…Hinweis für Feststellungsbescheide Mit der Zustellung dieser Ausfertigung an die nach § 81 BAO vertretungsbefugte Person gilt die Zustellung an alle Mitglieder der Personenvereinigung oder Personengemeinschaft als vollzogen. Diese Mitglieder sind [A], [B], [C], [D] und [E]. Entscheidungsgründe Die Beschwerde fällt in die Zuständigkeit des Fachgebietes…
…Es muss aus dem Bescheid eindeutig erkennbar sein, welche Personengesamtheit und welcher Feststellungsgegenstand gemeint sind. Als Adressierung des Feststellungsbescheides kommen etwa in Betracht: "An die Gemeinschaft der Miteigentümer der Liegenschaft ..." (wenn die Miteigentümer im Spruch namentlich genannt sind), "An A, B und C" (wenn die…
…Eine Adressierung an den Geschäftsherren einer atypisch stillen Gesellschaft mit dem Zusatz "& stille Gesellschaft" sei verfehlt, weil es ein derartiges Gebilde nicht gebe. Damit entfalte der so adressierte Bescheid keine Rechtswirksamkeit. Auch hielt das Höchstgericht damals schon fest, dass die Einheitlichkeit als Wesensmerkmal des Feststellungsbescheides…
…Eine Adressierung an den Geschäftsherren einer atypisch stillen Gesellschaft mit dem Zusatz "& stille Gesellschaft" sei verfehlt, weil es ein derartiges Gebilde nicht gebe. Damit entfalte der so adressierte Bescheid keine Rechtswirksamkeit. Auch hielt das Höchstgericht damals schon fest, dass die Einheitlichkeit als Wesensmerkmal des Feststellungsbescheides…
…189, Tz 21 a (und der dort zitierten Rechtsprechung des BFG) kommen bei einer Miteigentümergemeinschaft im Falle der Vermietung unbeweglichen Vermögens als Adressierung des Feststellungsbescheides in Betracht: •"An die Gemeinschaft der Miteigentümer der Liegenschaft ..." (wenn die Miteigentümer im Spruch namentlich genannt sind, •"An A, B…
…als Feststellungsbescheide - darunter jene nach § 188 BAO - kraft der ausdrücklichen, gesetzlichen Anordnung an die Gemeinschaft, mit Wirkung für alle Beteiligten zu ergehen haben. Bei einer Miteigentümergemeinschaft kommen im Falle der Vermietung unbeweglichen Vermögens als Adressierung des Feststellungsbescheides in Betracht •"An die Gemeinschaft der Miteigentümer der…
…als Feststellungsbescheide - darunter jene nach § 188 BAO - kraft der ausdrücklichen, gesetzlichen Anordnung an die Gemeinschaft, mit Wirkung für alle Beteiligten zu ergehen haben. Bei einer Miteigentümergemeinschaft kommen im Falle der Vermietung unbeweglichen Vermögens als Adressierung des Feststellungsbescheides in Betracht "An die Gemeinschaft der Miteigentümer der…
…als Feststellungsbescheide - darunter jene nach § 188 BAO - kraft der ausdrücklichen, gesetzlichen Anordnung an die Gemeinschaft, mit Wirkung für alle Beteiligten zu ergehen haben. Bei einer Miteigentümergemeinschaft kommen im Falle der Vermietung unbeweglichen Vermögens als Adressierung des Feststellungsbescheides in Betracht "An die Gemeinschaft der Miteigentümer der…
…adressiert waren. Die von der Abgabenbehörde am 18.6.2009 erlassenen (neuen) Feststellungsbescheide, welche bis auf die Adressierung des Bescheides und die Zurechnung der J. betreffenden anteiligen Einkünften an die Verl. nach J. den gleichen Inhalt wie die Feststellungsbescheide vom 7.6.2005 aufwiesen, wurden…
…als Scheinunternehmen gilt." Die Adressierung des Feststellungsbescheides lautet wie folgt: "***Bf1*** , ***Bf1-Adr***, z.Hd. Masseverwalter RA ***9***, ***10*** als Vertreter der Masse des nicht protokollierten Einzelunternehmens zu Az ***7*** (LG Linz)" Der Feststellungsbescheid wurde von einem Mitarbeiter des Masseverwalters persönlich am 17.01.2020…
