…aus den genannten Gründen die beantragte Zahlungserleichterung aufgrund des zwischenzeitigen Ablaufs der beantragten Fristen nicht (mehr) zu bewilligen ist, war eine Auseinandersetzung mit den übrigen gesetzlichen Voraussetzungen für die Gewährung von Zahlungserleichterungen (Vorliegen einer erheblichen Härte und Nichtvorliegen einer Gefährdung der Einbringlichkeit) nicht mehr geboten…
…mwN). Im gegenständlichen Fall ist „Sache“ die am 21.11.2016 beantragte Stundung des Abgabenrückstandes bis 31.12.2016. Der nach Ablauf der beantragten Stundungsfrist und nach Ergehen des gegenständlichen abweisenden Bescheides des Finanzamtes Innsbruck in der Beschwerdeschrift vom 23.5.2017 gestellte (Eventual)Antrag…
…ausgeführt, der am 12. März 2019 erlassene Einkommensteuerbescheid für 2018 habe zu einer Abgabengutschrift in Höhe von 2.559,00 € und einem Guthaben in derselben Höhe auf dem Abgabenkonto des Bf. geführt. Die Auszahlung dieses Guthaben sei - wie vom Bf. beantragt - am 9. April…
…über ihn eine Geldstrafe in der Höhe von 3.500 Euro verhängt. Der Selbstanzeige könne schuldbefreiende Wirkung nicht zuerkannt werden, da eine Schadensgutmachung und die Entrichtung des Zuschlages zur Selbstanzeige gemäß § 29 Abs. 6 FinStrG nicht bis zum Ablauf der beantragten Stundungsfrist erfolgt sei. Die…
…würde. Der Unterhalt des Beschwerdeführers und seiner Familie ist nach seinen eigener Darstellung nicht gefährdet und er verfügt über veräußerbares Vermögen, mit dessen Erlös die Abgabenschulden beglichen werden können. Es liegen andererseits aber keine konkreten Grundlagen für die Annahme vor, dass innerhalb der beantragten Stundungsfrist…
…2019, RV/7105511/2016). Da bereits auf Grund des zwischenzeitigen Ablaufes der beantragten Stundungsfrist die beantragte Stundung nicht mehr zu bewilligen ist, war eine Auseinandersetzung mit den übrigen gesetzlichen Voraussetzungen für die Gewährung von Zahlungserleichterungen (Vorliegen einer erheblichen Härte und Nichtvorliegen einer Gefährdung der Einbringlichkeit)…
…der Ablauf (Abweisung) der Aussetzung der Einhebung anlässlich des über die Beschwerde ergehenden Erkenntnisses gesetzeskonform zu verfügen gewesen. Mit Erledigung des Aussetzungsantrages sei auch die beantragte Stundungsfrist zu Ende gegangen, weshalb die Abweisung des Zahlungserleichterungsansuchens verfügt worden sei. ***** Mit Schreiben vom 22.04.2016 beantragte…
…Verwirkung von Säumniszuschlägen. Zeitgerecht iSd § 230 Abs. 3 BAO sind solche Ansuchen, die vor Ablauf der für die Entrichtung einer Abgabe zur Verfügung stehenden Frist oder während der Dauer eines diese Abgabe betreffenden Zahlungsaufschubes eingebracht werden (siehe dazu beispielsweise Ritz, BAO5, § 217 Tz 18ff; UFS…
…jetzt bin ich an der Reihe…"). In der vorliegenden Entscheidung ist entscheidungsrelevant, dass die beantragte Stundungsfrist bereits abgelaufen ist (siehe dazu weiter unten). Dieser unbestreitbare Sachverhalt ist dem Bf bewusst. In der Zusammenschau mit der og Aussage des Bf gegenüber der Berichterstatterin steht für…
…wollte sich der Vertreter in den nächsten Tagen beim Finanzamt melden. Abweisung des Stundungsansuchens Mit Bescheid vom 21.2.2020 hat die belangte Behörde das Ansuchen vom 30.9.2019 abgewiesen. Als Begründung für die Abweisung wurde angeführt, dass die selbst beantragte Stundungsfrist bereits abgelaufen…
