…in B/Deutschland dem Grunde und der Höhe nach als Werbungskosten abzugsfähig sind. 1. Sachverhalt Die Bf ist AHS-Lehrerin und unterrichtet beinahe ausschließlich Englisch und Russisch in der Oberstufe. In den Jahren 2014 und 2015 besuchte sie einen Montessori-Diplomlehrgang für die Sekundarstufen I…
…133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nicht zulässig. Entscheidungsgründe A) Sachverhalt und Verfahrensgang: Die Beschwerdeführerin (Bf.) erzielte im Streitjahr nicht selbständige Einkünfte aus ihrer Tätigkeit als AHS- Lehrerin. Für das Jahr 2013 machte sie u.a. Aufwendungen für Ausbildung…
…133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) eine Revision zulässig. Entscheidungsgründe A) Sachverhalt und Verfahrensgang: Die Beschwerdeführerin (Bf.) ist AHS-Lehrerin für Englisch und Mathematik am Sportgymnasium X, wo sie im Rahmen ihrer Lehrverpflichtung auch in der Nachmittagsbetreuung eingesetzt ist und Förderkurse für Kinder mit…
…Verwaltungsgerichtshof ist nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Die Beschwerdeführerin (Bf.), eine AHS-Lehrerin, und zwar Biologin, machte Werbungskosten wie folgt geltend: | Arbeitsmittel | 1.200,78 € | Fachliteratur | 140,20 € | Fortbildungs-, Ausbildungs- und…
…übermittelt. Von den Gesamtaufwendungen iHv 1.469,00 € seien durch das AMS in der Bildungsteilzeit von September bis Dezember 2023 1.044,68 € gefördert worden. Die Beschwerdeführerin sei AHS-Lehrerin an einem BRG und würde im Rahmen der Tagesbetreuung für SchülerInnen der 5…
…Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Darstellung des verwaltungsbehördlichen Verfahrens: Nachdem die als AHS-Lehrerin tätige Beschwerdeführerin ihre Erklärung zur Arbeitnehmerinnenveranlagung 2010 am 30. Dezember 2015 elektronisch abgegeben hatte, wurde sie vom Finanzamt mit Schreiben…
…auf dem Beleg Sonstiges und Postkarten aus (Pos. 33 und 35 betreffen Spiele). Alle diese Bücher sind für die Allgemeinheit von Interesse und sind nicht spezifisch für den Unterricht eines AHS-Lehrers ausgelegt. Die Bf. behauptet, dass sie die Lektüre im Unterricht verwendet hat und…
…sinnvoll ist (siehe VwGH 12.04.1994, 91/14/0024 mwN). Es steht fest, dass die Bf das Notebook (auch) zur Erzielung ihrer Einkünfte als AHS-Lehrerin eingesetzt hat, was aus Sicht des BFG ohne Zweifel sinnvoll erscheint, da der Lehrberuf zwar im Wesentlichen in…
Das Bundesfinanzgericht ist nicht nur berechtigt, sondern auch verpflichtet, ohne Rücksicht auf den Erstbescheid oder die Beschwerdevorentscheidung abzusprechen. Das Bundesfinanzgericht trifft neuerlich eine Entscheidung und zwar so, als ob es die Sache erstmals nach den für sie geltenden materiell-rechtlichen Bestimmungen unter Beachtung der Verfahrensgrundsätze…
…Erreichbarkeit. Die steuerliche Veranlagung erfolgte im Verfahren der Arbeitnehmerveranlagung. Im streitgegenständlichen Jahr 2019 lagen hierbei Lohnzettel (L 16) der ***Uni*** sowie der ****Stadt**** vor. Die beschwerdeführende Partei ist AHS-Lehrerin am ****Schule**** und unterrichtet dort die Fächer Mathematik, geometrisches Zeichnen und Bewegung und Sport. Die…
…BFG hat über die Beschwerde erwogen: Das BFG geht aufgrund des vorgelegten Aktes von nachstehendem Sachverhalt aus: Die Bf. ist AHS Lehrerin für Kunst- und Werkerziehung und beantragte in Zusammenhang mit dieser Tätigkeit in der Beschwerde die Anerkennung nachstehender Aufwendungen: | | Werbungskosten lt…
