…Verjährung zur Abänderung des Abgabenbescheides mit Ablauf des Jahres 2002. Die Verjährungsfrist im Bereich des ALSaG beträgt gemäß § 207 Abs 2 BAO fünf Jahre. Somit endet die Verjährungsfrist im streitgegenständlich Fall mit Ablauf des Jahres 2007. Der Antrag der X-AG auf eine Bescheidänderung gemäß…
…bis IV. Quartal 2010 und beantragte mit gleichem Schriftsatz die Abänderung des Bescheides gemäß § 295a BAO. Mit Beschwerdevorentscheidung vom 26. Juni 2015, Zahl ******/*****/2012-37, betreffend die Festsetzung des Altlastenbeitrages korrigierte das Zollamt eine zitierte Gesetzesbestimmung, wies die Beschwerde im Übrigen aber unter anderem auch…
…295a. (1) Ein Bescheid kann auf Antrag der Partei (§ 78) oder von Amts wegen insoweit abgeändert werden, als ein Ereignis eintritt, das abgabenrechtliche Wirkung für die Vergangenheit auf den Bestand oder Umfang eines Abgabenanspruches hat. (2) Die Entscheidung über die Abänderung steht der Abgabenbehörde zu…
…Eine andere rechtliche Beurteilung etwa durch den Verwaltungsgerichtshof stellt keine neue Tatsache dar (vgl. das hg. Erkenntnis vom 21. September 2009, 2008/16/0148)“. Zum Antrag gemäß § 295a BAO über die Abänderung des Einkommensteuerbescheides 2005: Gemäß § 295a BAO kann ein Bescheid auf Antrag der Partei…
…Begründend wurde u.a. ausgeführt, dass es sich bei dem Bauvorhaben um eine bewilligungspflichtige bauliche Anlage handelt. Gegen diesen Bescheid wurde der Rechtsbehelf der Berufung im Wesentlichen mit der Begründung erhoben, dass die Gemeinde C. als zuständige Baubehörde davon ausgehe, dass ein bewilligungsfreies Bauvorhaben vorliege…
…mit Bescheid vom 13. Februar 2006 geltend gemachten Abgabenanspruches hat. Die jeweilige Beitragsschuld (der jeweilige Abgabenanspruch) ist verfahrensgegenständlich nach Ablauf des dritten Kalendervierteljahres 2004 und nach Ablauf des ersten Kalendervierteljahres 2005 entstanden. § 295a BAO befristet den Antrag nicht. Wenn allerdings die Verjährung einer Abänderung entgegensteht…
…Einkommensteuerbescheid 2005 sowie 2. über die Abweisung des Antrages gemäß § 295a BAO vom 23.12.2010 auf Abänderung des Einkommensteuerbescheides 2005 zu Recht erkannt: Die Beschwerden vom 22.3.2011 werden abgewiesen. Eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz …
…eingetreten. Ab diesem Zeitpunkt sei die Zurückziehung der Arbeitnehmerveranlagung nicht mehr möglich. Mit einem weiteren Bescheid vom 28.2.2011 hat das Finanzamt den Antrag gemäß § 295a BAO vom 29.12.2010 betreffend Einkommensteuerbescheid 2005 mit der Begründung abgewiesen, dass einen Abänderung eines Bescheides nach …
…den angefochtenen Bescheid nach jeder Richtung abzuändern, aufzuheben oder die Bescheidbeschwerde als unbegründet abzuweisen. Die Abänderungsbefugnis "nach jeder Richtung" ist durch die Sache begrenzt. Einen anderen Sachverhaltsbereich darf das Verwaltungsgericht dabei allerdings nicht annehmen (Ritz, BAO, 6. Aufl. 2017, § 279, III. Abänderung des angefochtenen Bescheides …
…1997 erfolgte eine Änderung des Einkommensteuerbescheides des Bf. für 1989 gemäß § 295 BAO, um diesen an den vermeintlichen Einkünftefeststellungs„bescheid“ anzupassen. (Genaugenommen wird aber nach dem Gesetzeswortlaut bei einer Maßnahme gemäß § 295 Abs. 1 BAO der bisherige Einkommensteuerbescheid nicht abgeändert, sondern durch einen neuen Einkommensteuerbescheid…
