…Geschäftsführer der Firma F GmbH (Firma), für die aushaftenden Abgabenschuldigkeiten in Höhe von 36.154,49 Euro (Umsatzsteuer 2011 in Höhe von € 17.637,27 und Umsatzsteuer 2012 in Höhe von € 18.517,22 zur Haftung herangezogen. Zur Begründung wurde ausgeführt, dass gemäß …
… 236 Abs. 1 BAO können fällige Abgabenschuldigkeiten auf Antrag des Abgabepflichtigen ganz oder zum Teil durch Abschreibung nachgesehen werden, wenn ihre Einhebung nach der Lage des Falles unbillig wäre. Nach der ständigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes ist der vom Gesetzgeber geforderte Tatbestand der Unbilligkeit der Abgabeneinhebung…
…der gegenständlichen Beschwerde zudem keine Einwendungen vorgebracht. Da die Haftungsinanspruchnahme des Bf. die einzige Möglichkeit der Einbringlichmachung der haftungsgegenständlichen Abgabenschuldigkeiten darstellt und Unbilligkeitsgründe seinerseits nicht vorgebracht wurden, sieht das Bundesfinanzgericht keine Mängel im Rahmen der Ermessensübung. 3.1.7. Zu den Einwendungen betreffend die Grundlagenbescheide…
…Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 3. April 2023 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 2. März 2023 betreffend Widerruf einer Löschung von Abgabenschuldigkeiten, Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt: I. Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. II. Gegen dieses Erkenntnis…
…Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang Antrag Am 20.10.2021 langte über FinanzOnline beim Finanzamt Österreich (belangte Behörde) folgender Antrag auf Nachsicht ein: "Betrifft: ST Nr: ***BF1StNr1*** -***BF1*** -Nachsicht von Abgabenschuldigkeiten Sehr geehrte Damen und Herren! Namens und im Auftrag meiner Mandantin…
…***Adr***, ***Bf1*** einverleibt werden solle. Nach seinem Tod wurden an die drei Erben des ***5*** rechtskräftig folgende Abgabenschuldigkeiten resultierend aus der nachträglichen Feststellung der Liebhaberei für ein Mietobjekt der Hausgemeinschaft ***3*** und ***Bf1*** in ***Adr***, vorgeschrieben: | Einkommensteuer 1999 bis 2006 | € 17.125…
…***Adr***, ***Bf1*** einverleibt werden solle. Nach seinem Tod wurden an die drei Erben des ***4*** rechtskräftig folgende Abgabenschuldigkeiten resultierend aus der nachträglichen Feststellung der Liebhaberei für ein Mietobjekt der Hausgemeinschaft ***3*** und ***Bf*** in ***Adr***, vorgeschrieben: | Einkommensteuer 1999 bis 2006 | € 17.125…
…des Bundesfinanzgerichtes vom 23. Mai 2019 in der Rechtssache RV/4200120/2016, wonach bei Nachsicht der Abgabenschuldigkeiten die Geschäftstätigkeit mit einem anderen Konstrukt wiederaufgenommen werden könnte und auf den Antrag auf Zuerkennung der aufschiebenden Wirkung an den Verfassungsgerichtshof vom 18. Juni 2019. Zum anderen machte…
…2000. Rechtliche Beurteilung Zu Spruchpunkt I. (Abweisung) Gemäß § 236 Abs.1 BAO können auf Antrag des Abgabepflichtigen fällige Abgabenschuldigkeiten ganz oder zum Teil durch Abschreibung nachgesehen werden, wenn ihre Einhebung nach Lage des Falles unbillig wäre. Gemäß § 3 Z.2 lit.b der Verordnung des…
…Gemäß § 236 Abs. 1 BAO können fällige Abgabenschuldigkeiten auf Antrag des Abgabepflichtigen ganz oder zum Teil durch Abschreibung nachgesehen werden, wenn ihre Einhebung nach der Lage des Falles unbillig wäre. Die Beschwerdeführerin hat die mit Bescheid vom 28.12.2018 festgesetzte Zwangsstrafe zur Gänze entrichtet…
