…Verfahrensgang Der Beschwerdeführer (Bf) - Herr ***Bf1*** - erklärte in der Erklärung zur ArbeitnehmerInnenveranlagung 2012 vom 27.02.2013 drei inländische gehaltsauszahlende Stellen. Unter der Position "Meldungen aktiv" wurden im Abgabeninformationssystem des Bundes folgende Daten von bezugauszahlenden Stellen für den Bf das Jahr 2012 betreffend gemeldet:  …
…war sie der Meinung, dass sie zur Einbehaltung und Abfuhr von Abgaben nicht verpflichtet sei. Es lägen die Voraussetzungen eines Eventualvorsatzes nicht vor. Es sei geradezu absurd anzunehmen, dass ein Unternehmen seinem Dienstnehmer Bezüge einschließlich LSt und DB ausbezahle, wenn es Abgaben hinterziehen wolle oder…
…Die in den Rechnungen angeführten Fremdleistungen wurden von den genannten Rechnungsausstellern nicht erbracht. Vielmehr dienten die Rechnungen lediglich dem Zweck, die Beschäftigung von "Schwarzarbeitern" (dh ohne Führung von Lohnkonten, keine Abfuhr von Lohnabgaben) durch den Beschwerdeführer zu verdecken. Die Schwarzarbeiter waren gegenüber dem Beschwerdeführer weisungsgebunden…
…April 2012, betreffend Haftung gem. § 82 EStG 1988 für die Einbehaltung und Abfuhr von Lohnsteuer für die Jahre 2008, 2009 und 2010, sowie betreffend die Festsetzung des Dienstgebergbeitrages für die Jahre 2008, 2009 und 2010 und betreffend die Festsetzung des Zuschlages zum Dienstgebergbeitrag für die…
…Betracht. Gemäß § 98 Abs. 1 Z 3 EStG 1988 sind Einkünfte aus der Gestellung von Arbeitskräften zur inländischen Arbeitsausübung auch dann steuerpflichtig, wenn keine inländische Betriebsstätte unterhalten wird. Der Steuerabzug erfolgt in diesem Falle durch Einbehalt und Abfuhr der Abzugsteuer nach § 99 Abs. 1 Z…
…Prüfers und nahm den Bf. mit den angefochtenen Haftungs- und Abgabenbescheiden vom 6. Juni 2009 als Arbeitgeber für die Einbehaltung und Abfuhr von Lohnsteuer in Anspruch und setzte den Dienstgeberbeitrag und Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag fest. In der dagegen erhobenen, nunmehr als Bescheidbeschwerde gemäß § 243 Bundesabgabenordnung …
…es sich bei den den Unternehmungen zugewiesenen Beamten um Bedienstete der Gemeinde ***3*** handle. Aus diesem Grund sei auch für die Abfuhr von Lohnsteuer und Dienstgeberbeitrag (DB) eine eigene Steuernummer der Behörde verwendet worden. Daher sei die Gemeinde ***3*** auch als steuerrechtlicher Arbeitgeber anzusehen. Bezüglich…
…Leistungen erbracht worden seien, seien 50 % als geschätzter Lohnaufwand anerkannt worden, weil Arbeitnehmer ohne entsprechende Bewilligung mangels Abfuhr von Sozial- und Lohnabgaben ungleich günstiger beschäftigt werden könnten. Der nicht anerkannte Aufwand stelle eine verdeckte Gewinnausschüttung an den Gesellschafter/Geschäftsführer A**** K**** dar. Es seien auch…
…589,33), für das Jahr 2011 mit € 506,71 (BMG: € 124.938,00). Die Beschwerdeführerin wird für das Jahr 2012 als Arbeitgeber für die Einbehaltung und Abfuhr der vom Arbeitslohn zu entrichtenden Lohnsteuer in Höhe von € 1.544,44 gemäß § 82 EStG…
…und Abfuhr von Abgaben eigentlich „nichts passiert“ sei und im Hinblick auf Säumniszuschläge und Stundungszinsen kein Nachteil für den Fiskus entstanden sei. Die nicht rechtzeitige Einreichung von Abgabenerklärungen bzw. die Nichtentrichtung von Selbstberechnungsabgaben und die daraus resultierende rechtswidrige Zwangskreditierung stellt keineswegs nur eine Verletzung von…
