IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Vorsitzenden Dr. Romuald Kopf und die weiteren Senatsmitglieder Mag. Armin Treichl, Herbert Steiner MBA MSc und Mag. Michael Kühne im Beisein der Schriftführerin Jennifer Reinher in der Beschwerdesache des BF, vertreten durch WTG, gegen die Bescheide…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Vorsitzenden Dr. Romuald Kopf und die weiteren Senatsmitglieder Mag. Armin Treichl, Herbert Steiner, MBA MSc, sowie Mag. Michael Kühne im Beisein der Schriftführerin Jennifer Reinher in der Beschwerdesache des Bf, vertreten durch WTG, gegen die Bescheide…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Vorsitzenden Dr. Romuald Kopf und die weiteren Senatsmitglieder Mag. Armin Treichl, Herbert Steiner MBA MS und Mag. Michael Kühne im Beisein der Schriftführerin Jennifer Reinher in der Beschwerdesache der Bf., vertreten durch WTG, gegen die Bescheide…
…Unternehmensgewinn beteiligt. Zudem wurde neben dem Anspruch auf Rückzahlung inkl. Abschichtungsgewinn aus dem Genussrecht ein Wertgutschein für ein "Managing-Hosting-Paket" als besonderer Vorteil gewährt, wofür als "Dankeschön" für das Investment die im Gutscheinbetrag inkludierte Umsatzsteuer übernommen wurde. Da gemäß dem vorliegenden Kapitalmarktprospekt, sowie den…
…vertraglich zugesicherter Abfindungsanspruch auszuzahlen sei, der (nach Abzug der zu erbringenden Einlage) - gerade bei höheren Gewinnerwartungen zu einem erheblichen Abschichtungsgewinn führen könne und somit in die von Seiten der BP angestellte Renditeberechnung einzubeziehen sei. Auch dem im BP-Bericht vorgetragenen Argument, "angeführte Ablauf der Einzahlung…
…Damit unterliegen insbesondere Aktien, GmbH-Anteile, Wertpapiere, die ein Forderungsrecht verbriefen, sowie nicht verbriefte Forderungen und auch Abschichtungsgewinne bei der echten stillen Gesellschaft § 27 Abs. 3 und 6 EStG 1988. Entscheidend ist, ob ein Wirtschaftsgut beim konkreten Steuerpflichtigen Einkünfte aus der Überlassung von Kapital erwirtschaften…
…a sind), Forderungswertpapiere (deren Erträge Einkünfte aus der Überlassung von Kapital im Sinne des Abs. 2 Z 2 sind) und auch Abschichtungsgewinne bei der echten stillen Gesellschaft (Abs. 2 Z 4) erfasst. Ebenso unter diesen Tatbestand fällt die Veräußerung einer Nullkuponanleihe vor Ende der Laufzeit…
…insoweit der Genussscheinförderung nachempfunden, als Investoren als Gesellschafter der AG gefunden werden sollen, die AG das insoweit aufgebrachte Eigenkapital in bestimmten Beteiligungen anlegt und aus den Beteiligungserträgen und aus Abschichtungsgewinnen die Dividenden für die Investoren finanziert. Als Beteiligung kommen im Normalfall Aktien, GmbH-Anteile, Substanzgenussrechte…
…insoweit der Genussscheinförderung nachempfunden, als Investoren als Gesellschafter der AG gefunden werden sollen, die AG das insoweit aufgebrachte Eigenkapital in bestimmten Beteiligungen anlegt und aus den Beteiligungserträgen und aus Abschichtungsgewinnen die Dividenden für die Investoren finanziert. Als Beteiligung kommen im Normalfall Aktien, GmbH-Anteile, Substanzgenussrechte…
