…2009 im Zuge einer Amtshandlung der Finanzpolizei ein Sparbuch mit einer Einlage von Euro 479,33 gepfändet. Dieses sei am Standort beim FA A in Verwahrung genommen worden. Mit Schriftsatz vom 23.04.2019 wurde das Finanzamt eingeladen, zur beabsichtigten gänzlichen Abstandnahme der Abgabenfestsetzung gemäß …
…erlassen. Die darauf fußende Anmeldung der Kapitalertragsteuer in Höhe von 68.292,05 € wurde als verspätet angemeldet, mit Beschluss vom 28.11.2019 des Bezirksgerichts L**, zurück gewiesen. Es ist daher, auch aus Sicht der Abgabenbehörde, die Abstandnahme von der Abgabenfestsetzung im Sinne des …
…zur Verfügung stehenden Unterlagen und der durchgeführten Erhebungen mit Bestimmtheit anzunehmen ist, dass der Abgabenanspruch gegenüber dem Abgabenschuldner nicht durchsetzbar sein wird. Auf § 206 BAO gestützte Abstandnahmen von der Abgabenfestsetzung können auch in Erkenntnissen der Verwaltungsgerichte erfolgen. Die gemäß § 279 Abs 1 BAO bestehende Befugnis…
…der Rechtsprechung des VwGH hat die Abstandnahme von der Festsetzung zur Voraussetzung, dass die Abgabenbehörde Erhebungen durchführt und diese eindeutig ergeben, dass die Abgaben uneinbringlich sind (vgl. VwGH 31.3.2011, 2010/15/0150 mwN). Eine Abstandnahme von der Abgabenfestsetzung gegenüber der Abgabepflichtigen ist unabhängig…
…Ermittlungen zu tätigen gewesen wären. Wenn das FA in seiner Stellungnahme vom 30.4.2024 ausführt, dass die bP gegen das Verfahrensförderungsgebot gem § 270 Abs 2 BAO verstoßen habe und der Antrag auf Abstandnahme von der Abgabenfestsetzung nicht zu berücksichtigen sei, ist darauf hinzuweisen, dass …
…der Rechtsprechung des VwGH hat die Abstandnahme von der Festsetzung zur Voraussetzung, dass die Abgabenbehörde Erhebungen durchführt und diese eindeutig ergeben, dass die Abgaben uneinbringlich sind (vgl. VwGH 31.3.2011, 2010/15/0150 mwN). Eine Abstandnahme von der Abgabenfestsetzung gegenüber dem Abgabepflichtigen ist unabhängig…
…Zudem steht die Abstandnahme der Abgabenfestsetzung im Beschwerdeverfahren der Inanspruchnahme persönlich Haftender dem Grunde nach nicht entgegen. Der Abgabenanspruch wird als solches nicht beseitigt, es wird nur wegen Uneinbringlichkeit auf seine Durchsetzung verzichtet. Vor dem Hintergrund dieser Ausführungen war von einer Festsetzung der Abgaben entsprechend…
…betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2016 und 2017 zu Recht: I. Der Beschwerde wird gemäß § 279 BAO Folge gegeben. Von der Festsetzung der Einkommensteuer wird gemäß § 206 Abs 1 lit c BAO zur Gänze Abstand genommen. II. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art 133 Abs 4…
…Bf. aufgrund ihrer Vermögenslosigkeit nicht durchsetzbar sein werden. Dem ist auch das Finanzamt in seiner Stellungnahme vom 19.11.2020 nicht entgegengetreten. Die belangte Behörde stimmte der Abstandnahme von den Abgabenfestsetzungen wegen Uneinbringlichkeit gegenüber der Bf. zu. Eine Löschung der Gesellschaft im Firmenbuch erfolgte nicht…
…das Finanzamt in seiner Stellungnahme (Mail vom 24.6.2020) nicht entgegengetreten. Mit Mail vom 2.9.2020 stimmte das Finanzamt der Abstandnahme von der Abgabenfestsetzung wegen Uneinbringlichkeit gegenüber der Bf zu. 2. Beweiswürdigung Der festgestellte Sachverhalt ergibt sich aus dem Firmenbuchauszug sowie Einsichtnahme in…
…bereits erfolgten Löschung von 330.419,94 Euro nicht zu erwarten. Somit sind die Voraussetzungen des § 206 Abs. 1 lit b BAO erfüllt. Angesichts der fehlenden Einbringungsmöglichkeiten ist es dem Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit der Verwaltungsführung folgend zweckmäßig, mit der Abstandnahme von der Festsetzung…
