…im Wege der Fruchtgenussrechtseinräumung vereinbarte Substanzabgeltungen in Höhe der gesetzlichen AfA wirtschaftlich betrachtet (lediglich) AfA-Surrogate - und nicht etwa (fremdübliche) Mietentgelte - darstellen. Diese werden nicht geleistet, um eine Gegenleistung (den Fruchtgenuss) zu erhalten, sondern um den Verlust der AfA zu kompensieren (BFG 30.12.2016…
…im Wege der Fruchtgenussrechtseinräumung vereinbarte Substanzabgeltungen in Höhe der gesetzlichen AfA wirtschaftlich betrachtet (lediglich) AfA-Surrogate - und nicht etwa (fremdübliche) Mietentgelte - darstellen. Diese werden nicht geleistet, um eine Gegenleistung (den Fruchtgenuss) zu erhalten, sondern um den Verlust der AfA zu kompensieren (BFG 30.12.2016…
…Fruchtnießer abzugsfähig sei. 3. Mit am 9.1.2026 ausgefertigter Beschwerdevorentscheidung wurde die Beschwerde als unbegründet abgewiesen. Begründend wurde angeführt, dass derartige Zahlungen wirtschaftlich betrachtet AfA-Surrogate darstellen, welche nicht als Werbungskosten abzugsfähig seien. Außerdem stelle die laufende Zahlung für Substanzabgeltung eine unbeachtliche Rentenzahlung iSt. …
…einer AfA-Miete in unmittelbarem Zusammenhang mit der Fruchtgenusseinräumung wird in freier Beweiswürdigung nicht angenommen. Da nach Ansicht des Bundesfinanzgerichts steuerlich keine gültige Vereinbarung vorliegt, sind die geltend gemachten Werbungskosten nicht anzuerkennen und die Beschwerde in diesem Punkt abzuweisen. 3.3. Substanzabgeltung als AfA-Surrogat…
…Andernfalls ist eine Schenkung mit animus donandi anzunehmen. Eine vereinbarte Substanzabgeltung bei einem Vorbehaltsfruchtgenussrecht ist in Höhe der gesetzlichen AfA wirtschaftlich betrachtet (lediglich) ein AfA-Surrogat - und nicht ein (fremdübliches) Mietentgelt: Die Höhe der Geltendmachung der Substanzabgeltung ist daher mit dem bisherigen Abschreibungsbetrag begrenzt (etwa…
…Wirtschaftsgütern nur insoweit als Werbungskosten abzugsfähig, "als dies ausdrücklich zugelassen ist") und entsprechen [als AfA-Surrogate; sie werden nicht deshalb geleistet, um eine Gegenleistung (den Fruchtgenuss) zu erhalten bzw. zu behalten, sondern um den Verlust der AfA zu kompensieren, weil dies in den Einkommensteuerrichtlinien so…
…gesetzlichen AfA sind beim Fruchtnießer nach Ansicht der Abgabenbehörde nicht als Werbungskosten abzugsfähig. Derartige Zahlungen stellen wirtschaftlich betrachtet AfA-Surrogate und nicht etwa (fremdübliche) Mietentgelte dar. Sie werden nicht deshalb geleistet um eine Gegenleistung (den Fruchtgenuss) zu erhalten, sondern um den Verlust der AfA zu…
…1.1995, GrS 4/92 BStBl 1995 II 281). Auch das BFG habe die steuerliche Anerkennung einer Substanzabgeltung beim Zuwendungsfruchtgenussrecht bereits mehrfach versagt, da es sich hierbei um AfA-Surrogate und nicht um (fremdübliche) Mietentgelte handle (vgl. BFG 24.5.2017, RV/3101092/2015; BFG…
…gesetzlichen AfA sind beim Fruchtnießer nach Ansicht des Bundesfinanzgerichtes nicht als Werbungskosten abzugsfähig. Derartige Zahlungen stellen wirtschaftlich betrachtet AfA-Surrogate und nicht etwa (fremdübliche) Mietentgelte dar. Sie werden nicht deshalb geleistet, um eine Gegenleistung (den Fruchtgenuss) zu erhalten, sondern um den Verlust der AfA zu…
…2007 zwingend per Überschussrechnung zur erfolgenden "Gewinnermittlung" bildet, kommt nach Auffassung des BFG ein aus dem Titel "Verausgabung als Surrogat einer bilanziellen Aufwertung der Verbindlichkeit" - zu erfolgender Sofortabzug der Wertsicherungsmehrbeträge im Ausmaß des Übersteigens der reinen, sprich erfolgsneutralen Bedienung der Kreditverbindlichkeiten von 15.054,35…