…subsidiärer Schutz zu gewähren wäre, es kommt auf die bescheidmäßige Zuerkennung durch das Bundesamt für Fremdenwesen und Asyl an. Die Statusrichtlinie sieht neben der medizinischen Versorgung von Flüchtlingen und subsidiär Schutzberechtigten in ihrem Art 29 die "notwendige Sozialhilfe" als staatliche Leistung vor, die (anerkannten) Flüchtlingen…
…Gründen nicht verstanden habe, aber ich habe mich informiert und mitgeteilt bekommen, dass es keine neuen Gesetzte ab 2016 gibt wodurch sich irgendetwas auf meinen Familienbeihilfeanspruch ändern könnte. Mein Anliegen an Sie wäre, dass Sie sich bitte noch einmal die Unterlagen anschauen, und dass mit…
…Termine dzt. einmal monatlich. Psychotherapie: keine. Vorerkrankungen: keine neuen seit dem VGA. Stationärer Aufenthalt: 2017 Otto Wagner-Spital (keine Befunde vorliegend). Reha: keine. Tagesstruktur: "Ich stehe gegen 07:00 Uhr auf und gehe dann in die Arbeitstherapie, 3-4 mal die Woche". Forensische Anamnese: Bedrohungsdelikt…
…Bezieher bekommt das Arbeitslosengeld nicht, damit er untätig bleibt, vielmehr soll es Arbeitslosen in der Zeit der Arbeitssuche mit einem Einkommen unterstützen und eine finanzielle Überbrückung zwischen der alten und einer neuen Beschäftigung bieten. Abgesehen davon können vom Anwendungsbereich des Art. 15 OECD-MA auch…
…50. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, ein Rechtsanspruch auf medizinische Rehabilitation bei vorübergehender Invalidität/Berufsunfähigkeit sowie die neuen Leistungen des Rehabilitations- und des Umschulungsgeldes eingeführt. Im Vergleich zur bis dahin geltenden Rechtslage ist nunmehr für jüngere Versicherte eine differenzierte Behandlung von Fällen geminderter Arbeitsfähigkeit vorgesehen…
…samt beigelegten Nachweisen dafür, dass die Verlegung des Familienwohnsitzes nach Österreich nicht privat veranlasst war. - Als einen anderen neuen Nachweis für die Notwendigkeit der Beibehaltung des Familienwohnsitzes in EU-Land, lege ich Ihnen ein „Gewährungsbescheid“ der Kasse der Landwirtschaftlichen Sozialversicherung in EU-Land vom 05…
…diese Monate. Die Rückforderung für die Monate Nov bis Dez 2014, März 2015 und August bis Dezember 2015 wird aufgehoben. Den neuen Rückforderungsbetrag entnehmen Sie der Beilage. [Grafik] Vorlageantrag Mit Schreiben vom 15.12.2017, am 18.12.2017 zur Post gegeben, stellte der…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch ***1***, ***2***, über die Beschwerde vom 14. August 2019 gegen den Bescheid des Finanzamtes ***3*** (nunmehr Finanzamt Österreich) vom 6. August 2019 betreffend Abweisung des Antrages…
7. Im Jänner (durchgestrichen, mit Kuli darüber April) 2015 hat mir DG1 nichts ueberwiesen, laut Kontoauszug (ergänzt: Lohn März!) 8. In der Slowakei kriegen wir nur Familienbeihilfe sonst nichts. Mein Mann auch nicht. 9. Tankrechnungen habe ich nicht. Habe ich nicht gewusst. Meine Arbeit ist…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Dr. Edith Stefan über die Beschwerde des ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, (SVNr.: ***3***), vom 14. Dezember 2022 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 28. November 2022, mit dem Familienbeihilfe und Kinderabsetzbeträge (Ausgleichszahlung) für den Zeitraum…
