…Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Die Frage der Zulässigkeit der Festsetzung einer Abgabenerhöhung nach § 108 ZollR-DG wurde durch das zitierte Erkenntnis des Verwaltungsgerichtshofes geklärt. Salzburg-Aigen, am 29…
…Februar 2016, 600000/00000/2016, betreffend Festsetzung einer Abgabenerhöhung gemäß § 108 Abs. 1 ZollR-DG zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG…
…Die Verpflichtung zur Entrichtung der Verwaltungsabgaben nach § 105 bleibt unberührt." Erwägungen Einleitend ist darauf hinzuweisen, dass im Rahmen der vorliegenden Entscheidung nur über die Rechtmäßigkeit der Festsetzung der Abgabenerhöhung gemäß § 108 Abs. 1 ZollR-DG abgesprochen wird. Die Entscheidung über die ebenfalls angefochtene Nachforderung der…
…März 2014, Zahl: xxxx, betreffend die Festsetzung einer Abgabenerhöhung gemäß § 108 Abs. 1 ZollR-DG zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG…
…30a FinStrG, idF BGBl. I Nr. 104/2010, am 1. Jänner 2011 vorgelegene Unzulässigkeit der Festsetzung einer Abgabenerhöhung nach § 108 Abs. 1 ZollR-DG ( wegen materieller Derogation) ist mit Inkrafttreten des geänderten § 30a Abs. 5 FinStrG idF BGBl. I Nr. 14/2013 am 12. Jänner…
…Jänner 2013 - anwendbar ist. Die ab 1. Jänner 2011 vorgelegene Unzulässigkeit der Festsetzung einer Abgabenerhöhung nach § 108 Abs 1 ZollR-DG (wegen materieller Derogation) ist mit Inkrafttreten des geänderten § 30a Abs 5 FinStrG idF BGBl I 2013/14 am 12. Jänner 2013 weggefallen. Der VwGH…
…Fassung BGBl. Nr. 104/2010 anzuwenden gehabt hätte, erweise sich laut Verwaltungsgerichtshof die Vorschreibung einer Abgabenerhöhung nach § 108 Abs. 1 ZollR-DG als rechtswidrig. Mit Schreiben des Bundesfinanzgerichtes vom 17. November 2014 wurden die Parteien für die mündliche Verhandlung am 28. Jänner 2015 vorgeladen. Mit…
…220 ZK, zur Festsetzung der Einfuhrumsatzsteuer gemäß Art. 204 ZK als auch zur Vorschreibung der Abgabenerhöhung nach § 108 ZollR-DG besteht eine einheitliche Rechtsprechung, von der im Erkenntnis nicht abgewichen worden ist), war die Revision als unzulässig zu erklären. Es war daher wie im Spruch…
…festgelegt. Mit selben Bescheid wurde ein Betrag von € 71,42 nach § 108 Abs. 1 ZollR-DG vorgeschrieben. Im weiteren Verfahren wurde die Beschwerde in der Hauptsache als unbegründet abgewiesen (BFG 5.5.2017, RV/7200179/2015), das Verfahren bzgl. der vorgeschriebenen Abgabenerhöhung aber nach …
…Wolfurt der Beschwerdeführerin (Bf.) die nachträgliche buchmäßige Erfassung von Einfuhrumsatzsteuer und Abgabenerhöhung in insgesamt 23 Einfuhrfällen aus dem Zeitraum 6.4.2006 bis 19.4.2006 sowie eine Abgabenerhöhung nach Art. 108 ZollR-DG mit, mit der Begründung, die Voraussetzungen für die Steuerbefreiung nach Art…
…Abs. 1 ist sinngemäß anwendbar. Die Verpflichtung zur Entrichtung der Verwaltungsabgaben nach § 105 bleibt unberührt." Die Festsetzung und Erhebung der Abgabenerhöhung nach § 108 Abs. 1 ZollR-DG soll die Gleichbehandlung von jenen Fällen, in denen die Entstehung einer Zollschuld zunächst unentdeckt blieb oder einer Zollschuld…