…die Tangenten als "nichtig" bezeichnete, "da sie auf sogenannten Nichtbescheiden beruhen" würden. Dementsprechend würde sich die Frage nach dem halben Steuersatz (für die Abschichtungsgewinne) nicht mehr stellen. Aus dem Akteninhalt ergibt sich folgender unstrittiger Sachverhalt. Bf., geboren 1939, beendete mit 31.12.2009 seine jedenfalls…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Anna Mechtler-Höger in der Beschwerdesache NameBf, AdresseBf, vertreten durch Mag. Rivo Java Killer, Hauptplatz 26, 2700 Wiener Neustadt, über die Beschwerde vom 04.02.2016 gegen die Bescheide der belangten Behörde Finanzamt…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Ingrid Enengel in der Beschwerdesache Bf., Adresse1, vertreten durch KPMG Alpen-Treuhand GmbH WP- und StB GmbH, Kraßniggstraße 36, 9020 Klagenfurt am Wörthersee , gegen den Bescheid des FA Klagenfurt vom 4.11.2011 betreffend…
***Z*** hat sich dabei auf Ebene der ***H Privatstiftung*** die beherrschende Stellung des Stifters durch Vorbehalt von Einflussnahme- und Gestaltungsmöglichkeiten gesichert. So hat sich der Stifter auf Lebenszeit als Stiftungsvorstand mit Einzelzeichnungsberechtigung (nach außen) eingesetzt; das bindende Vorschlagsrecht bei Neubenennung eines Stiftungsvorstandes vorbehalten; ein Änderungsrecht…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Ingrid Enengel in der Beschwerdesache Bf., Adresse1, vertreten durch MOORE STEPHENS ALPEN-ADRIA WP GmbH, August-Jaksch-Straße 2, 9020 Klagenfurt am Wörthersee , gegen den Bescheid des FA Klagenfurt vom 06.02.2012 betreffend…
Mit den EPR wurde eine schuldrechtliche Rechtsbeziehung zwischen der BCC und den Zeichnern begründet. Die Zeichner haben sich gegenüber der BCC zur Leistung einer Kapitaleinlage verpflichtet, die mit diesen Mitteln Aktien der H Alpe Adria erwerben sollte. Im Gegenzug dazu waren die Zeichner nach dem…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin in der Beschwerdesache Beschwerdeführerin, vertreten durch Steuerberater, über die Beschwerde vom gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt Graz-Umgebung vom 30.01.2017, betreffend Körperschaftsteuer 2013 zu Recht erkannt: Der angefochtene Bescheid wird abgeändert…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Senatsvorsitzenden Dr. Michael Rauscher sowie die weiteren Senatsmitglieder Mag. Franz Glashüttner, Patrick Mokre und Bernd Strahammer im Beisein der Schriftführerin Kontrollorin Denise Schimonek über die Beschwerde des ***Bf***, ***Bf-Adr***, vertreten durch die APP Steuerberatung GmbH…
In diesem Zusammenhang hält der Geschäftsbericht 2007 der ***XY*** auf Seite 226 (Anhang) fest, dass ***XY*** "den Konzernabschluss im Einklang mit den vom International Accounting Standards Board (IASB) veröffentlichten International Financial Reporting Standards (IFRS) und deren Interpretationen, wie sie die Europäische Union fordert, sowie gemäß…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Rudolf Wanke über die als Beschwerde weiterwirkende Berufung des ***[1]*** ***[2]***, ***[3]*** ***[4]***, ***[5]***, vertreten durch Stöger & Partner Wirtschaftstreuhand- und SteuerberatungsgmbH, 3580 Horn, Riedenburgstraße 3, im Beschwerdeverfahren auch durch Quintax, gerlich-fischer-kopp steuerberatungsgmbh…
Die Forderungen zum 31. Dezember 2004 betrugen knapp 44% der gegenüber allen anderen, ca. 1 900 Debitoren ausgewiesenen Aktivposten (2,298.107,63 €). Ähnliche hohe Außenstände von anderen Debitoren sind anhand der Kontostände aus 2004 nicht festzustellen. Es finden sich nur zwei Debitoren mit…