…Behörde Zollamt Eisenstadt Flughafen Wien vom 13. Mai 2008, Zl. zzz, betreffend Zurücknahme einer Abfindungsanmeldung gemäß § 68 Abs. 1 Alkoholsteuergesetz zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 279 BAO als unbegründet abgewiesen. Gegen dieses Erkenntnis ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs…
…seit 03.bbb.2013 nicht im gemeinsamen Haushalt mit Herrn ***Bf1*** lebte. Da diese Umstände von Herrn ***Bf1*** nicht geändert bzw. bekannt gegeben wurden, waren die im Spruch angeführten Abfindungsanmeldungen hinsichtlich der zugrundeliegenden Grunddaten zu berichtigen, nachdem bei Herrn Sohn [..] keine Haushaltsangehörigkeit iSd. § 70 Abs…
…7.6.2019, ***3***, wurde der Beschwerde stattgegeben und der angefochtene Bescheid wegen inhaltlicher Rechtswidrigkeit aufgehoben. Begründend wurde ausgeführt, der Bf. habe die Abfindungsanmeldung ***1*** nicht auf elektronischem Wege abgegeben. Ein Berichtigungsbescheid nach § 64 Abs. 1 AlkStG wegen unberechtigter Inanspruchnahme des Hausbrandes gem. § 70 AlkStG…
…Eine Trennung der beiden Betriebe sei nicht kontrollierbar. Außerdem sehe § 64 Abs. 2 Z 4 AlkStG im Rahmen der Abfindungsanmeldung vor, dass das Zollamt einen Antrag mit Bescheid abzuweisen habe, wenn der Antragsteller Inhaber eines Steuerlagers sei. Eine Verschlussbrennerei sei als Herstellungsbetrieb eine Unterart eines…
…Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe I. Verfahrensgang Mit den Abfindungsanmeldungen Nrn. ***1***, ***2***, ***3*** und ***4*** hat der Beschwerdeführer die Erzeugung von insgesamt 134,5 l Alkohol unter Abfindung beantragt. Mit Bescheid vom 7. Oktober 2020…
…dass (weiterhin) Bedenken gegen die steuerliche Zuverlässigkeit des Bf bestünden, da er Alkohol ohne Abgabe einer Abfindungsanmeldung hergestellt habe und deshalb sowohl eine Strafverfügung gegen ihn als auch eine Nachforderung der Alkoholsteuer erfolgt seien. Der unabhängige Finanzsenat habe die Bedenken gegen die steuerliche Zuverlässigkeit des…
…insb. die Steuervorschreibung aufzuheben. Jedenfalls ist festzuhalten, dass die bei Herrn ***Bf1*** vorgefundenen Mengen sich mit etwas gutem Willen problemlos mit den Abfindungsanmeldungen in Einklang bringen lassen, wie die mit der Berufung vorgelegte Gegenüberstellung zeigt. Zusätzlich wären ja noch die Überausbeuten in Anschlag zu bringen…
…insb. die Steuervorschreibung aufzuheben. Jedenfalls ist festzuhalten, dass die bei Herrn ***Bf*** vorgefundenen Mengen sich mit etwas gutem Willen problemlos mit den Abfindungsanmeldungen in Einklang bringen lassen, wie die mit der Berufung vorgelegte Gegenüberstellung zeigt. Zusätzlich wären ja noch die Überausbeuten in Anschlag zu bringen…
…insb. die Steuervorschreibung aufzuheben. Jedenfalls ist festzuhalten, dass die bei Herrn ***Bf*** vorgefundenen Mengen sich mit etwas gutem Willen problemlos mit den Abfindungsanmeldungen in Einklang bringen lassen, wie die mit der Berufung vorgelegte Gegenüberstellung zeigt. Zusätzlich wären ja noch die Überausbeuten in Anschlag zu bringen…
…Begründung wird auf die Berufung und die bisherigen Stellungnahmen verwiesen und beantragt wie bereits dargelegt zu entscheiden. Jedenfalls ist festzuhalten, dass die bei Herrn ***Bf1*** vorgefundenen Mengen sich mit etwas gutem Willen problemlos mit den Abfindungsanmeldungen in Einklang bringen lassen, wie die beiliegende Gegenüberstellung zeigt…
