…700000/00790/2007, wurde der Antrag der Bf. auf Zulassung einer näher bezeichneten Wasserbadbrennerei zur Abfindungsbrennerei abgewiesen und begründend ausgeführt, dass eine solche Zulassung erst erfolgen könne, wenn das Brenngerät durch Anlegen von näher bezeichneten Verschlüssen dem zulässigen Stand entsprechen würde. Gegen diesen Bescheid erhob…
…ab, weil im Betrieb Einrichtungen vorhanden seien, die die Zollaufsicht erschweren oder verhindern würde. Die beantragte Verschlussbrennerei befinde sich zwar nicht im selben Gebäude, jedoch auf demselben Grundstück wie die Abfindungsbrennerei ihres Ehegatten. Eine Trennung der beiden Betriebe sei nicht kontrollierbar. Außerdem sehe § 64 Abs…
…Begründung. Herr AA habe durch den Kauf einer Verschlussbrennerei im Jahr 2006 von der Firma C die Möglichkeit des Widerrufs der Ausnahme, dass zwei Brennblasen in der Abfindungsbrennerei gleichzeitig verwendet werden dürfen, durch das Zollamt bewirkt. Gegen diese Entscheidung brachte Herr AA am 16. Mai…
… 110 Abs. 1 AlkStG bestimmt Folgendes: „Brenngeräte, die am Tag vor Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes als Brenngeräte einer Abfindungsbrennerei zugelassen waren, gelten mit Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes als zugelassene einfache Brenngeräte.“ Wer am Tag vor Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes berechtigt war, Branntwein unter Abfindung herzustellen und Eigentümer eines…
…der im Beschwerdefall anzuwendenden Fassung lauten: § 110 AlkStG (1) Brenngeräte, die am Tag vor Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes als Brenngeräte einer Abfindungsbrennerei zugelassen waren, gelten mit Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes als zugelassene einfache Brenngeräte. (2) Aufbewahrungsort ist das Grundstück, welches vor Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes als Brennereigrundstück festgestellt…
…Abs. 1 gilt sinngemäß. § 110. (1) Brenngeräte, die am Tag vor Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes als Brenngeräte einer Abfindungsbrennerei zugelassen waren, gelten mit Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes als zugelassene einfache Brenngeräte. (2) Aufbewahrungsort ist das Grundstück, welches vor Inkrafttreten dieses Bundesgesetzes als Brennereigrundstück festgestellt war. § 111. (1…
Aignerstraße 10 5026 Salzburg-Aigen www.bfg.gv.at DVR: 2108837 IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. in der Beschwerdesache A. GmbH, Adr.A. gegen den Bescheid des ZA Innsbruck vom 14.10.2013, 800000/X betreffend Mineralölsteuer zu Recht…