…wobei das Neuhervorkommen von Tatsachen aus der Sicht des Antragstellers zu beurteilen sei. Da das Wissen über (selbst) verwirklichte Sachverhalte beim Abgabepflichtigen idR anzunehmen sei, seien Wiederaufnahmsanträge bei Geltendmachung neu hervorgekommener Tatsachen aus Rechtsgründen abzuweisen. Die Abweisung des Wiederaufnahmsantrags stehe allerdings einer amtswegigen Wiederaufnahme nicht…
…jedenfalls das Tatbestandsmerkmal, dass die Einbringlichkeit der Abgaben durch den Aufschub nicht gefährdet werden darf, kann eine Bewilligung von Zahlungserleichterungen aus Rechtsgründen nicht erfolgen. Eine erhebliche Härte in der Entrichtung kann für die von der Bf selbst gemeldeten, im ursprünglichen Ansuchen enthaltenen Umsatzsteuerbeträge, ohnedies nicht…
…Abgabepflichtigen in der Regel anzunehmen ist, folgt daraus, dass Wiederaufnahmsanträge aus Rechtsgründen abzuweisen sind, weil die tatbestandsmäßige Voraussetzung der fehlenden Kenntnis von den Wiederaufnahmsgründen beim Antragsteller - außer bei Vorliegen außergewöhnlicher Umstände - nicht gegeben ist. Das Wiederaufnahmeverfahren hat nicht den Zweck, allfällige Versäumnisse einer Partei im…
…Schluss, dass das Wissen über den selbst verwirklichten Sachverhalt bei der Abgabepflichtigen gegeben sei, weshalb die gegenständlichen Wiederaufnahmeanträge aus Rechtsgründen abzuweisen wären, weil die tatbestandsmäßige Voraussetzung der fehlenden Kenntnis von den Wiederaufnahmegründen bei der Antragstellerin nicht gegeben sei. Die Anwendung des Steuersatzes von 30 % gemäß …
…212a BAO fehlte, konnte die beantragte Aussetzung der Einhebung aus Rechtsgründen nicht bewilligt werden." Beschwerdevorentscheidung (Abweisung - Nachsicht) Mit Beschwerdevorentscheidung vom 14.4.2022 wies die belangte Behörde die Beschwerde gegen den Abweisungsbescheid vom 2.12.2021 (Antrag auf Nachsicht) als unbegründet ab. Die Begründung lautet…
…Bf. hat eine Stundung der Haftungsschuld bis zur Entscheidung über seine Beschwerde gegen den Bescheid über die Abweisung des Umbuchungs- bzw. Überrechnungsantrages beantragt. Da mit dem gegenständlichen Erkenntnis über letztere abgesprochen wurde, ist das Stundungsbegehren daher auch aus diesem Grund als gegenstandslos abzuweisen (vgl. etwa…
…Erwerbsfähigkeit bescheinigt. Das Familieneinkommen reicht gerade aus, um die notwendigen Lebenshaltungskosten decken zu können. Es würde für unseren Mandanten eine außerordentliche wirtschaftliche Härte bedeuten, bzw. sogar unmöglich sein, den vorgeschriebenen Haftungsbetrag zu entrichten." Mit Bescheid über die Abweisung einer Nachsicht von Abgabenschuldigkeiten vom 18.05…
…in § 212 Abs 1 BAO genannten Voraussetzungen, so sei für eine Ermessensentscheidung kein Raum und die Abgabenbehörde habe diesfalls das Ansuchen aus Rechtsgründen abzuweisen. Der eine Begünstigung in Anspruch nehmende Abgabepflichtige habe selbst zweifelsfrei und unter Ausschluss jeden Zweifels das Vorliegen all jener Umstände darzulegen…
…die Beschwerde mit der Begründung abgewiesen, ein Zahlungserleichterungsansuchen umfasse stets den gesamten Abgabenrückstand. Wie bereits aus vorherigen Abweisungen ersichtlich sei, könne eine Zahlungserleichterung aufgrund der verabsäumten Offenlegung nicht gewährt werden. Zahlungen seien bislang nur in unverhältnismäßig niedrigen Raten eingelangt. Zudem sei seit März 2023 keine…
…die Abgabenbehörde in einer separaten Begründung im Wesentlichen aus, der Beschwerdeführer habe zur Voraussetzung der erheblichen Härte nur ein unzureichendes Vorbringen und zur (kumulativ erforderlichen) Voraussetzungen der Nichtgefährdung der Einbringlichkeit keinerlei Vorbringen erstattet. Das Ansuchen sei somit aus Rechtsgründen abzuweisen gewesen (unter Hinweis auf VwGH…
