…Kredit sind im Jahr 2006 Zinsaufwendungen in Höhe von € 1.959,60 angefallen, die als Werbungskosten gelten gemacht werden. Das Finanzamt versagte, sowohl im Bescheid als auch der BVE, den Abzug der Werbungskosten, da der Abfluss bereits in den Jahren 2004 und 2005 erfolgt…
…wird seitens des Finanzgerichtes bemerkt, dass damit noch kein unmittelbarer Abfluss von Geldeswerten aus dem Vermögen der Bf. bewirkt wurde, also ihr Vermögen dadurch nicht vermindert bzw. verringert worden ist. Steuerrechtlich relevante und Einkünfte mindernde Werbungskosten liegen erst dann vor, wenn die Beschwerdeführerin aus ihr…
…für das Kalenderjahr abzusetzen, in dem sie geleistet worden sind. Der Begriff der Werbungskosten setzt jedoch einen Abfluss von Geld oder geldwerten Vorteilen voraus; wirtschaftlich muss es daher zu einer Verminderung des Vermögens des Steuerpflichtigen kommen. Eine Ausgabe (Abfluss) liegt dann vor, wenn der geleistete…
… 16 Tz 189). Werbungskosten sind Wertabgänge, die durch die auf die Erzielung außerbetrieblicher Einkünfte ausgerichtete Tätigkeit veranlasst sind (vgl. VwGH 31.01.2001, 99/13/0245). Der Begriff der Werbungskosten setzt einen Abfluss von Geld oder geldwerten Vorteilen voraus; wirtschaftlich muss es zu einer Verminderung…
…zu bejahen. 4.2.2. Berücksichtigung des Zeitpunktes des Abflusses der Anwaltskosten Die Regelungen des unter Punkt 4.1. dargestellten § 19 Abs. 2 erster Satz EStG 1988 gelten auch für den Abfluss von Werbungskosten im Sinne des § 16 EStG (Jakom, EStG, § 19 Rz 5 mwN)…
…sind. Für regelmäßig wiederkehrende Ausgaben gilt Abs. 1 zweiter Satz. Die Vorschriften über die Gewinnermittlung bleiben unberührt. Die Regelungen des § 19 Abs. 2 erster Satz EStG gelten auch für den Abfluss von Werbungskosten im Sinne des § 16 EStG (Jakom, EStG, § 19 Rz 5 mwN), da…
…im oa. Sinne nur dann ein, wenn ein Veräußerungsgeschäft insgesamt zu einem Verlust geführt hat. Entsteht der "Verlust" hingegen bloß periodenbezogen durch den Abfluss von nachträglichen Werbungskosten oder Erlösminderungen, die einem in einem früheren Veranlagungszeitraum getätigten, insgesamt mit Gewinn abschließenden Veräußerungsgeschäft zuzurechnen sind, dann sind…
…Behauptung der maßgeblichen Umstände durch den Abgabepflichtigen voraus (vgl. VwGH 26.4.1989, 89/14/0027). Die Regelungen des § 19 Abs. 2 erster Satz EStG 1988 gelten auch für den Abfluss von Werbungskosten im Sinne des § 16 EStG 1988 (Jakom, EStG, § 19 Rz 5 mwN)…
…zu bejahen. 2.2.2. Berücksichtigung des Zeitpunktes des Abflusses der Anwaltskosten Die Regelungen des unter Punkt 2.1. dargestellten § 19 Abs. 2 erster Satz EStG 1988 gelten auch für den Abfluss von Werbungskosten im Sinne des § 16 EStG (Jakom, EStG, § 19 Rz 5 mwN)…
…bei den betrieblichen Einkünften ertragssteuerrechtlich voll absetzbar. Das müsse auch für die den Betriebsausgaben gleichartigen Werbungskosten gelten. Laut Doralt (Doralt, EStG13, § 16 Tz 12 und Tz 13) setze der Begriff der Werbungskosten einen Abfluss von Geld oder geldwerten Vorteilen voraus; wirtschaftlich müsse es zu einer…
…da kein Abfluss von als Werbungskosten zu berücksichtigenden Ausgaben im Jahr 2009 festgestellt werden konnte. In der Folge war aber zu prüfen, ob die geltend gemachten Aufwendungen im Jahr 2010 als Werbungskosten zu berücksichtigen sind: 2) Zur Beschwerde gegen den Einkommensteuerbescheid 2010: Wie unter Punkt…