…Gemäß § 236 Abs. 1 BAO können fällige Abgabenschuldigkeiten auf Antrag des Abgabepflichtigen ganz oder zum Teil durch Abschreibung nachgesehen werden, wenn ihre Einhebung nach der Lage des Falles unbillig wäre. Die Beschwerdeführerin hat die mit Bescheid vom 28.12.2018 festgesetzte Zwangsstrafe zur Gänze entrichtet…
…die Beschwerde vom 9. Oktober 2012 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt für Gebühren, Verkehrsteuern und Glückspiel vom 14. September 2012 betreffend Abweisung einer Nachsicht von Abgabenschuldigkeiten zu Recht: 1. Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. 2. Gegen dieses Erkenntnis ist…
…1999, GZ. 100/90171/99, und diversen Bescheiden über die Festsetzung von Säumniszinsen und Kosten des Vollstreckungsverfahrens in Höhe von insgesamt € 3.131,18 vorgeschriebenen und noch in der Höhe von € 2.569,83 aushaftenden Abgabenschuldigkeiten. Begründend führte der Bf. im Wesentlichen aus…
…Einbringungsmaßnahmen vor der letztinstanzlichen Entscheidung der Abgabenbehörde über das Ansuchen um Zahlungserleichterung aus welchen Gründen immer weggefallen ist. Nach der Aktenlage wurden die antragsgegenständlichen Abgabenschuldigkeiten entrichtet und weist das Abgabenkonto derzeit keinen Rückstand auf. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Zulässigkeit einer Revision Gegen ein…
…Einbringungsmaßnahmen vor der letztinstanzlichen Entscheidung der Abgabenbehörde über das Ansuchen um Zahlungserleichterung aus welchen Gründen immer weggefallen ist. Nach der Aktenlage wurden die antragsgegenständlichen Abgabenschuldigkeiten entrichtet und weist das Abgabenkonto derzeit keinen Rückstand auf. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden. Zulässigkeit einer Revision Gegen ein…
…BF, gegen den Bescheid des Finanzamtes Linz vom 7.3.2012 zu StNr. 000/0000, mit dem ein Ansuchen um Nachsicht von Abgabenschuldigkeiten gemäß § 236 BAO abgewiesen wurde, zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird als unbegründet abgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133…
…Oktober 2013 machte das Finanzamt die Haftung für aushaftende Abgabenschuldigkeiten der Primärschuldnerin gegenüber dem Beschwerdeführer im Ausmaß von 55.245,04 € gelten: | Abgabenart | Zeitraum | Höhe in Euro | Lohnsteuer (80 %) | 2012 | 38.217,22 | Dienstgeberbeitrag (80 %) | 2012…
…da die Säumnis nicht mehr als fünf Tage betrage und die Beschwerdeführerin in den letzten sechs Monaten sämtliche Abgabenschuldigkeiten termingerecht entrichtet habe. Mit Berufungsvorentscheidung vom 9.7.2012 wies das Finanzamt diese Berufung unter Hinweis auf die oben dargestellte verspätete Entrichtung eines Teiles der Umsatzsteuer…
…daher zur Annahme berechtigt war, dass der Beschwerdeführer hinsichtlich der zeitlich vorgelagerten Abgabenschuldigkeiten auf Grund der Missachtung des Gleichmäßigkeitsgebotes der Abgabenzahlungspflicht schuldhaft nicht nachgekommen ist und er daher konsequenterweise für betroffenen Abgabenschulden der Gesellschaft zur Haftung herangezogen werden kann (vgl. Erkenntnis des VwGH vom 28…
…daher zur Annahme berechtigt war, dass der Beschwerdeführer hinsichtlich der zeitlich vorgelagerten Abgabenschuldigkeiten auf Grund der Missachtung des Gleichmäßigkeitsgebotes der Abgabenzahlungspflicht schuldhaft nicht nachgekommen ist und er daher konsequenterweise für betroffenen Abgabenschulden der Gesellschaft zur Haftung herangezogen werden kann (vgl. Erkenntnis des VwGH vom 28…