…Abgabenbehörde (des Verwaltungsgerichts), die beantragte Zahlungserleichterung zu bewilligen. Fehlt hingegen auch nur eine der genannten Voraussetzungen, so ist für eine Ermessensentscheidung kein Raum und der Antrag ist aus Antrag aus Rechtsgründen abzuweisen (vgl. VwGH 4.9.2018, 2007/17/0118, mit Hinweis auf VwGH 7…
…hätte der Abgabepflichtige aus eigenem Antrieb konkretisiert anhand seiner Einkommens- und Vermögenslage überzeugend darzulegen. Würde auch nur eine der im § 212 Abs. 1 BAO genannten Voraussetzungen fehlen, so sei für eine Ermessensentscheidung kein Raum. Die Abgabenbehörde hätte diesfalls das Ansuchen aus Rechtsgründen abzuweisen. In der…
…Die Behörde muss das Anbringen aus Rechtsgründen zwingend abweisen (siehe zB VwGH 7.2.1990, 89/13/0018 ). Die Voraussetzungen hat der Abgabepflichtige in seinem Antrag auf Gewährung von Zahlungserleichterungen aus eigenem Antrieb konkretisiert anhand seiner Einkommens- und Vermögenslage überzeugend darzulegen. Die Überprüfungspflicht aber auch…
…einer fristgerechten Zahlungsweise zurückzufinden. Es kann daher nicht davon ausgegangen werden, dass keine Gefährdung der Einbringlichkeit vorliegt. Die Abweisung des Ansuchens durch die belangten Behörde ist daher bereits aus diesem Grund zu Recht erfolgt. Eine Auseinandersetzung mit der Frage, ob eine erhebliche Härte gegeben ist…
…93/13/0172), da die Voraussetzungen für eine Bewilligung der beantragten Ratenzahlung schon aus Rechtsgründen nicht vorlagen. Aus den dargelegten Gründen war spruchgemäß zu entscheiden. Unzulässigkeit einer ordentlichen Revision Gegen ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes ist die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage…
…93/13/0172), da die Voraussetzungen für eine Bewilligung der beantragten Ratenzahlung schon aus Rechtsgründen nicht vorlagen. Aus den angeführten Gründen war spruchgemäß zu entscheiden. Unzulässigkeit einer ordentlichen Revision Gegen ein Erkenntnis des Bundesfinanzgerichtes ist die Revision zulässig, wenn sie von der Lösung einer Rechtsfrage…
…hingegen auch nur eine der genannten Voraussetzungen, so ist für eine Ermessensentscheidung kein Raum, sondern die Behörde hat diesfalls den Antrag aus Rechtsgründen abzuweisen (VwGH 4.9.2008, 2007/17/0118). Die Bewilligung einer Zahlungserleichterung stellt eine Begünstigung dar. Bei Begünstigungstatbeständen tritt die Amtswegigkeit der…
…Fehlt dagegen auch nur eine der genannten Voraussetzungen, so ist für eine Ermessensentscheidung kein Raum und das Anbringen aus Rechtsgründen zwingend abweisen (siehe zB VwGH 7.2.1990, 89/13/0018). Die Überprüfungspflicht aber auch -befugnis des Bundesfinanzgerichtes beschränkt sich nur auf die im Antrag…
…Ermessen der Abgabenbehörde, die beantragte Zahlungserleichterung zu bewilligen. Fehlt hingegen auch nur eine der genannten Voraussetzungen, so ist für eine Ermessensentscheidung kein Raum, sondern die Behörde hat diesfalls den Antrag aus Rechtsgründen abzuweisen (vgl. z.B. VwGH 7.2.1990, 89/13/0018). Auch im…
…das Vorliegen einer erheblichen Härte der Einbringung nicht zu begründen. Kommt aus dem Grund, dass das Vorliegen einer erheblichen Härte in der sofortigen vollen Entrichtung der Abgabe vom Abgabepflichtigen nicht tauglich dargetan worden ist, die Bewilligung von Zahlungserleichterungen schon aus Rechtsgründen nicht mehr in Betracht…