…wonach er sein Abschichtungsguthaben und das Restdarlehen (von seiner Treuhänderin) Ende 2011 erhalten hat. Die atypisch stille Gesellschaft und die Treuhandverhältnisse waren daher bereits vor 2012 beendet. Mit Bescheid vom 2.7.2012 stellte das Finanzamt erstmals die Einkünfte 2009 gegenüber den ehemaligen Gesellschaftern der…
…7,29% wurde ausgehend von dem einvernehmlich festgesetzten Verkehrswert des Beteiligungsnehmers (exklusive Einlage) von EUR 953.500,00 (in Worten: Euro neunhundertdreiundfünfzigtausendfünfhundert) zum Zusammenschlussstichtag festgelegt. 3.8 Das sich so ergebende Beteiligungsverhältnis ist für die Ermittlung der Gewinn- und Verlustbeteiligung sowie des Abschichtungsguthabenserlöses (Auseinandersetzungsguthabens) maßgeblich…
…dass alle Forderungen der KG der Bf. allein zur Verfügung stehen und diese jedoch andererseits auch für alle Verbindlichkeiten der seinerzeitigen KG haftet. Fünftens: Vereinbarungen über ein an die TGmbH zu zahlendes Abschichtungsguthaben sind nicht erforderlich, da diese als reiner Arbeitsgesellschafter am Vermögen der KG…
…trage. Für diese Zurechnung gebe es keinen Grund. Zu § 13 des Treuhandvertrages hält die Bf fest, dass grundsätzlich der Verkehrswert maßgeblich für ein Abschichtungsguthaben sei und nur in dem Fall, dass das Gesellschaftsverhältnis vor dem 31.12.2020 ende, ein Abschlag von 15 % vorzunehmen sei…
…im Falle der Auflösung oder Liquidation der Emittentin (oder auch, wenn aus sonstigen Gründen das Genussrechtskapital vorzeitig rückbezahlt wird) hätten zudem die Investoren Anspruch auf Rückzahlung des Genussrechtskapitals zum Buchwert zuzüglich eines Abschichtungsguthabens. Der Abschichtungsbetrag würde sich grundsätzlich aus dem höchsten Umsatz der letzten drei…
…sind außerbücherlich auf festen Kapitalkonten zu führen. 2. Die Beteiligungsquoten sind für die Ermittlung der Gewinn- und Verlustbeteiligung, sowie des Abschichtungsguthabens der offenen Erwerbsgesellschafter maßgeblich. Die Beteiligungsquoten können sich durch die Aufnahme weiterer offener Erwerbsgesellschafter verändern; dabei sind die Interessen sämtlicher offener Erwerbsgesellschafter zu berücksichtigen…
…worden. Zu den Ausführungen betreffend die weitere Kapitalerhöhung und Abschichtung des Stillen bleibe seitens der Bf unbestritten, dass bei Ermittlung des Abschichtungsguthabens nicht entsprechend den gesellschaftsvertraglichen Vereinbarungen vorgegangen worden sei, sondern massiv zu Lasten der Stillen Gesellschafterin. Die neu hinzutretenden Gesellschafter der G GmbH seien…
Bei der Stiftung Auffangeinrichtung könne nur der obligatorische Teil (der sogenannte "BVG-Lohn") versichert werden. Eine Weiterführung des Überobligatoriums sei kraft Gesetzes nicht möglich, weshalb der vor der Arbeitslosigkeit angesparte überobligatorische Teil sich nicht mehr rentenbildend auswirke. Damit sei eine freiwillige Versicherung des Alters bei…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter_A in der Beschwerdesache Beschwerdeführer, Anschrift_A, vertreten durch Streuerberater_A Anschrift_B, über die Beschwerde vom 8. Februar 2023 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 6. Februar 2023 betreffend Einkommensteuer für das Jahr…
Hintere Zollamtsstraße 2b 1030 Wien www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Ri. in der Beschwerdesache Bf. vertreten durch Traunsteiner & Mayer Wirtschafts- und SteuerberatungsGmbH, 3300 Amstetten, Hauptplatz 14b, gegen die Bescheide des Finanzamtes Amstetten Melk Scheibbs…
BESCHLUSS Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Ri in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 17.10.2019 gegen den Bescheid des Finanzamtes Gänserndorf Mistelbach (nun Finanzamt Österreich) vom 23. September 2019 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2018, Steuernummer ***BF1StNr1*** beschlossen: I. Der Einkommensteuerbescheid…
Der Bf. hat im September 2009 mit dem Handel von Diesel begonnen und diesen Handel wiederum Ende Dezember 2009 beendet. Der Diesel wurde vom Bf. bei der Fa. M in Wien bestellt. Der von dieser Fa. an den Bf. verkaufte bzw. verrechnete Diesel befand sich…
Die Bf. besteht aus zwölf Spielbankbetrieben. Gemäß § 28 Abs. 2 GSpG wird die Bemessungsgrundlage für die Spielbankabgabe gebildet: - aus den Jahresbruttospieleinnahmen eines jeden Spielbankbetriebes - werden Ausspielungen über Glücksspielautomaten durchgeführt, wird von den Jahresbruttospieleinnahmen aus Glücksspielautomaten eines jeden Spielbankbetriebes die gesetzliche Umsatzsteuer abgezogen - Die Jahresbruttospieleinnahmen beziehen…
Die Forderungen zum 31. Dezember 2004 betrugen knapp 44% der gegenüber allen anderen, ca. 1 900 Debitoren ausgewiesenen Aktivposten (2,298.107,63 €). Ähnliche hohe Außenstände von anderen Debitoren sind anhand der Kontostände aus 2004 nicht festzustellen. Es finden sich nur zwei Debitoren mit…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ER in der Beschwerdesache Bf, vertreten durch SteuerlVertreter , über die Beschwerde vom 23.08.2016 gegen den Bescheid der belangten Behörde FA vom 27.07.2016, betreffend Körperschaftsteuer für das Jahr 2014 zu Recht erkannt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Mag. Peter Bilger in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Eugen Josef Bertsch, Sportplatzweg 11, 6811 Göfis, über die Beschwerde vom 23. August 2020 gegen den Bescheid des Finanzamtes Feldkirch vom 29. Juli 2020…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Senatsvorsitzenden Mag. Gernot Palensky, den Richter MMag. Gerald Erwin Ehgartner sowie die fachkundigen Laienrichter Mag. Harald Zeller und Mag. Martin Saringer in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch ARNOLD Rechtsanwälte GmbH, Stoß im Himmel 1…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Wolfgang Pavlik über die Beschwerde der Mag. (FH) Bf., Adresse, gegen den Bescheid des Finanzamtes Neunkirchen Wr. Neustadt vom 22.7.2014, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2013, zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird Folge gegeben…
Das Bundesfinanzgericht kann auch nicht der vom Finanzamt L (im Hinblick auf den strittigen Zuflusszeitpunkt der Freizügigkeitsleistung) vorgebrachten Argumentation beitreten, dass sich der Mittelpunkt der Lebensinteressen des Bf. allenfalls bereits seit der Abmeldung bei der Wohnsitzgemeinde nicht mehr in der Schweiz befunden habe; diese Abmeldung…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Vorsitzenden Dr. Romuald Kopf und die weiteren Senatsmitglieder Mag. Armin Treichl, Herbert Steiner MBA MSc und Mag. Michael Kühne im Beisein der Schriftführerin Jennifer Reinher in der Beschwerdesache des BF, vertreten durch WTG, gegen die Bescheide…