…Nichtanerkennung von Ausgaben für Fachliteratur in Höhe von € 705,74 richtet. Im Erkenntnis vom 5.7.2004, 99/14/0064 hat der Verwaltungsgerichtshof hinsichtlich Aufwendungen für Literatur einer AHS-Lehrerin ausgesprochen, dass solche Aufwendungen, die für einen nicht abgegrenzten Teil der Allgemeinheit bestimmt sind…
…Fotokamera - EUR 238,00 betr. E 2013: Den Gegenstand des vorliegenden Rechtsstreites bildet die Frage, ob Aufwendungen für die Anschaffung einer Kompaktkamera "Olympus Tough TG" für eine AHS-Lehrerin in den Fächern Englisch und Italienisch ausschließlich beruflich veranlasst sind. Dies insbesondere, wenn diese u.a…
…am Vormittag erfolgen und somit mit der weiteren Tätigkeit der Bf. als AHS-Lehrerin zeitlich nicht vereinbar wären - für die unselbständige Ausübung der Tätigkeit als Musiktherapeutin wäre die Absolvierung des Bachelorstudiums aus Musiktherapie hinreichend. Die Aufwendungen zur Ausbildung als Musiktherapeutin sind daher unter dem ausschließlichen…
…des Verwaltungsgerichtshofes abweicht, eine solche Rechtsprechung fehlt oder die zu lösende Rechtsfrage in der bisherigen Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofes nicht einheitlich beantwortet wird. Mit der Frage unter welchen Voraussetzungen Aufwendungen für Bücher und Zeitschriften eines AHS Lehrers (einer AHS-Lehrerin) abzugsfähige Werbungskosten darstellen, hat sich der…
…133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz nicht zulässig. Entscheidungsgründe Der Beschwerdeführer (id Folge Bf.), der als AHS-Lehrer für Geografie und Wirtschaftskunde (GWK) an einem Gymnasium tätig war, reichte am 23.11.2020 die Erklärung zur Arbeitnehmerveranlagung 2016 ein. Es wurden damit u.a. Werbungskosten für…
…ordentliche Revision an den Verwaltungsgerichtshof ist nach Art 133 Abs 4 Bundes- Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Begründung Die Beschwerdeführerin ist AHS-Lehrerin für Geschichte und Geografie. Im Gefolge einer abgabenbehördlichen Prüfung (2007 bis 2009) wurden verschiedene Werbungskosten nicht anerkannt sowie eine selbständige Tätigkeit als…
…4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Entscheidungsgründe Die Beschwerdeführerin (Bf) ist als AHS-Lehrerin für Deutsch und Geschichte tätig und machte in den Jahren 2008 bis 2012 im Rahmen der Arbeitnehmerveranlagung diverse Aufwendungen als Werbungskosten und Sonderausgaben geltend. Das Finanzamt beurteilte den Großteil der…
…erklärte, von seinem Arbeitgeber keine steuerfreien Fahrtkostenvergütungen bezahlt zu bekommen. Der Familienwohnsitz sei nicht verlegt worden, da seine Gattin dort als AHS Lehrerin beschäftigt sei. Beigebracht wurde zudem eine tabellarische Aufstellung der beantragten Werbungskosten, u.a. jenen betreffend die doppelten Haushaltsführung sowie damit in Zusammenhang…
…133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) unzulässig. Entscheidungsgründe Die Beschwerdeführerin (Bf.) erzielte in den Streitjahren Einkünfte aus nicht selbständiger Tätigkeit als (AHS) Lehrerin sowie selbständige Einkünfte aus einer Vortragstätigkeit. In den Jahren 2006 bis 2008 erklärte sie außerdem Verluste aus der Vermietung und Verpachtung…