…die offene Forderung nach Ablauf der Stundungsfrist nicht entrichtet. Weiters sei seit 26.6.2018 keine einzige Zahlung an das Finanzamt geleistet worden (Anmerkung: am 5.11.2021 war ein Betrag von 2.000,00 € überwiesen worden). Dagegen richtet sich der Vorlageantrag vom 27…
…Beschwerden einzubringen und die Aussetzung der Einhebung gemäß § 212a BAO zu beantragen. 2.2. Abweisung Zahlungserleichterung Mit Bescheid vom 11. Jänner 2019 wies die belangte Behörde den Antrag auf Zahlungserleichterung ab. Begründet wurde dies damit, dass die von der Bf begehrte Stundungsfrist bereits abgelaufen wäre.…
…Haftungsbescheid eine monatsweise Aufgliederung der nicht entrichteten Beträge zur Kenntnis gebracht (vgl. VwGH 28.6.2021, Ra 2020/13/0082). Sie konnte keinen Gleichbehandlungsnachweis antreten und hat auch zugegeben, über keinerlei Unterlagen zu verfügen, die zu einer allfälligen Berechnung führen könnten. Die Ausführungen zur beantragten…
…die Vorschreibung der Altlastenbeiträge für 2005 bis 2007 [Geschäftszahlen 000000/00000/6 bis 8/2012] in Höhe von € 260.663,94 bis 31. Oktober 2012 zu stunden. Im Rahmen einer Vorhaltbeantwortung mit Datum 26. September 2012 ergänzte die Antragstellerin die beantragte Stundungsfrist mit dem…
…vom 26. März 2020 wurde der Beschwerdeführerin die Stundung des unten näher aufgegliederten Abgabenrückstandes in Höhe von 18.524,20 € bis 2. Juni 2020 bewilligt. Nach Ablauf dieses Stundungstermines erfolgten weder Zahlungen auf das Abgabenkonto, noch wurde eine weitere Stundung beantragt oder bewilligt. In…
…24.2.1993, 91/13/0200). Das Verwaltungsgericht hat grundsätzlich nach der Sach- und Rechtslage zu entscheiden, welche im Zeitpunkt seiner Entscheidung vorliegt (vgl. VwGH 15.10.2021, Ra 2019/16/0136, mwN). Die Bewilligung von Zahlungserleichterungen darf nicht über den beantragten Rahmen, insbesondere über…
…RV/7104588/2016). Da die beantragte Zahlungserleichterung aufgrund des zwischenzeitigen Ablaufs der beantragten Fristen nicht (mehr) zu bewilligen ist, war eine Auseinandersetzung mit den übrigen gesetzlichen Voraussetzungen für die Gewährung von Zahlungserleichterungen (Vorliegen einer erheblichen Härte und Nichtvorliegen einer Gefährdung der Einbringlichkeit) nicht mehr geboten …
…die Vorlage der Beschwerde zur Entscheidung durch das Bundesfinanzgericht sowie die Entscheidung durch den Senat. Ergänzend wurde vorgebracht, dass das Stundungsansuchen für die Umsatzsteuer 08/2022 mit Bescheid vom 07.12.2022 abgewiesen worden sei. Als Begründung sei angeführt worden, dass die beantragte Stundungsfrist bereits…
…aus den genannten Gründen die beantragte Stundung (aufgrund des zwischenzeitigen Ablaufs der beantragten Frist) nicht (mehr) zu bewilligen ist, war eine Auseinandersetzung mit den übrigen gesetzlichen Voraussetzungen für die Gewährung von Zahlungserleichterungen (Vorliegen einer erheblichen Härte und Nichtvorliegen einer Gefährdung der Einbringlichkeit) somit nicht mehr…
…0149). Ein Stundungsantrag erweist sich demnach nach Ablauf der begehrten Stundungsfrist als gegenstandslos und ist in weiterer Folge abzuweisen (vgl. z.B. VwGH vom 27.6.84, 82/16/0081 und 85/17/0074 vom 24.5.1984). Auf Grund der vorstehenden Ausführungen war daher -…