…2010 in eventu ein Antrag auf Aufhebung gemäß § 295 Abs. 1 BAO gestellt. Begründend wurde wie folgt ausgeführt: Gemäß § 295 Abs. 1 BAO habe die Behörde von Amts wegen einen abgeleiteten Bescheid aufzuheben, wenn die Voraussetzungen für die Erlassung des abgeleiteten Bescheides nicht mehr vorliegen…
…Bf. seinen Antrag mangels aufrechter rechtswirksamer Feststellungsbescheide aufrecht und führte folgendes aus: Die Behörde begründete ihre Entscheidung damit, dass die Tatbestandsmerkmale des § 295 BAO nicht gegeben seien bzw. ein Antragsrecht auf Erlassung eines abgeleiteten Bescheides in der BAO nicht vorgesehen sei. Nach Ansicht des Bf…
…2 BAO ist der Antrag auf Wiederaufnahme binnen einer Frist von drei Monaten von dem Zeitpunkt an, in dem der Antragsteller nachweislich von dem Wiederaufnahmegrund Kenntnis erlangt hat, bei der Abgabenbehörde einzubringen, die im abgeschlossenen Verfahren den Bescheid in erster Instanz erlassen hat. Tatsachen im…
…Der Antrag auf Wiederaufnahme ist gemäß Abs. 2 leg. cit. binnen einer Frist von drei Monaten von dem Zeitpunkt an, in dem der Antragsteller nachweislich von dem Wiederaufnahmegrund Kenntnis erlangt hat, bei der Abgabenbehörde einzubringen, die im abgeschlossenen Verfahren den Bescheid in erster Instanz erlassen…
…auf Antrag des Bf ohne Erlassung einer Beschwerdevorentscheidung innerhalb der in § 262 Abs. 2 lit. b BAO genannten Frist am 06.10.2017 dem Bundesfinanzgericht zur Entscheidung vorgelegt. Über die Beschwerde wurde erwogen: 9) Gemäß § 295 Abs. 1 BAO ist ein Bescheid, der von einem…
…BAO nur bei einer nachträglichen Abänderung, Aufhebung oder Erlassung eines Feststellungsbescheides anwendbar wäre, führe eindeutig zu nicht verfassungskonformen Rechtsschutzdefiziten. Da die notwendige amtsmäßge Wiederaufnahme bisher nicht erfolgt sei, bleibe nur die antragsmäßge Wiederaufnahme und der Antrag auf Erlassung eines nach § 295 BAO abgeleiteten Bescheides. Gerade…
…amtswegiger Erlassung eines abgeleiteten Bescheides reagiert (diesbezüglich ist darauf hinzuweisen, dass auch gegen die UFS Entscheidung vom 21. Mai 2008, RV/1339-L/07, eine Beschwerde anhängig ist)." Unter Punkt 4) seiner Beschwerde weist der Bf. noch darauf hin, dass er seinen Antrag auf Erlassung…
…§ 136 FinStrG eingestellt. Mit Schriftsatz vom 4.11.2014 brachte der Beschwerdeführer einen Antrag auf Aufhebung der Einkommensteuerbescheide ein. § 295 BAO normiere kein Antragsrecht, § 295 BAO verweise darauf, dass abgeleitete Bescheide unter bestimmten Voraussetzungen von Amts wegen abzuändern oder aufzuheben sind. Dass dem Beschwerdeführer aber…
…Verbindung mit dem sonstigen Ergebnis des Verfahrens einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte. (2) Der Wiederaufnahmsantrag hat zu enthalten: a) die Bezeichnung des Verfahrens, dessen Wiederaufnahme beantragt wird; b) die Bezeichnung der Umstände (Abs. 1), auf die der Antrag gestützt wird. Im gegenständlichen…
…einem Bescheid gemäß § 48 Abs. 2 oder 4 abzuleiten, ist er ungeachtet des Eintritts der Rechtskraft oder der Verjährung im Fall der nachträglichen Erlassung oder Aufhebung des Bescheides von Amts wegen aufzuheben oder insoweit abzuändern, als der Bescheid sich auf den Spruch des abgeleiteten Bescheides…
