…künftiges Erbrecht durch Vertrag mit dem Erblasser verzichte. In einem Erbverzicht liege im Ergebnis eine vorweggenommene Erbfolgeregelung. Allfällige Abfindungen, die der Erblasser dem zunächst Berufenen, aber Verzichtenden gewähre, könnten in Sachwerten (Unternehmen, sonstige Vermögenswerte) oder in Geldleistungen bestehen. Sie seien als unentgeltliche Zuwendungen zu betrachten…
…von € 304.000,00 auf den Sachwert der Baulichkeit. Dies sei auch schlüssig auf Grund des Gutachtens von SV1 aus dem Jahr 2012, in welchem der Sachwert der Baulichkeit mit € 305.703,00 beziffert wurde. In diesem Gutachten werde der reine Grundstückswert mit…
IM NAMEN DER REPUBLIK Das Bundesfinanzgericht hat durch die Richterin R in der Beschwerdesache A**** jun. B*****, Straße, PLZ*** Ort***, StNr. 51 0**/****, vertreten durch Schmied - Neulinger - Landgraf Steuerberatungs OG, Herrenstraße 32, 4320 Perg, über die Beschwerde vom 25.06.2012 gegen den Bescheid der…
…gehört es danach überdies, dass ihre Laufzeit in irgendeiner Form vom Eintritt eines ungewissen Ereignisses abhängig ist (VfGH vom 07.12.2006, B242/06 und die dort angeführte Literatur und Judikatur). Die Bezüge müssen einen vermögenswerten Vorteil darstellen (Geld- oder Sachwerte). Bloße Vermögensumschichtungen falle nicht…
…Die Vergleichbarkeit sei also gegeben. II.) Sachverhalt: II.A.) Der in Österreich wohnhafte Beschwerdeführer war als [...] bei der [...], Liechtenstein, beschäftigt. Am 17. März 2003 hatte der Abgabepflichtige einen schweren Arbeitsunfall, in dessen Folge ihm der rechte Oberarm amputiert werden musste (siehe die Sachverhaltsdarstellung des Beschwerdeführers…
…eine - wie auch im gegenständlichen Fall vorliegende - Abfindung einer Firmenpension zu, weil hier kein begünstigter Aufgabegewinn gegeben ist: Die Firmenpension vergütet nämlich die ehemalige Tätigkeit (wie im vorliegenden Fall im § 1 der Pensionszusage vom 7.3.1995 ausgedrückt "In Anrechnung Ihrer Leistungen für die Gesellschaft..…
…Gerichtsabteilung zugeteilt. Darin führt die belangte Behörde wie folgt aus: "Der Bf. erhielt im Jahr 2016 eine Abfindung der ihm aufgrund eines schweren Verkehrsunfalls zugesprochenen Verdienstentgangsentschädigung. Es wurde ein Vergleich geschlossen und eine letzte Zahlung von € 564.824,00 geleistet. Die Besteuerung erfolgte gem. …
…Demnach seien richtigerweise sowohl die vor- als auch die überobligatorischen Anteile lediglich im Ausmaß von 25% zu erfassen. II. Sachverhalt Der im November 1951 geborene Beschwerdeführer war in der Schweiz nichtselbständig tätig. Aufgrund einer schweren Erkrankung war er vom 8. Dezember 2010 bis zum 7…
…Die Darlegung der steuerlichen Vertretung in der Erörterung vom 04.07.2022 war glaubhaft. Festgehalten wird nochmals, dass der Sachwert im Gutachten 2 vom 01 06.2015 richtig mit € 662.556,45 anzusetzen ist (es gab sich kein Rechenfehler im Gutachten selbst- siehe Erörterungsniederschrift…
…dass von den 53.000,00 € ein Teilbetrag von 15.000,00 € auf die Abfindung des Wohnrechtes entfallen würde. Der Rest in Höhe von 38.500,00 € würde auf Arbeitsleistungen und die Zwischenfinanzierung von diversen Baurechnungen entfallen. Unstrittig wurden von A.B…