…dieser erfolgten Produktion die gesamte eingebrachte und unmittelbar danach wieder weggebrachte Menge als steuerfrei verwendete Menge im Lager in der Verbrauchsteueranmeldung (Austauschmenge - nachweislich aufgrund einer Abfindungsanmeldung hergestellter Alkohol) erklären dürfen. Hinsichtlich der im Kalenderjahr (…) bezogenen Menge in der Höhe von (…) lA an Alkohol…
…widersprochen, im Gegenteil, die Beschwerdeführerin hat in der mündlichen Verhandlung die Richtigkeit des in den Niederschriften dargestellten Sachverhaltes bestätigt. Von AA wurden nach den von ihr beim Zollamt abgegebenen Abfindungsanmeldungen im Jahr 2011 343,10 l A, im Jahr 2012 394,50 l A, im…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R. in der Beschwerdesache Bf., Adresse, vertreten durch Profitax Steuerberatungs GmbH, Biberstraße 22, 1010 Wien gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 2/20/21/22 vom 14. März 2011 betreffend Einkommensteuer für das Jahr 2010…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin IBV in der Beschwerdesache Bf, abc, vertreten durch Steuerberater, def, über die Beschwerde vom 13.09.2012 gegen den Einkommensteuerbescheid 2011 des Finanzamtes vom 14.08.2012, zu Recht erkannt: Die Beschwerde wird gemäß § 279…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch den Richter Dr. Wolfgang Pavlik über die Beschwerde der Mag. (FH) Bf., Adresse, gegen den Bescheid des Finanzamtes Neunkirchen Wr. Neustadt vom 22.7.2014, betreffend Einkommensteuer (Arbeitnehmerveranlagung) 2013, zu Recht erkannt: Der Beschwerde wird Folge gegeben…
11. An dieser Stelle ist nun darauf hinzuweisen, dass das gegenständliche Dienstverhältnis innerhalb der Konzerngruppe per Datum 01.06.2007 begonnen hat. Der Bf. hat zwar trotz Ersuchen seitens des Finanzamtes (Ergänzungsersuchen vom 05. Juni 2023), "… der Abgabenbehörde die bis dato fehlenden Unterlagen vorzulegen…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache Name Bf, Adresse , vertreten durch PKF Rößlhuber & Partner, Steuerberatungs GmbH & Co KG, 5020 Salzburg, Reichenhallerstraße 7, gegen den Bescheid des Finanzamtes Salzburg-Land vom 14.08.2013, betreffend Einkommensteuer 2009 zu…
Im Erkenntnis vom 29.05.2013, Zl. 2010/16/0152, hat der Verwaltungsgerichtshof (unter Bezugnahme auf die einschlägige Literatur) zur Urlaubsersatzleistung (§ 10 UrlG) Folgendes ausgeführt: Die Urlaubsersatzleistung entsteht im Zeitpunkt der rechtlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Eine Verlängerung des Arbeitsverhältnisses tritt infolge eines Anspruchs auf Urlaubsersatzleistung…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache BF, Adresse (vormals Adresse2), vertreten durch Steuerberatung Kohl GmbH, Baumschulgasse 5, 8230 Hartberg, gegen den Bescheid des Finanzamtes Wien 12/13/14 Purkersdorf vom 9. März 2010, betreffend Einkommensteuer 2007 zu…
Im Beschwerdefall wurde die Austrittsleistung zur Tilgung einer Hypothek verwendet. Dies ist nur insofern von Bedeutung, als die auszahlende Stelle die Sperrklausel für den obligatorischen Anteil der Austrittsleistung als nicht anwendbar erachtete, wobei irrelevant ist, ob dies nunmehr zu Recht oder Unrecht erfolgte, und demzufolge…