…einer Auf-Hundert Rechnung die vom Arbeitgeber zu tragende Lohnsteuer sowie die Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung hinzugerechnet worden. Von den sich danach ergebenden Bruttolöhnen wäre nach Abzug der Arbeitnehmeranteile zur Sozialversicherung die dafür anfallende Lohnsteuer errechnet worden. Die über die Lohnkonten einbehaltenen lohnabhängigen Abgaben (LSt, DB…
…gemäß § 82 EStG 1988 für das Jahr 2009 wird abgeändert. Die Beschwerdeführerin wird für das Jahr 2009 als Arbeitgeber für die Einbehaltung und Abfuhr der vom Arbeitslohn zu entrichtenden Lohnsteuer in Höhe von € 463,62 (= LSt-Abfuhrdifferenz für den Monat 12/2009) gemäß …
…Auffassung des Prüfers und nahm die **GmbH mit den angefochtenen Haftungs- und Abgabenbescheiden vom 16. Juni 2010 als Arbeitgeberin für die Einbehaltung und Abfuhr von Lohnsteuer in Anspruch und setzte den Dienstgeberbeitrag und Zuschlag zum Dienstgeberbeitrag fest. In der dagegen erhobenen, nunmehr als Bescheidbeschwerde gemäß …
… 50 I u V 2 iVm §§ 38 I /39d dEStG). Nach dem Verfahrensergebnis betraf dies auch Vergütungen für die gemäß der VddB-Satzung von der Beitragspflicht miterfassten Gastspielverpflichtungen. Auf den LSt-Abzug nach §§ 38/39d dEStG bezieht sich aus Sicht des BFG die Auskunft der…
… 50 I u V 2 iVm §§ 38 I /39d dEStG). Nach dem Verfahrensergebnis betraf dies auch Vergütungen für die gemäß der VddB-Satzung von der Beitragspflicht miterfassten Gastspielverpflichtungen. Auf den LSt-Abzug nach §§ 38/39d dEStG bezieht sich aus Sicht des BFG die Auskunft der…
…Infolge der getroffenen Feststellungen wurden Haftungsbescheide betreffend Abfuhr von Lohnsteuer für die Jahre 2009 bis 2011 jeweils mit Datum 2. Mai 2013 erlassen. Die Nachforderungen an Lohnsteuer für zwei Arbeitnehmer betrugen: 2009: LSt - 1.494,48, 2010: LSt - 1.810,66 2011: LSt - 308,08. …
…zu der der Bf. hätte entsprechend Stellung nehmen können (auch der Verweis auf den Bp-Bericht sei als Begründung für den Bescheid nicht ausreichend). Dem bekämpften Bescheid sei auch keine nachvollziehbare Berechnung von LSt/DB/DZ samt Säumniszuschlägen zu entnehmen. Dem Bf. könne nicht angelastet…
…da teilweise die Abrechnung von Urlaubsstunden lt. Stundenlisten als Normalstunden (zB.: Jänner 2010 : DN **1 , **2 ; März 2010: **3 , **4 , **5 ) erfolgte, sodass für die Anrechnung der Nichtleistungszeiten nur jene Zeiten lt. Lohnverrechnung heranzuziehen waren. Berechnung: siehe Beilage Berechnung-Detail Nachforderung : LSt-NF: 30756,21…
…§1 Abs2 zweiter Satz LStDV 1990, dBGBI. I 1989 S 1848) - deutsche Rechtslage vertreten. Nach Pflüger (in Herrmann/Heuer/Raupach, Kommentar zur Einkommensteuer und Körperschaftsteuer21, § 19 EStG Anm. 72 und 73) ist Kriterium für das Vorliegen von Weisungsgebundenheit, ob die dem Beauftragten nach der Eigenart…
…entrichtet wurden diese Lohnsteuern jedoch erst am 13.5.2014, also verspätet. Der von Ihnen zitierte Erlass fußt auf dem Erkenntnis des VwGH v. 22.5.2013, 2009/13/0031, wonach die Option für einen (freiwilligen) Lohnsteuerabzug (LStRl. 2002 RZ 927) zwangläufig die Einbehaltungs- und…