…der Jahresabschluss sei aufwändiger, Kammerumlage sei in dreifacher Höhe zu zahlen. Der wirtschaftliche Grund der Rechtsformänderung sei gewesen, dass man bei dem redimensionierten Unternehmen in der Fortführung nach der Sanierung die teure Rechtsform genauso wenig gebraucht habe wie den schweren Sattelaufleger. Wenn man gerade über…
…die Verrechnung der erbrachten Leistungen direkt mit dem Vertreter. Eine Haftung des Vertretenen für die Auswahl des Vertreters wird auf den Fall des schweren Verschuldens begrenzt. Der freie Dienstnehmer ist in der Gestaltung seiner Dienste frei, er kann diese unter Bedachtnahme auf den Vertragszweck nach…
…also gegeben. II.) Sachverhalt: II.A.) Der in Österreich wohnhafte Beschwerdeführer war als Berufsbezeichnung bei der Arbeitgeber_A, Liechtenstein, beschäftigt. Am 17. März 2003 hatte der Abgabepflichtige einen schweren Arbeitsunfall, in dessen Folge ihm der rechte Oberarm amputiert werden musste (siehe die Sachverhaltsdarstellung des Beschwerdeführers…
…also gegeben. II.) Sachverhalt: II.A.) Der in Österreich wohnhafte Beschwerdeführer war als Berufsbezeichnung_A bei der Firma_A, Liechtenstein, beschäftigt. Am 17. März 2003 hatte der Abgabepflichtige einen schweren Arbeitsunfall, in dessen Folge ihm der rechte Oberarm amputiert werden musste (siehe die Sachverhaltsdarstellung des…
…also gegeben. II.) Sachverhalt: II.A.) Der in Österreich wohnhafte Beschwerdeführer war als Berufsbezeichung_A bei der Firma_A, Liechtenstein, beschäftigt. Am 17. März 2003 hatte der Abgabepflichtige einen schweren Arbeitsunfall, in dessen Folge ihm der rechte Oberarm amputiert werden musste (siehe die Sachverhaltsdarstellung des…
…also gegeben. II.) Sachverhalt: II.A.) Der in Österreich wohnhafte Beschwerdeführer war als Berufsbezeichnung bei der Firma_A, Liechtenstein, beschäftigt. Am 17. März 2003 hatte der Abgabepflichtige einen schweren Arbeitsunfall, in dessen Folge ihm der rechte Oberarm amputiert werden musste (siehe die Sachverhaltsdarstellung des Beschwerdeführers…
…also gegeben. II.) Sachverhalt: II.A.) Der in Österreich wohnhafte Beschwerdeführer war als Berufsbezeichnung_A bei der Firma_A, Liechtenstein, beschäftigt. Am 17. März 2003 hatte der Abgabepflichtige einen schweren Arbeitsunfall, in dessen Folge ihm der rechte Oberarm amputiert werden musste (siehe die Sachverhaltsdarstellung des…
…dass der Beschwerdeführer in Österreich nicht pflichtversichert sei und eine Barauszahlung der gesamten Freizügigkeitsleistung daher möglich wäre. Nach den Lohnsteuerrichtlinien liege keine Pensionsabfindung im Sinne des § 124b Z 53 EStG 1988 vor, wenn kein Zwang zur Inanspruchnahme der Abfindung bestehe und der Anwartschaftsberechtigte die freie…
…in dem er die Bf. zur Universalerbin einsetzte und alle Noterben auf den Pflichtteil beschränkte. Im Jahr 2014 fand bei der Bf. eine Außenprüfung statt, bei der festgestellt wurde, dass die Bf. als Universalerbin nach ihrem Stifter den drei pflichtteilsberechtigten Töchtern des Stifters eine Abfindung…
…der Bf. gewesen wäre, eine entsprechende Beweisvorsorge zu treffen(§ 12 Abs. 1 UmgrStG). Spätestens in den Jahren 2000 bis 2002, als die Betriebsprüfung Zweifel an den „Bilanzgewinnen“ laut Aufsichtsratsprotokoll äußerte, wäre es an den Bf. gelegen gewesen, die entsprechenden Unterlagen zu sichern und beizubringen. Dies…