…mit der Abstandnahme von der Festsetzung vorzugehen, da der mit dem Umfang des durchzuführenden Beschwerdeverfahrens verbundene Verwaltungsaufwand nicht mehr verhältnismäßig ist. Zu beachten ist in diesem Zusammenhang, dass der Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung dem nicht entgegensteht: Durch die Abstandnahme von der Abgabenfestsetzung wird der…
…mit der Abstandnahme von der Festsetzung vorzugehen, da der mit dem Umfang des durchzuführenden Beschwerdeverfahrens verbundene Verwaltungsaufwand nicht mehr verhältnismäßig ist. Zu beachten ist in diesem Zusammenhang, dass der Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung dem nicht entgegensteht: Durch die Abstandnahme von der Abgabenfestsetzung wird der…
…mit der Abstandnahme von der Festsetzung vorzugehen, da der mit dem Umfang des durchzuführenden Beschwerdeverfahrens verbundene Verwaltungsaufwand nicht mehr verhältnismäßig ist. Zu beachten ist in diesem Zusammenhang, dass der Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung dem nicht entgegensteht: Durch die Abstandnahme von der Abgabenfestsetzung wird der…
…mit der Abstandnahme von der Festsetzung vorzugehen, da der mit dem Umfang des durchzuführenden Beschwerdeverfahrens verbundene Verwaltungsaufwand nicht mehr verhältnismäßig ist. Zu beachten ist in diesem Zusammenhang, dass der Grundsatz der Gleichmäßigkeit der Besteuerung dem nicht entgegensteht: Durch die Abstandnahme von der Abgabenfestsetzung wird der…
…BH C und beim Land Niederösterreich keine Zweifel bestünden. Mit Schreiben vom 25. Jänner 2019 hat das Zollamt in der Beschwerdesache nach Prüfung der Aktenlage und nach Rücksprache mit der bereits im Einbringungsverfahren involviert gewesenen Finanzprokuratur eine gänzliche Abstandnahme von der Abgabenfestsetzung gemäß § 206 Abs…
…das Bundesfinanzgericht ihnen zumutbare Erhebungsschritte (Melderegister- und Firmenbuchabfragen, Einholung von Firmenbuch, Auskunftseinholung beim ehemaligen steuerlichen Vertreter) gesetzt. Betreffend die Beschwerdeerledigung wird festgehalten: Die Bf. ist (laut den diesbezüglichen Feststellungen im Einbringungsakt der belangten Behörde) vermögenslos. Das Bundesfinanzgericht hat daher von der Abgabenfestsetzung gemäß § 206 Abs…
…die Abstandnahme von einer Abgabenfestsetzung schlechthin aus Billigkeitsgründen bietet § 206 BAO jedoch keine Möglichkeit (vgl. Ellinger/Iro/Kramer/Sutter/Urtz, BAO, 3. Erg., § 206 Anm 9). 2. Feststehender Sachverhalt Unstrittig ist, dass der Bf. derzeit nur relativ geringfügige Einkünfte ("monatliche Nettoeinkünfte in Höhe von rund…
…Unanwendbarkeit dieser Gesetzesbestimmung mangels Vorliegens eines gerichtlichen Sanierungsverfahrens. Auch die Voraussetzungen der Rz 7272 EStR, durch welche den Abgabenbehörden die Möglichkeit einer Abstandnahme von der Abgabenfestsetzung in vergleichbaren Fällen außergerichtlicher Sanierungsgewinne eingeräumt werde, könne nicht zur Anwendung kommen, weil aufgrund der erfolgten Betriebsaufgabe keine Sanierungsmöglichkeit…
…ein Betrag in Höhe von 938,66 € zur freien Verwendung. Wesentlich sind gegenständlich auch noch die zu erwartenden Kosten des Verfahrens. Das Rechtsmittel gegen die entsprechenden Bescheide ist bereits eingebracht. Es ist somit nur mehr ein allfälliger Antrag auf Abstandnahme von der Abgabenfestsetzung ausständig…