…erkennen. Möglicherweise ging er zunächst davon aus, neben der Beschäftigung nicht dieselbe Anzahl von Prüfungen ablegen zu können wie im vorhergehenden Sommersemester. Er ist in der Folge jedoch im Juni zu keiner Prüfung mehr angetreten, obwohl er nur wenige Fächer inskribiert hatte (Englisch 2, 3…
…Das Ablegen von Prüfungen, die in einer Ausbildungsvorschrift vorgesehen sind, ist essenzieller Bestandteil der Berufsausbildung. Berufsausbildung liegt daher nur dann vor, wenn die Absicht zur erfolgreichen Ablegung der vorgeschriebenen Prüfungen gegeben ist. Dagegen kommt es nicht darauf an, ob die Absicht zum erfolgreichen Prüfungsabsolvieren führt…
…sondern und insbesondere auch dadurch, dass die in einer Ausbildungsvorschrift vorgesehenen Prüfungen abgelegt werden (VwGH 22.11.1995, 94/15/0034) bzw zu diesen zumindest angetreten wird (VwGH 17.09.1990, 89/14/0070). Das Ablegen von Prüfungen, die in einem Hochschulstudium nach der jeweiligen…
…die Ausübung des angestrebten Berufes zu erlangen. Das Ablegen von Prüfungen, die in einer Ausbildungsvorschrift vorgesehen sind, ist essenzieller Bestandteil der Berufsausbildung. Berufsausbildung liegt daher nur dann vor, wenn die Absicht zur erfolgreichen Ablegung der vorgeschriebenen Prüfungen gegeben ist. Dagegen kommt es nicht darauf an…
…des Bf. dahingehend, dass das Ablegen von Prüfungen, die in einer Ausbildungsvorschrift vorgesehen sind, ein essenzieller Bestandteil einer Berufsausbildung wäre und eine Berufsausbildung daher nur dann vorliege, wenn die Absicht zur erfolgreichen Ablegung der vorgeschriebenen Prüfungen gegeben sei, wohingegen es nicht darauf ankomme, ob die…
…dass das Ablegen von Prüfungen essentieller Bestandteil einer Berufsausbildung sei. Mit Eingabe vom 28. März 2024 beantragte die Bf die Entscheidung über die Beschwerde durch das Bundesfinanzgericht (Vorlageantrag) mit der Begründung, ihr sei telefonisch die Auskunft erteilt worden, dass ihrer Tochter die Familienbeihilfe von September…
…jedoch, dass die Ausbildung die volle Zeit des Kindes in Anspruch nimmt, ein geregeltes Ausbildungsverfahren vorgesehen ist, das Ablegen von Prüfungen, die in einer Ausbildungsvorschrift vorgesehen sind, und dass das Kind durch den Abschluss dieser Ausbildung zur Ausübung eines konkreten Berufes befähigt wird (vgl. u…
…zumindest angetreten wird (VwGH 17.9.1990, 89/14/0070). Alleine der laufende Besuch von Lehrveranstaltungen reicht somit nicht aus, um eine Berufsausbildung annehmen zu können (zB VwGH 19.3.1998, 96/15/0213). Das Ablegen von Prüfungen, die in einem Hochschulstudium nach der jeweiligen…
…bis September 2016. Hinsichtlich der vom Bf. argumentierten Ernsthaftigkeit und Zielstrebigkeit der Tochter im Wintersemester 2015/2016 wird auf die ständige Rechtsprechung verwiesen. Das Ablegen von Prüfungen, die in einem Lehrplan oder einer Studienordnung vorgesehen sind, ist essenzieller Bestandteil des Studiums und damit der Berufsausbildung…
…Prüfungen ablege, absolviere. Die Rückforderung der für den Streitzeitraum bezogenen Beträge sei aus folgenden Gründen nicht korrekt: Keine öffentliche Schule Wiens hat zwischen Juli bis Anfang September geöffnet (Sommerferien) Matura/Abschlussprüfungen finden vom Stadtschulrat ausschließlich im Sommer und im Herbst statt! Der verlangte Abstand von…
