…Rz. 10 zu § 279). Die Abgabenbehörde zweiter Rechtsstufe darf sohin in einer Angelegenheit, die überhaupt noch nicht oder nicht in der von der Rechtsmittelentscheidung in Aussicht genommenen rechtlichen Art Gegenstand des erstinstanzlichen Verfahrens gewesen ist, keinen Sachbescheid im Ergebnis erstmals erlassen. Würde die Rechtsmittelbehörde diese…
…Rz. 10 zu § 279). Die Abgabenbehörde zweiter Rechtsstufe darf sohin in einer Angelegenheit, die überhaupt noch nicht oder nicht in der von der Rechtsmittelentscheidung in Aussicht genommenen rechtlichen Art Gegenstand des erstinstanzlichen Verfahrens gewesen ist, keinen Sachbescheid im Ergebnis erstmals erlassen. Würde die Rechtsmittelbehörde diese…
…Rz. 10 zu § 279). Die Abgabenbehörde zweiter Rechtsstufe darf sohin in einer Angelegenheit, die überhaupt noch nicht oder nicht in der von der Rechtsmittelentscheidung in Aussicht genommenen rechtlichen Art Gegenstand des erstinstanzlichen Verfahrens gewesen ist, keinen Sachbescheid im Ergebnis erstmals erlassen. Würde die Rechtsmittelbehörde diese…
…darauf an, wie er es rechtstechnisch ausgestaltet (zB festlegt, daß und in welchem Umfang auf Parteiverlangen einem Rechtsmittel durch die Abgabenbehörde erster oder zweiter Rechtsstufe aufschiebende Wirkung zuzuerkennen ist), sondern ob das System den Rechtsschutz im umschriebenen Sinn gewährleistet. Legt man diesen Maßstab an den §…
…38 erster Satz BAO idF BGBl I Nr. 70/2013 sind die am 31. Dezember 2013 bei dem unabhängigen Finanzsenat als Abgabenbehörde zweiter Instanz anhängigen Berufungen und Devolutionsanträge vom Bundesfinanzgericht als Beschwerden im Sinn des Art. 130 Abs. 1 B-VG zu erledigen. Entsprechend dieser…
…38 erster Satz BAO idF BGBl I Nr. 70/2013 sind die am 31. Dezember 2013 bei dem unabhängigen Finanzsenat als Abgabenbehörde zweiter Instanz anhängigen Berufungen und Devolutionsanträge vom Bundesfinanzgericht als Beschwerden im Sinn des Art. 130 Abs. 1 B-VG zu erledigen. Entsprechend dieser…
…als Abgabenbehörde zweiter Instanz anhängigen Berufungen vom BFG als Beschwerden iSd Art. 130 Abs. 1 B-VG zu erledigen sind. Im Abgabenverfahren kommt als Beweismittel alles in Betracht, was zur Feststellung des maßgebenden Sachverhaltes geeignet und nach Lage des einzelnen Falles zweckdienlich ist. Die Abgabenbehörden…
…nicht geklärt werden. Gesetzliche Grundlagen: Im Beschwerdefall ist gemäß § 323 Abs. 38 BAO die am 31. Dezember 2013 beim Unabhängigen Finanzsenat als Abgabenbehörde zweiter Instanz anhängige Beschwerde vom Bundesfinanzgericht als Beschwerde im Sinn des Art. 130 Abs. 1 B-VG zu erledigen. Gemäß § 1 Abs…
…zu versehen, diesen Beschwerden aufschiebende Wirkung zuzuerkennen. Den Abgabenbehörden der ersten oder zweiten Rechtsstufe stehe es nicht zu, diesbezüglichen Entscheidungen vorzugreifen. Den Ausführungen in der Berufung vom 10.09.2013 könne somit nicht gefolgt werden. ***** Mit Schriftsatz vom 24.02.2014 beantragte die Bf. die…
…einer zweiten Rechtsstufe Österreich wieder entzogen, weil das Abkommensrecht den Besteuerungsanspruch auf diese Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit ausschließlich zwischen dem Ansässigkeitsstaat (Singapur) und dem Tätigkeitsstaat (insb. Tschechien) verteilt. Hinsichtlich dieser materiell-rechtlichen Beurteilung besteht zwischen dem FA und der beschwerdeführenden Partei Einigkeit. Die Abgabenbehörde hat…