…Veranlassung erkannt werden, eine rechtmäßig vorgenommene Besteuerung wiederum rückgängig zu machen. Schließlich wies das Finanzamt mit Bescheid vom 23.11.2011 auch den Antrag gemäß § 295a BAO vom 29.12.2010 betreffend Einkommensteuerbescheid 2005 mit der Begründung abgewiesen, dass eine Abänderung eines Bescheides nach § 295a…
…Wiederaufnahme des Verfahrens und stellte den Antrag, "die zu Unrecht vorgeschriebene Arbeitnehmerveranlagung aus dem Rechtsstand zu entfernen." Mit Bescheid des Finanzamtes vom 2. September 2011 wurde der Antrag gemäß § 295a BAO abgewiesen. Begründend wurde ausgeführt, eine Abänderung eines Bescheides nach § 295a BAO sei nur dann…
…innerstaatlichen Rechts der Vertragsstaaten durchzuführen." jeweils wortident sowohl im OECD-Musterabkommen als auch im DBA-Deutschland). 10. Grundsätzlich kommt aus österreichischer Sicht - unter anderem - die Abänderung eines Bescheides aufgrund eines rückwirkenden Ereignisses nach § 295a BAO als verfahrensrechtliches Instrument zur Umsetzung der Verständigungsregelung dann in Betracht…
…Sicherstellung der Verbindlichkeiten aus den Erbteilsforderungen und dies enthält die Bescheidbegründung. Daher wäre hier eine allfällige Änderung bzw. Ergänzung des Betrefftextes im Erkenntnis des BFG voll im Rahmen der in § 279 Abs. 1 BAO normierten Berechtigung zur Abänderung eines Bescheides." Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: Sachverhalt…
…Sicherstellung der Verbindlichkeiten aus den Erbteilsforderungen und dies enthält die Bescheidbegründung. Daher wäre hier eine allfällige Änderung bzw. Ergänzung des Betrefftextes im Erkenntnis des BFG voll im Rahmen der in § 279 Abs. 1 BAO normierten Berechtigung zur Abänderung eines Bescheides." Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: Sachverhalt…
…Sicherstellung der Verbindlichkeiten aus den Erbteilsforderungen und dies enthält die Bescheidbegründung. Daher wäre hier eine allfällige Änderung bzw. Ergänzung des Betrefftextes im Erkenntnis des BFG voll im Rahmen der in § 279 Abs. 1 BAO normierten Berechtigung zur Abänderung eines Bescheides." Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: Sachverhalt…
…Sicherstellung der Verbindlichkeiten aus den Erbteilsforderungen und dies enthält die Bescheidbegründung. Daher wäre hier eine allfällige Änderung bzw. Ergänzung des Betrefftextes im Erkenntnis des BFG voll im Rahmen der in § 279 Abs. 1 BAO normierten Berechtigung zur Abänderung eines Bescheides." Das Bundesfinanzgericht hat erwogen: Sachverhalt…
…wiederum rückgängig zu machen. Ebenfalls mit Bescheid vom 23. November 2011 wurde der Antrag gemäß § 295a BAO abgewiesen. Eine Abänderung eines Bescheides sei nur dann möglich, wenn ein Ereignis eintrete, das abgabenrechtliche Wirkung für die Vergangenheit auf den Bestand oder den Umfang eines Abgabenbescheides habe…
…wiederum rückgängig zu machen. Ebenfalls mit Bescheid vom 23. November 2011 wurde der Antrag gemäß § 295a BAO abgewiesen. Eine Abänderung eines Bescheides sei nur dann möglich, wenn ein Ereignis eintrete, das abgabenrechtliche Wirkung für die Vergangenheit auf den Bestand oder den Umfang eines Abgabenbescheides habe…
…in § 124b Z 355 EStG 1988 ausdrücklich beabsichtigten Liquiditätseffekten und vermeidet andererseits einen Anreiz für die Angabe einer zu hohen COVID-19-Rücklage (vgl. BFG 24.3.2023, RV/7102950/2022 und BFG 26.04.2023, RV/5100379/2022). Eine Abänderung eines Bescheides gemäß § 295a…