…Das Ablegen von Prüfungen sei ein essentieller Bestandteil der Berufsausbildung. Dass diese Prüfungen auch tatsächlich bestanden werden, werde nicht zwingend gefordert. Y. habe den Vorbereitungskurs zur Ablegung der Externistenreifeprüfung im September 2010 begonnen und im Februar 2012, ohne auch nur eine Prüfung abgelegt zu haben…
…Schulbesuchsbestätigung verweist, ist festzuhalten, dass der Besuch einer derartigen Schule nur dann als Berufsausbildung angesehen werden kann, wenn der Schüler den Unterricht regelmäßig besucht und durch Mitarbeit, Ablegen von Prüfungen, Teilnahme an Schularbeiten und Tests etc. bemüht ist, einen positiven Schulerfolg zu erreichen. Wie oben…
…Das Ablegen von Prüfungen, die in einer Ausbildungsvorschrift vorgesehen sind, ist essentieller Bestandteil der Berufsausbildung. Berufsausbildung liegt daher nur vor, wenn die Absicht zur erfolgreichen Ablegung der vorgeschriebenen Prüfungen gegeben ist. Dagegen kommt es nicht darauf an, ob tatsächlich die erfolgreiche Ablegung der Prüfungen gelingt…
…Ablegen von Prüfungen einen wesentlichen Bestandteil der Berufsausbildung darstellt, räumt die Bf im Übrigen in der Beschwerde selbst ausdrücklich ein. Im vorliegenden Fall hat die Tochter der Bf im Zeitraum Mai 2013 bis September 2013 keine Bildungseinrichtung, die der Berufsausbildung dient, besucht, geschweige denn Prüfungen…
…Ausbildung und deren Rahmen. Ziel einer Berufsausbildung in diesem Sinn ist es, die fachliche Qualifikation für die Ausübung des angestrebten Berufes zu erlangen. Das Ablegen von Prüfungen, die in einer Ausbildungsvorschrift vorgesehen sind, ist essentieller Bestandteil der Berufsausbildung (VwGH 18.12.2018, Ra 2018/16…
…die Ausübung des angestrebten Berufs zu erlangen. Das Ablegen von Prüfungen, die in einer Ausbildungsvorschrift vorgesehen sind, ist essenzieller Bestandteil der Berufsausbildung. Berufsausbildung liegt daher nur dann vor, wenn die Absicht zur erfolgreichen Ablegung der vorgeschriebenen Prüfungen gegeben ist (vgl. etwa VwGH 27.09.2012…
…sondern und insbes auch dadurch, dass die Prüfungen, die in einer Ausbildungsvorschrift vorgesehen sind, abgelegt werden (VwGH 22.11.1995, 94/15/0034) bzw zu diesen zumindest angetreten wird (VwGH 17.09.1990, 89/14/0070). Das Ablegen von Prüfungen, die in einem Hochschulstudium nach…
…Beschwerdeerledigung haben Sie erneut angegeben keine Prüfungsnachweise aus dem Studium zu besitzen. Es wird bemerkt, dass die bloße Aufnahme als ordentlicher Hörer, so wie in der Beschwerde angeführt, nicht ausreichend ist um von einer Berufsausbildung im Sinne des FLAG zu sprechen. Das Ablegen von Prüflingen…
…Das Ablegen von Prüfungen, die in einer Ausbildungsvorschrift vorgesehen sind, ist essenzieller Bestandteil der Berufsausbildung. Berufsausbildung liegt daher nur dann vor, wenn die Absicht zur erfolgreichen Ablegung der vorgeschriebenen Prüfungen gegeben ist. Dagegen kommt es grundsätzlich nicht darauf an, ob diese Absicht sofort zu Prüfungserfolgen…
…Das Ablegen von Prüfungen, die in einer Ausbildungsvorschrift vorgesehen sind, ist essenzieller Bestandteil der Berufsausbildung. Es kommt dabei nicht darauf an, dass tatsächlich stets (sofort) die erfolgreiche Ablegung der Prüfung gelingt. Die bloße Anmeldung zu Prüfungen reicht für die Annahme einer zielstrebigen Berufsausbildung aber nicht…