…eingelangt am 12.07.2023, Beschwerde. Wie das Finanzamt in seinem Vorlagebericht ausführt, sei von der Abgabenbehörde ein Mängelbehebungsauftrag erlassen worden, da die Beschwerde nicht unterschrieben gewesen sei, welcher durch den Parteienvertreter mit Eingabe vom 01.08.2023 behoben worden sei. Daraufhin sei die Beschwerde…
…Bestimmung das Zollamt als Berufungsbehörde der ersten Rechtsstufe seinen Bescheid bei gleich bleibender Sache im Spruch und in der Begründung nach jeder Richtung hin abändern durfte (§ 85 b Abs. 3 ZollR-DG). Für den unabhängigen Finanzsenat als Berufungsbehörde der zweiten Rechtstufe war dies sinngemäß in …
…Bestimmung das Zollamt als Berufungsbehörde der ersten Rechtsstufe seinen Bescheid bei gleich bleibender Sache im Spruch und in der Begründung nach jeder Richtung hin abändern durfte (§ 85 b Abs. 3 ZollR-DG). Für den unabhängigen Finanzsenat als Berufungsbehörde der zweiten Rechtstufe war dies sinngemäß in …
…JBl 1956,487). 2.1. Steuertatbestand des § 28 Abs. 1 Z 3 EStG 1988 Gemäß dem von der Abgabenbehörde erster Rechtsstufe der streitverfangenen Einkommensteuernachforderung zu Grunde gelegten § 28 Abs. 1 Z 3 EStG 1988 sind Einkünfte, soweit sie nicht zu den Einkünften im Sinne des…
…2003 bis zum 3. Oktober 2003 durchgeführt worden. Aufgrund von Erhebungen stehe fest, dass die Baurestmassen sodann im zweiten Quartal 2004 in den Weg eingebaut wurden. Der Beschwerdeführer A hat auf diesen Vorhalt mit Schreiben vom 28. Juni 2005 geantwortet und bestätigt, die D GmbH…
…Mit Schriftsatz vom 4. April 2013 wurde beantragt, die Abgabenbehörde zweiter Instanz möge über dieses Rechtsmittel entscheiden und überdies unter anderem die Aussetzung der Einhebung einer Nachforderung an Umsatzsteuer von insgesamt 15.187,10 € begehrt. Mit Bescheid vom 11. April 2013 wurde die begehrte…
…BAO, in der Fassung BGBl. I Nr. 14/2013, sind die am 31.12.2013 beim unabhängigen Finanzsenat als Abgabenbehörde zweiter Instanz anhängige Berufungen vom Bundesfinanzgericht als Beschwerden im Sinne des Art. 130 Abs. 1 B-VG zu erledigen. III. Entscheidungsrelevanter Sachverhalt: Am 12. Juli…
…teilweise von der Krankenkasse ersetzt.“ Der Bf. stellte den Antrag auf Vorlage der Beschwerde (Berufung) an die Abgabenbehörde zweiter Instanz mit folgender Begründung: „Einerseits wurden die Kosten für die Ersatzwohnung nach Schimmelbefall der eigenen Wohnung nicht anerkannt, weil das Finanzamt das Merkmal der Zwangsläufigkeit bestreitet…
…ab 1.1.2014 sind gemäß § 323 Abs. 38 BAO die am 31. Dezember 2013 beim Unabhängigen Finanzsenat als Abgabenbehörde zweiter Instanz anhängigen Berufungen vom Bundesfinanzgericht als Beschwerden im Sinn des Art. 130 Abs. 1 B-VG zu erledigen. Solche Verfahren betreffende Anbringen wirken mit…
…den Rechtsstreit mit Herrn bf in Zusammenhang mit der beschwerdegegenständlichen Wohnung vorlegen? Nach Durchführung der ergänzenden Ermittlungen möge der Akt samt einer Begründung für die Höhe der Schätzung bis 4. September 2015 wieder vorgelegt werden!" Mit Schreiben vom 1. September 2015 wurde seitens der Abgabenbehörde…