…dass der vom Finanzamt gewählten Vorgangsweise einer zweistufigen Bescheiderlassung mit zwei gesonderten Feststellungsverfahren an die KG und an die KG und atypisch Stille die gesetzliche Deckung fehle. Auch sei eine Adressierung eines Feststellungsbescheides an eine "*XY* *GmbH&CoKG* und Mitges." nach der Judikatur nicht ausreichend…
…um die Wohnadresse jenes Miteigentümers, an den die Erledigung zugestellt wurde. Unter Berücksichtigung der oben wiedergegebenen Ausführungen bezüglich der Adressierung eines Feststellungsbescheides an eine Miteigentumsgemeinschaft und des Umstandes, dass die gegenständliche Liegenschaft - nämlich "L-Adresse" - auf die sich die Feststellung bzw Verteilung der Einkünfte bezieht…
…Eine Adressierung an den Geschäftsherren einer atypisch stillen Gesellschaft mit dem Zusatz "& stille Gesellschaft" sei verfehlt, weil es ein derartiges Gebilde nicht gebe. Damit entfalte der so adressierte Bescheid keine Rechtswirksamkeit. Auch hielt das Höchstgericht damals schon fest, dass die Einheitlichkeit als Wesensmerkmal des Feststellungsbescheides…
…Die Benennung jener Personen, der gegenüber die Behörde die in Betracht kommende Angelegenheit des Verwaltungsrechtes in förmlicher Weise gestalten will, ist somit konstitutives Bescheidmerkmal. Die Adressierung eines Feststellungsbescheides (§ 188 BAO) hat bei einer unechten (atypisch) stillen Gesellschaft an die Gesellschafter, dh. an den Inhaber bzw…
…Feststellung bzw. Verteilung der Einkünfte bezieht, in den Erledigungen fehlt. Im Hinblick auf die vorstehenden Ausführungen betreffend die Adressierung eines Feststellungsbescheides gemäß § 188 BAO an eine Miteigentümergemeinschaft und des Umstandes, dass die gegenständliche Liegenschaft in Adr.1 auf die sich die Feststellung bzw. Verteilung der…
…betreffenden Liegenschaft, auf die sich die Feststellung bzw. Verteilung der Einkünfte bezieht, in den Erledigungen fehlt. Im Hinblick auf die vorstehenden Ausführungen betreffend die Adressierung eines Feststellungsbescheides gemäß § 188 BAO an eine Miteigentümergemeinschaft und des Umstandes, dass die gegenständliche Liegenschaft in PLZ-Ort1, Adresse, auf…
…ist gemäß VwGH 7.9.2006, 2006/16/0041 eine nach außen erkennbare Amtshandlung. Die Adressierung eines Feststellungsbescheides ist der nach diesem Erkenntnis geforderten Geltendmachung des Abgabenanspruches zuzurechnen. Es gab 2013 jedoch auch noch weitere Amtshandlungen, die auf die Geltendmachung des Abgabenanspruches gerichtet waren. "Sch…
…3 und 3 BAO). Das Fehlen auch nur einer dieser Voraussetzungen steht der Wirksamkeit einer behördlichen Erledigung als Bescheid entgegen (vgl. VwGH vom 30.01.2013, 2012/13/0027). Bezüglich einer Miteigentümergemeinschaft kommen als Adressierung eines Feststellungsbescheides etwa in Betracht "An die Gemeinschaft der Miteigentümer…
…einen Gesellschafter mit dem Zusatz "... und Mitbesitzer" zu richten, allerdings unter der Voraussetzung, dass auch das Objekt der gemeinschaftlichen Feststellung (Einkunftsquelle, Liegenschaft) aus dem Bescheid hervorgeht. Es muss aus dem Bescheid eindeutig erkennbar sein, welche Personengesamtheit und welcher Feststellungsgegenstand gemeint sind. Als Adressierung des Feststellungsbescheides…
…2012, 2011/15/0024; VwGH 5.9.2012, 2012/15/0031). Nun setzt eine Maßnahme nach § 295 BAO aber die nachträgliche Erlassung eines Feststellungsbescheides (Grundlagenbescheides) voraus. Ergeht ein solcher nicht (z.B. „Nichtbescheid" als Folge fehlerhafter Adressierung, unterlassene Zustellung), so ist ein dennoch erlassener Änderungsbescheid (…
