…2 GSpG sind bei der Abgabenpflicht nach § 57 GSpG bei Fehlen eines Berechtigungsverhältnisses der Vertragspartner des Spielteilnehmers, der Veranstalter der Ausspielung sowie der Vermittler Abgabenschuldner. Diese mehreren Personen sind daher unmittelbar Kraft dieser gesetzlichen Bestimmung Gesamtschuldner der Glücksspielabgabe. Bei Vorliegen eines Gesamtschuldverhältnisses in Abgabensachen steht…
…die Möglichkeit geschaffen, dass Glücksspielkunden und die X Ltd. (über ihre Glücksspielautomaten) in Kontakt treten konnten und somit die Möglichkeit eines Geschäftsabschlusses geschaffen wurde. Die Heranziehung der Bf. als Abgabenschuldnerin gem. § 59 (2) GSpG erfolgte somit zu Recht. Beweisantrag Zeugeneinvernahme Zeugen dienen gem. § 169 BAO…
…2 GSpG sind bei der Abgabenpflicht nach § 57 GSpG bei Fehlen eines Berechtigungsverhältnisses der Vertragspartner des Spielteilnehmers, der Veranstalter der Ausspielung sowie der Vermittler Abgabenschuldner. Diese mehreren Personen sind daher unmittelbar Kraft dieser gesetzlichen Bestimmung Gesamtschuldner der Glücksspielabgabe. Bei Vorliegen eines Gesamtschuldverhältnisses in Abgabensachen steht…
…durch die Bf. mit von der X Ltd. zur Verfügung gestelltem Geld erfolgte wurde seitens der Bf. sogar in der mündlichen Verhandlung nochmals ausdrücklich erklärt. Die Heranziehung der Bf. als Abgabenschuldnerin gem. § 59 (2) GSpG erfolgte somit zu Recht. Beweisantrag Zeugeneinvernahme Zeugen dienen gem. § 169…
…3 Glücksspielgesetz (GSpG) in geschätzter Höhe von insgesamt 795.324,60 € festgesetzt und dem Beschwerdeführer als Abgabenschuldner vorgeschrieben wurden. Beschwerden vom 21.5.2021 und 2.6.2021 Am 21.5.2021 brachte der Beschwerdeführer durch seinen steuerlichen Vertreter Beschwerde gegen die Glücksspielabgabenbescheide 03…
…abgewiesen. Am 22. Februar 2019 hat der Bf unter Bezugnahme auf die oa Beschwerdevorentscheidung beantragt, das Bundesfinanzgericht möge über seine Beschwerde entscheiden (Vorlageantrag). Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: Die Vollstreckung auf Geldforderungen des Abgabenschuldners erfolgt gemäß § 65 Abs 1 AbgEO mittels Pfändung derselben. Im Pfändungsbescheid sind…
…also nach den Abgabenvorschriften als Abgabenschuldner in Betracht kommt, vgl. § 77 Abs. 1 BAO) und Haftungspflichtige, die mit einer Bescheidbeschwerde die Inanspruchnahme für eine Abgabe angefochten haben (vgl. Ritz/Koran, BAO7, § 212a Tz 3). Da die Beschwerdeführerin selbst weder Abgabenschuldnerin der Nachforderung von Grunderwerbsteuer ist…
…also nach den Abgabenvorschriften als Abgabenschuldner in Betracht kommt, vgl. § 77 Abs. 1 BAO) und Haftungspflichtige, die mit einer Bescheidbeschwerde die Inanspruchnahme für eine Abgabe angefochten haben (vgl. Ritz/Koran, BAO7, § 212a Tz 3). Da die Beschwerdeführerin selbst weder Abgabenschuldnerin der Nachforderung von Grunderwerbsteuer ist…
…also nach den Abgabenvorschriften als Abgabenschuldner in Betracht kommt, vgl. § 77 Abs. 1 BAO) und Haftungspflichtige, die mit einer Bescheidbeschwerde die Inanspruchnahme für eine Abgabe angefochten haben (vgl. Ritz/Koran, BAO7, § 212a Tz 3). Da die Beschwerdeführerin selbst weder Abgabenschuldnerin der Nachforderung von Grunderwerbsteuer ist…
…also nach den Abgabenvorschriften als Abgabenschuldner in Betracht kommt, vgl. § 77 Abs. 1 BAO) und Haftungspflichtige, die mit einer Bescheidbeschwerde die Inanspruchnahme für eine Abgabe angefochten haben (vgl. Ritz/Koran, BAO7, § 212a Tz 3). Da die Beschwerdeführerin selbst weder Abgabenschuldnerin der Nachforderung von Grunderwerbsteuer ist…
