IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin ***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 28. April 2023 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 3. April 2023 betreffend Rückzahlungsantrag vom 30. März 2023, Steuernummer ***BF1StNr1*** zu Recht erkannt…
…30.6.2021 begehrte der Bf. die Auszahlung des Abgabenguthabens aus der Veranlagung der Einkommensteuer auf ein näher bezeichnetes Bankkonto. Im angefochtenen Bescheid wurde der Antrag vom 30.6.2021 auf Rückzahlung eines Guthabens abgewiesen und in seiner Begründung ausgeführt, das Guthaben sei mit Konkursforderungen…
…dargestellt werde. 3. Finanzamtsguthaben auf Steuernummer N-1 laut FinanzOnline-Auszug vom 26.07.2017: Nach Einbuchung des Antrages auf Aussetzung der Einhebung betreffend die Umsatzsteuer 2015 vom 31.05.2017 habe ein Abgabenguthaben von € 777.238,14 bestanden. 4. Überrechnungsantrag vom 06.06…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Gerda Pramhas in der Beschwerdesache AB, St.Nr. 000/0000, Adresse, über die Beschwerde vom 21.11.2018 gegen den Bescheid der belangten Behörde Finanzamt FA vom 25.10.2018 betreffend Abweisung eines Rückzahlungsantrages…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter***Ri*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr*** vertreten durch Rechtsanwalt ***RA***, als Erwachsenenvertreter, über die Beschwerde vom 12. August 2025, eingelangt am 13. August 2025, gegen den Bescheid des ***FA*** vom 11. Juli 2025 zu…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***1*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, vertreten durch Dr. Weinhandl & Partner Steuerberatungs KG, Kettenbrückengasse 9, 1052 Wien, über die Beschwerde vom 23. Februar 2021 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 25. Jänner 2021…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. in der Beschwerdesache Bf., A., vertreten durch Austria Treuhand Holding Steuerberatungs GmbH, Mariahilfer Straße 1C Tür 4a, 1060 Wien, über die Beschwerden vom 02.03.2018 gegen die Bescheide der belangten Behörde Finanzamt Wien…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den_Senat im Beisein der Schriftführerin S. in der Beschwerdesache Bf., A., vertreten durch Austria Treuhand Holding Wirtschaftsprüfungs GmbH, Mariahilfer Straße 1c/4a, 1060 Wien, über die Beschwerde vom 23.12.2015 gegen den Bescheid der belangten…
…AußStrG) nur zur Einzelrechtsnachfolge. Es sei deshalb nur einem Erben oder Miterben mit entsprechender Bevollmächtigung durch die anderen Miterben möglich Anträge im Abgabenverfahren betreffend den Verstorbenen zu stellen, insbesondere die Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung oder die Rückzahlung eines Abgabenguthaben gemäß § 239 Abs. 1 BAO zu beantragen…
…sei es nur einem Erben - oder Miterben mit entsprechender Bevollmächtigung durch die anderen Miterben - möglich, Anträge im Abgabenverfahren betreffend der Verstorbenen zu stellen, insbesondere die Durchführung der Arbeitnehmerveranlagung oder die Rückzahlung von Abgabenguthaben gemäß § 239 Abs. 1 BAO zu beantragen (Antragslegitimation). Dagegen erhob das ***Bf**…
…***GZ-VerlA***, der erblasserischen Großnichte ***B*** lediglich 20 % des Abgabenguthabens, sohin den Betrag von € 341,20 an Zahlungs statt (wiederum gegen vollständige Bezahlung der bevorrechteten Forderungen und quotenmäßige Bezahlung der nicht bevorrechteten Forderungen). Der Betrag von € 341,20 wurde am 14.11.2022…
…sei somit mangels eines entsprechenden Guthabens am Abgabenkonto nicht möglich gewesen bzw. erfolgt. Auf Grund der sicherungsweisen Pfändung der Abgabenguthaben der Bf. am 19.11.2013 und am 8.1.2014 habe ein Zahlungsverbot der Abgabenbehörde betreffend dieser Beträge bestanden - eine Verrechnung dieser Guthaben iSd…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter ***1*** in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 18. November 2020 gegen den Bescheid des Finanzamtes Österreich vom 4. November 2020 betreffend Rückzahlung an Grunderwerbsteuer in Höhe von 13.824,10 €…
…Beschwerdeführers vom 16.3.2023 lediglich Informationscharakter (Mitteilung der Kontoverbindung) habe und die Auszahlung etwaiger Guthaben automatisch erfolge. Bei dem Abgabenguthaben handle es sich um Einkommen, welches dem verstorbenen Abgabepflichtigen eigentlich schon zu Lebzeiten zugestanden hätte und sich nun aufgrund einer nach dem Ableben durchgeführten…
…Abgabenexekutionsordnung unterliegende Einbringungsmaßnahme dar. Damit findet eine klare Abgrenzung zwischen dem zwangsweisen Einbringungsverfahren und dem im sechsten Abschnitt der BAO geregelten Einhebungsverfahren statt. Da die Pfändungsschutzbestimmungen bei der Verrechnung von Abgabenguthaben somit grundsätzlich nicht anwendbar sind, gehen die diesbezüglichen Ausführungen der Bf. ins Leere (UFS…
…der ***B*** GmbH auch nach ihrer Löschung im Firmenbuch fortbestanden hätte, wenn es im gegenständlichen Beschwerdeverfahren und insbesondere im Beschwerdeverfahren betreffend die Glücksspielabgaben zu einem Abgabenguthaben am Abgabenkonto, damit zu einem Rückzahlungsanspruch und damit in weiterer Folge zu einem abwickelbaren Vermögen der Gesellschaft kommen könnte…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch R über die Beschwerde der N, vertreten durch RA, vom 17.04.2018 gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 2/20/21/22 vom 10.04.2018, Steuernummer nr, über die Abweisung eines Rückzahlungsantrages zu Recht erkannt…
…vertreten durch Stb, wegen Verletzung der Entscheidungspflicht des Finanzamtes Linz betreffend die Anträge vom 29.7.2013 und 20.8.2013 auf Rückzahlung von Abgabenguthaben zu St.Nr. zu Recht erkannt: Die Rückzahlungsanträge vom 29.7.2013 und 20.8.2013 werden abgewiesen. Eine Revision…
Bemessungsgrundlage | € | 1.489,38 Gemäß § 201 Abs. 3 Z 1 BAO wird die Glücksspielabgabe für September 2012 folgendermaßen festgesetzt (Abzüge laut den Tabellen im Schriftsatz vom 23. November 2016): Bemessungsgrundlage gemäß § 57 Abs. 2 GSpG 2.598,14 x 40%=…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin Mag. Andrea Pamperl in der Beschwerdesache ***Bf1***, ***Bf1-Adr***, über die Beschwerde vom 3. Februar 2016 gegen den Bescheid des Finanzamtes Gänserndorf Mistelbach, nunmehr Finanzamt Österreich, vom 8. Jänner 2016 betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2014 Steuernummer…