivlegitimierung (Beschwerdebefugnis) sein. Um gegen einen Bescheid eine Bescheidbeschwerde erheben zu können, bedarf es einer diesbezüglichen Befugnis. Diese hat der Beschwerdeführerin gemangelt, weil der bekämpfte Bescheid einerseits…
Zur Frage der Beschwerdelegitimation der Bf. wurde festgehalten, dass die Maßnahmenbeschwerde von der Bf. (NameBf..) erhoben worden sei. Damit habe diese behauptet, dass die Maßnahme des Aufbrechens der zweiten Schleusentüre sie in ihren subjektiven Rechten verletzt habe. Der Beweis dafür, könne jedoch mangels aufrechten Bestandes…