…also nach den Abgabenvorschriften als Abgabenschuldner in Betracht kommt, vgl. § 77 Abs. 1 BAO) und Haftungspflichtige, die mit einer Bescheidbeschwerde die Inanspruchnahme für eine Abgabe angefochten haben (vgl. Ritz/Koran, BAO7, § 212a Tz 3). Da die Beschwerdeführerin selbst weder Abgabenschuldnerin der Nachforderung von Grunderwerbsteuer ist…
…also nach den Abgabenvorschriften als Abgabenschuldner in Betracht kommt, vgl. § 77 Abs. 1 BAO) und Haftungspflichtige, die mit einer Bescheidbeschwerde die Inanspruchnahme für eine Abgabe angefochten haben (vgl. Ritz/Koran, BAO7, § 212a Tz 3). Da die Beschwerdeführerin selbst weder Abgabenschuldnerin der Nachforderung von Grunderwerbsteuer ist…
…also nach den Abgabenvorschriften als Abgabenschuldner in Betracht kommt, vgl. § 77 Abs. 1 BAO) und Haftungspflichtige, die mit einer Bescheidbeschwerde die Inanspruchnahme für eine Abgabe angefochten haben (vgl. Ritz/Koran, BAO7, § 212a Tz 3). Da die Beschwerdeführerin selbst weder Abgabenschuldnerin der Nachforderung von Grunderwerbsteuer ist…
…also nach den Abgabenvorschriften als Abgabenschuldner in Betracht kommt, vgl. § 77 Abs. 1 BAO) und Haftungspflichtige, die mit einer Bescheidbeschwerde die Inanspruchnahme für eine Abgabe angefochten haben (vgl. Ritz/Koran, BAO7, § 212a Tz 3). Da die Beschwerdeführerin selbst weder Abgabenschuldnerin der Nachforderung von Grunderwerbsteuer ist…
…also nach den Abgabenvorschriften als Abgabenschuldner in Betracht kommt, vgl. § 77 Abs. 1 BAO) und Haftungspflichtige, die mit einer Bescheidbeschwerde die Inanspruchnahme für eine Abgabe angefochten haben (vgl. Ritz/Koran, BAO7, § 212a Tz 3). Da die Beschwerdeführerin selbst weder Abgabenschuldnerin der Nachforderung von Grunderwerbsteuer ist…
…also nach den Abgabenvorschriften als Abgabenschuldner in Betracht kommt, vgl. § 77 Abs. 1 BAO) und Haftungspflichtige, die mit einer Bescheidbeschwerde die Inanspruchnahme für eine Abgabe angefochten haben (vgl. Ritz/Koran, BAO7, § 212a Tz 3). Da die Beschwerdeführerin selbst weder Abgabenschuldnerin der Nachforderung von Grunderwerbsteuer ist…
…also nach den Abgabenvorschriften als Abgabenschuldner in Betracht kommt, vgl. § 77 Abs. 1 BAO) und Haftungspflichtige, die mit einer Bescheidbeschwerde die Inanspruchnahme für eine Abgabe angefochten haben (vgl. Ritz/Koran, BAO7, § 212a Tz 3). Da die Beschwerdeführerin selbst weder Abgabenschuldnerin der Nachforderung von Grunderwerbsteuer ist…
…also nach den Abgabenvorschriften als Abgabenschuldner in Betracht kommt, vgl. § 77 Abs. 1 BAO) und Haftungspflichtige, die mit einer Bescheidbeschwerde die Inanspruchnahme für eine Abgabe angefochten haben (vgl. Ritz/Koran, BAO7, § 212a Tz 3). Da die Beschwerdeführerin selbst weder Abgabenschuldnerin der Nachforderung von Grunderwerbsteuer ist…
…eine Heranziehung des Bf. als Abgabenschuldner bestand somit auch hier kein Raum. Hinsichtlich der mit den angefochtenen Bescheiden festgesetzten Säumniszuschlägen wird ebenfalls auf das zitierte Erkenntnis des BFG vom 18.03.2021 verwiesen. Es war daher wie im Spruch zu entscheiden. Zu Spruchpunkt II. (Revision)…
…liegenden Exekutionstitels eingetreten sind. [...] § 77. (1) Ein Rechtsmittel ist unstatthaft gegen Bescheide, welche dem Abgabenschuldner nach der Pfändung die Verfügung über das gepfändete Recht und das für die gepfändete Forderung bestellt Pfand untersagen (§ 65 Abs. 1 und 5); dem Drittschuldner die Abgabe einer Erklärung nach …