…2012, 2011/15/0024; VwGH 5.9.2012, 2012/15/0031). Nun setzt eine Maßnahme nach § 295 BAO aber die nachträgliche Erlassung eines Feststellungsbescheides (Grundlagenbescheides) voraus. Ergeht ein solcher nicht (z.B. „Nichtbescheid" als Folge fehlerhafter Adressierung, unterlassene Zustellung), so ist ein dennoch erlassener Änderungsbescheid (…
…191 Abs. 3 BAO) und dass mit der Zustellung des Bescheides an eine nach § 81 BAO vertretungsbefugte Person die Zustellung an alle Beteiligten als vollzogen gilt (§ 101 Abs. 3 und 4 BAO). Die Adressierung des Feststellungsbescheides erfolgte ordnungsgemäß an den damaligen steuerlichen Vertreter/ Zustellbevollmächtigten. Es…
…2014 als unzulässig zurückgewiesen, da die Erledigung des Finanzamtes auf Grund einer mangelhaften Adressierung als "Nicht-Bescheid" anzusehen sei. Daraufhin erließ das Finanzamt gegenüber der "H-AG & Stille" am 27.10.2014 abermals neue - den Ergebnissen der Außenprüfung entsprechende - Feststellungsbescheide für 2005. Dagegen wurde wiederum…
…2014 als unzulässig zurückgewiesen, da die Erledigung des Finanzamtes auf Grund einer mangelhaften Adressierung als "Nicht-Bescheid" anzusehen sei. Daraufhin erließ das Finanzamt gegenüber der "H-AG & Stille" am 27.10.2014 abermals neue - den Ergebnissen der Außenprüfung entsprechende - Feststellungsbescheide für 2005. Dagegen wurde wiederum…
…vom UFS mit Berufungsentscheidung vom 29.11.2012, RV/0542-K/08 (X-KG) als unzulässig zurückgewiesen. Nun setzt eine Maßnahme nach § 295 BAO aber die nachträgliche Erlassung eines Feststellungsbescheides (Grundlagenbescheides) voraus. Ergeht ein solcher nicht (z.B. „Nichtbescheid“ als Folge fehlerhafter Adressierung, unterlassene Zustellung)…
…vom UFS mit Berufungsentscheidung vom 27.11.2012, RV/0485-K/08 (A-KG) als unzulässig zurückgewiesen. Nun setzt eine Maßnahme nach § 295 BAO aber die nachträgliche Erlassung eines Feststellungsbescheides (Grundlagenbescheides) voraus. Ergeht ein solcher nicht (z.B. "Nichtbescheid" als Folge fehlerhafter Adressierung, unterlassene Zustellung)…
…2012, 2011/15/0024; 5.9.‚2012, 2012/15/0031). Nun setzt eine Maßnahme nach § 295 BAO aber die nachträgliche Erlassung eines Feststellungsbescheides (Grundlagenbescheides) voraus. Ergeht ein solcher nicht (z.B. „Nichtbescheid“ als Folge fehlerhafter Adressierung, unterlassene Zustellung), so ist ein dennoch erlassener Änderungsbescheid (§ 295…
…gelten. Das ergibt sich aus der Regelung des § 101 Abs. 3 BAO, die für bestimmte Feststellungsbescheide eine Zustellfiktion normiert (vgl. VwGH 27.8.2002, 99/14/0298). Wirksam werden solche Bescheide den Genannten gegenüber allerdings nur dann, wenn sie ihnen auch zugestellt sind oder nach …
…für die Zurückweisung der Berufung führte der Unabhängigen Finanzsenat aus, dass die angefochtenen (Nicht)Feststellungsbescheide wegen einer unrichtigen Adressierung als Nichtbescheide zu beurteilen waren. Die Berufungsentscheidung des Unabhängigen Finanzsenat wurde nachweislich am 13.12.2012 der Mitunternehmerschaft zugestellt. Die steuerliche Vertretung des Beschwerdeführers (Bf.) beantragte…
…BUAK) als Scheinunternehmen gilt." Die Adressierung des Feststellungsbescheides lautet wie folgt: "***Bf1*** , ***Bf1-Adr***, z.Hd. Masseverwalter RA ***9***, ***10*** als Vertreter der Masse des nicht protokollierten Einzelunternehmens zu Az ***7*** (LG Linz)" Der Feststellungsbescheid wurde von einem Mitarbeiter des Masseverwalters persönlich am 17.01…