…abgeändert, als dass anstatt der Verzugszinsen gemäß Art.114 Abs.2 UZK die Abgabenerhöhung gemäß § 108 Abs.1 ZollR-DG in gleicher Höhe festgesetzt wird. Im Übrigen wird die Beschwerde als unbegründet abgewiesen. II. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art…
…Vereinfachungsmaßnahmen wie die Strafverfügung nach § 146 FinStrG oder die Abgabenerhöhung nach § 108 ZollR-DG zur Verfügung." Die genannten "Besonderheiten" werden nicht näher erläutert; der Verweis auf § 146 FinStrG (vereinfachte Strafverfügung bei geringfügigen Finanzvergehen, strafbestimmender Wertbetrag maximal 1.000 Euro) und § 108 ZollR-DG (Zollzuwiderhandlungen durch…
…bedürfe des (Vertrauens-)Schutzes, das sei nach der Rechtsprechung des EuGH auch Sinn der Art 138 und 143 Abs 1 lit d) MwStSystRL, die unmittelbar in den Mitgliedstaaten gelten würden. Zur Abgabenerhöhung nach § 108 Abs 1 ZollR-DG führt die Bf aus, dass diese Bestimmung -…
…dass der Zinssatz nach § 108 ZollR-DG unter den Bedingungen festgesetzt wird, die denjenigen entsprechen, die im nationalen Recht für Verstöße gleicher Art und Schwere gelten, wobei die Sanktion wirksam, verhältnismäßig und abschreckend ist. Die Vorschreibung einer Abgabenerhöhung nach § 108 ZollR-DG ist demnach unter…
…220 ZK, zur Festsetzung der Einfuhrumsatzsteuer gemäß Art. 204 ZK als auch zur Vorschreibung der Abgabenerhöhung nach § 108 ZollR-DG besteht eine einheitliche Rechtsprechung, von der im Erkenntnis nicht abgewichen worden ist), war die Revision als unzulässig zu erklären. Es war daher wie im Spruch…
…von dieser Begünstigung ausgenommen. Nachdem die NNGesmbH zu Unrecht als Zollschuldnerin herangezogen worden ist, lagen auch die gesetzlichen Voraussetzungen für die Festsetzung einer Abgabenerhöhung nach § 108 ZollR-DG nicht vor. Da keinerlei Umstände festgestellt werden konnten, die auf das Vorliegen einer grundsätzlichen Rechtsfrage iSd Art…
…tws. in den Zollanmeldungen nicht vermerkt sind) keine Berichtigung stattgefunden hat, kann nur mit einer Vernachlässigung einer ordnungsgemäßen Verwaltung erklärt werden. 9.) Abgabenerhöhung (hilfsweise): Abgesehen davon, dass die Bfin. die Abgabenerhöhung gem. § 108 ZollR-DG als unionsrechtswidrig bekämpfen wird, ist auch deren Höhe ungerechtfertigt, stand…
…Für vor dem 1. Mai 2016 verwirklichte Sachverhalte behält § 108 Abs. 1 ZollR-DG seine Maßgeblichkeit. Die Berechnung der Abgabenerhöhung nach § 108 ZollR-DG ist aus dem der Entscheidung beiliegenden Berechnungsblatt, das einen Bestandteil dieses Erkenntnisses bildet, zu entnehmen. Es war daher spruchgemäß zu entscheiden…
…buchmäßige Erfassung der nach Art. 204 Abs. 1 Zollkodex (ZK) entstandenen Einfuhrumsatzsteuer zu darin näher bezeichneten 78 Einfuhrfällen aus dem Zeitraum 5. Mai 2006 bis 5. März 2010 in Höhe von insgesamt € 788.903,72 zuzüglich einer Abgabenerhöhung nach § 108 ZollR-DG in Höhe…