…Zufließen bedingt, setzt der Begriff der Werbungskosten einen Abfluss von Geld oder geldwerten Vorteilen voraus; wirtschaftlich muss es sich tatsächlich in einer Verminderung des Vermögens des Abgabepflichtigen auswirken. Der Umstand, dass der Gesetzgeber in konkreten Einzelfällen - etwa aus Gründen der Verwaltungsvereinfachung - pauschalierte Werbungskosten, bei welchen…
…Anschaffung gegeben und die berufliche Veranlassung nicht bloß völlig untergeordnet sei. Soweit eine derartige objektive und einwandfreie Trennbarkeit nicht möglich sei, komme eine Berücksichtigung von Werbungskosten nur in Betracht, wenn der Steuerpflichtige den Nachweis für eine (zumindest beinahe) gänzliche berufliche Veranlassung erbringe. Da die Bf…
…Fall, dass sie den Charakter von Werbungskosten oder Betriebsausgaben haben, als solche zu berücksichtigen. Durch die Überweisung der X GmbH an den Sozialversicherungsträger wurde beim Revisionswerber ein Zufluss von steuerpflichtigen Einnahmen bewirkt. Gleichzeitig mit dem Zufluss dieser Einnahmen war auch ein Abfluss von Betriebsausgaben gegeben…
…oder den Steuerpflichtigen unfreiwillig treffen. Der Begriff der Werbungskosten setzt weiters einen Abfluss von Geld oder geldwerten Vorteilen voraus; wirtschaftlich muss es zu einer Verminderung des Vermögens des Steuerpflichtigen kommen (UFS 06.08.2010, RV/0477-F/08). Zu den Werbungskosten zählt gemäß § 16 Abs…
…Satz EStG 1988 sind Werbungskosten die Aufwendungen oder Ausgaben zur Erwerbung, Sicherung oder Erhaltung der Einnahmen. Der Begriff der Werbungskosten setzt einen Abfluss von Geld oder geldwerten Vorteilen voraus: wirtschaftlich muss es zu einer Verminderung des Vermögens des Steuerpflichtigen kommen. Werbungskosten liegen nur dann vor…
… 16 Tz 189). Werbungskosten sind Wertabgänge, die durch die auf die Erzielung außerbetrieblicher Einkünfte ausgerichtete Tätigkeit veranlasst sind (vgl. VwGH 31.01.2001, 99/13/0245). Der Begriff der Werbungskosten setzt einen Abfluss von Geld oder geldwerten Vorteilen voraus; wirtschaftlich muss es zu einer Verminderung…
…1988 verankerte "relative Verlustausgleichsverbot" nur dann eingreift, wenn ein Spekulationsgeschäft gesamthaft betrachtet zu einem Verlust geführt hat. Entsteht der "Verlust" hingegen bloß periodenbezogen durch den Abfluss von nachträglichen Werbungskosten oder Erlösminderungen, die einem in einem früheren Veranlagungszeitraum getätigten, insgesamt mit Gewinn abschließenden Veräußerungsgeschäft zuzurechnen sind…
…nachträglicher) Werbungskosten oder Erlösminderungen nicht entgegen. Die Vorschrift kann auch so gelesen werden, dass das dort verankerte "relative Verlustausgleichsverbot" nur dann eingreift, wenn ein Spekulationsgeschäft gesamthaft betrachtet zu einem Verlust geführt hat. Entsteht der "Verlust" hingegen bloß periodenbezogen durch den Abfluss von nachträglichen Werbungskosten oder…
…nachträglicher) Werbungskosten oder Erlösminderungen nicht entgegen. Die Vorschrift kann auch so gelesen werden, dass das dort verankerte ,relative Verlustausgleichsverbot' nur dann eingreift, wenn ein Spekulationsgeschäft gesamthaft betrachtet zu einem Verlust geführt hat. Entsteht der ,Verlust' hingegen bloß periodenbezogen durch den Abfluss von nachträglichen Werbungskosten oder…