…191 Abs. 3 BAO) und dass mit der Zustellung des Bescheides an eine nach § 81 BAO vertretungsbefugte Person die Zustellung an alle Beteiligten als vollzogen gilt (§ 101 Abs. 3 und 4 BAO). Die Adressierung des Feststellungsbescheides erfolgte ordnungsgemäß an den damaligen steuerlichen Vertreter/ Zustellbevollmächtigten. Es…
…als Feststellungsbescheide - darunter auch jene nach § 188 BAO - kraft der ausdrücklichen, gesetzlichen Anordnung an die Gemeinschaft, mit Wirkung für alle Beteiligten zu ergehen haben. Bei einer Miteigentümergemeinschaft kommen im Falle der Vermietung unbeweglichen Vermögens als Adressierung des Feststellungsbescheides in Betracht •"An die Gemeinschaft der Miteigentümer…
…Derartige Nichtbescheide liegen vor allem vor, wenn Feststellungsbescheide (Nichtfeststellungsbescheide) nicht zugestellt wurden, etwa weil die Hinterlegung (§ 17 ZustG) rechtswidrig und unwirksam war oder weil die Zustellung nicht an den nach § 81 BAO Vertretungsbefugten erfolgte, wenn die Adressierung des vermeintlichen Bescheides an eine bereits beendete Personengesellschaft …
…Derartige Nichtbescheide liegen vor allem vor, wenn Feststellungsbescheide (Nichtfeststellungsbescheide) nicht zugestellt wurden, etwa weil die Hinterlegung (§ 17 ZustG) rechtswidrig und unwirksam war oder weil die Zustellung nicht an den nach § 81 BAO Vertretungsbefugten erfolgte, wenn die Adressierung des vermeintlichen Bescheides an eine bereits beendete Personengesellschaft …
…als Feststellungsbescheide - darunter jene nach § 188 BAO - kraft der ausdrücklichen, gesetzlichen Anordnung an die Gemeinschaft, mit Wirkung für alle Beteiligten zu ergehen haben. Bei einer Miteigentümergemeinschaft kommen im Falle der Vermietung unbeweglichen Vermögens als Adressierung des Feststellungsbescheides in Betracht •"An die Gemeinschaft der Miteigentümer der…
…gehandelt habe. Nochmals sei darauf hinzuweisen, dass die Adressierung des angefochtenen Bescheides nicht den Bestimmungen der Bundesabgabenordnung entsprochen habe, da dieser nicht an die ehemaligen Gesellschafter gerichtet gewesen sei. Das Finanzamt vertritt die Ansicht, dass der Feststellungsbescheid 2006 im vorgelagerten Verfahren vom 30. 7. 2007…
…Beschwerde vom 12. Dezember 2002 ist dargelegt, dass bei der Adressierung des Feststellungsbescheides 1989 (Grundlagenbescheid) vom 10. Februar 1997 bereits verstorbenen Personen angeführt wurden. Aufgrund des Zurückweisungsbescheides des VwGH vom 27. Februar 2008 betreffend die Beschwerde gegen die Berufungsentscheidung der Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und…
…Beschwerde vom 12. Dezember 2002 ist dargelegt, dass bei der Adressierung des Feststellungsbescheides 1989 (Grundlagenbescheid) vom 10. Februar 1997 bereits verstorbenen Personen angeführt wurden. Aufgrund des Zurückweisungsbescheides des VwGH vom 27. Februar 2008 betreffend die Beschwerde gegen die Berufungsentscheidung der Finanzlandesdirektion für Wien, Niederösterreich und…
…dem auch das Adressfeld zählt) mit der Wirkung, dass ohne gesetzmäßige Bezeichnung des Adressaten kein individueller Verwaltungsakt gesetzt wird (VwGH 17.10.2001, 96/13/0058, 02.08.2000, 99/13/0014, mwN). Die Adressierung des Feststellungsbescheides gemäß § 188 BAO hat bei einer unechten (atypischen…
…als Feststellungsbescheide - darunter jene nach § 188 BAO - kraft der ausdrücklichen, gesetzlichen Anordnung an die Gemeinschaft mit Wirkung für alle Beteiligten zu ergehen haben. Bei einer Miteigentumsgemeinschaft kommen im Falle der Vermietung unbeweglichen Vermögens als Adressierung des Feststellungsbescheides in Betracht: "An die Gemeinschaft der Miteigentümer der…