…somit in einer Berufsausbildung befunden habe und gemäß Ausbildungsvereinbarung als Lehrling im Sinne des § 4 Abs 1 Z 2 ASVG gelte, sei neben dem Erfordernis, dass keine Grundversorgung bezogen werden dürfe, auch jenes der Erwerbstätigkeit erfüllt und komme ihm demnach im in Beschwerde gezogenen Zeitraum…
(3) Bei der Anwendung von Artikel 12 Absatz 2 der Grundverordnung beziehen sich die Worte „eine Person, die gewöhnlich in einem Mitgliedstaat eine selbständige Erwerbstätigkeit ausübt“ auf eine Person, die üblicherweise nennenswerte Tätigkeiten auf dem Hoheitsgebiet des Mitgliedstaats ausübt, in dem sie ansässig ist. Insbesondere…
…der sowohl Ungarn als auch Österreich als Mitgliedstaaten der Europäischen Union betrifft, sodass neben dem jeweiligen innerstaatlichen Recht auch die VO 883/2004 für die zu beurteilenden Monate ab November 2013 zu beachten ist. Dazu wird konkret Folgendes ausgeführt: 3.2 sachlicher Anwendungsbereich: Die von…
…Mitgliedstaaten der Europäischen Union betrifft, sodass neben dem jeweiligen innerstaatlichen Recht auch die VO 1408/71 für die Monate 01/2010 bis 04/2010 und die VO 883/2004 für die Monate 05/2010 bis 12/2011 zu beachten sind. Dazu wird konkret Folgendes ausgeführt…
…Monaten 01 bis 03/2014 habe der Bf keine Einkünfte aus Gewerbebetrieb erzielt. Neben den in den Jahren 2012 und 2013 erwirtschafteten Einkünften aus Gewerbebetrieb habe der Bf laut den von ihm eingereichten Einkommensteuerklärungen 2012 bis 2014 in Österreich keine weiteren Einkünfte erzielt. Über Einkünfte…
…dass u.a. die in Anhang XII zu dieser Akte aufgeführten Maßnahmen auf die neuen Mitgliedstaaten unter den in diesen Anhängen festgelegten Bedingungen Anwendung finden. Anhang XII der Beitrittsakte (Liste nach Art. 24 der Beitrittsakte: Polen) führt unter Kapitel 2 (Freizügigkeit) die Richtlinien 68/360…
…in der Zeit von 01.01.2013 bis 21.12.2013 eine monatliche Überbrückungszahlung und am 30.04.2013 eine Bonuszahlung für das Kalenderjahr 2012 erhalten habe. Diese Zahlungen hätten nach geltender Rechtslage keinen Einfluss auf den gleichzeitigen Bezug einer Arbeitslosenunterstützung. Der besondere Progressionsvorbehalt gem…
…Zusammentreffen eines Aktivbezuges - in welcher Höhe auch immer - mit einem Pensionsbezug in einem Veranlagungsjahr führt zum Ausschluss der Begünstigung nach § 33 Abs. 6 EStG und kann wie der konkreten Fall zeigt zu einem Steuernachteil führen, der eben darauf zurückzuführen ist, dass auch Aktivbezüge neben Pensionseinkünften…
…3. AbgÄG 1987, BGBl 606, erhielt die Z 4 des § 3 EStG 1972 mit Wirksamkeit schon ab der Veranlagung bzw dem Jahresausgleich 1987 einen neuen zweiten Absatz, der das Arbeitslosengeld, die Notstandshilfe, die Überbrückungshilfe für Bundesbedienstete sowie gleichartige Bezüge auf Grund landesgesetzlicher Regelungen betraf. Das…
Zu den Familienangehörigen zählt Art. 1 Abs. 1 lit. i Z 1 Sublit. i VO 883/2004 jede Person, die in den Rechtsvorschriften, nach denen die Leistungen gewährt werden, als Familienangehöriger bestimmt oder anerkannt oder als Haushaltsangehöriger bezeichnet wird. Wird nach den anzuwendenden nationalen Rechtsvorschriften…