…aber die nachträgliche Erlassung eines Feststellungsbescheides (Grundlagenbescheides) voraus. Ergeht ein solcher nicht (z.B. „Nichtbescheid" als Folge fehlerhafter Adressierung, unterlassene Zustellung), so ist ein dennoch erlassener Änderungsbescheid (§ 295 Abs. 1 BAO) rechtswidrig. Zur Geltendmachung dieses Umstandes kommt auch ein Antrag auf Wiederaufnahme des "abgeleiteten" Abgabenverfahrens…
…hätte. (2) Der Antrag auf Wiederaufnahme gemäß Abs. 1 ist binnen einer Frist von drei Monaten von dem Zeitpunkt an, in dem der Antragsteller nachweislich von dem Wiederaufnahmsgrund Kenntnis erlangt hat, bei der Abgabenbehörde einzubringen, die im abgeschlossenen Verfahren den Bescheid in erster Instanz erlassen…
…§ 295 Abs. 4 BAO so auszulegen, dass diese Norm auch einen realen Anwendungsbereich erhält. Leg. cit. verlangt im Wortlaut, dass der dem Verfahren zugrundeliegende Feststellungsbescheid bereits als „Nichtbescheid“ qualifiziert sein muss, bevor daraus abgeleitete Bescheide auf Antrag gem. § 295 Abs. 4 BAO aufgehoben werden. Andererseits…
…dass im Falle einer unzulässigen, weil auf Grundlage von Nichtbescheiden erfolgten Änderung gemäß § 295 Abs. 1 BAO der abgeänderte Bescheid aufzuheben ist. Liegen somit die Voraussetzungen für die Erlassung des abgeleiteten Bescheides nicht vor, ist der abgeleitete Bescheid aufzuheben. Wie oben bereits ausgeführt handelt es…
…aber die nachträgliche Erlassung eines Feststellungsbescheides (Grundlagenbescheides) voraus. Ergeht ein solcher nicht (z.B. "Nichtbescheid" als Folge fehlerhafter Adressierung, unterlassene Zustellung), so ist ein dennoch erlassener Änderungsbescheid (§ 295 Abs. 1 BAO) rechtswidrig. Zur Geltendmachung dieses Umstandes kommt auch ein Antrag auf Wiederaufnahme des "abgeleiteten" Abgabenverfahrens…
…Einbringung des Antrages vom 30.11.2020 die Jahresfrist für eine Antragstellung nach § 201 Abs. 2 Z. 2 BAO (Antrag des Abgabepflichtigen auf bescheidmäßige Festsetzung) bereits abgelaufen war. § 201 Abs. 2 Z 3 BAO könnte nur dann eine Rechtsgrundlage für die Erlassung eines Abgabenbescheides darstellen…
…und 08.01.2021 eine Rechtslage gegolten habe, die es ermöglicht habe, einen entsprechenden Antrag auf Aufhebung des Bescheids zu stellen, aber gar keine Durchbrechung der Verjährung vorgesehen habe. Diese Bestimmung sei am 02.01.2020 mit dem BGBl. I Nr. 2/2020 kundgemacht worden…
…vor. Der Vollständigkeit halber ist vom Richter an dieser Stelle anzumerken, dass der Antrag der Beschwerdeführerin auf Erlassung eines Feststellungsbescheides von der belangten Behörde mit Bescheid vom 20.9.2012 als unzulässig zurückgewiesen wurde. Die dagegen mit Schreiben vom 18.10.2012 erhobene Berufung wurde…
…Einheitswert einer wirtschaftlichen Einheit (Untereinheit) mit Wirkung ab dem Fortschreibungszeitpunkt insoweit außer Kraft, als der Fortschreibungsbescheid von dem zugrunde liegenden Bescheid in seiner zuletzt maßgeblichen Fassung abweicht. Nach § 193 Abs. 2 BAO wird ein Fortschreibungsbescheid auf Antrag, erforderlichenfalls auch von Amts wegen erlassen. Der Antrag…
…weil letzterer erst nach dem angefochtenen Einkommensteuerbescheid 2007 erlassen worden ist. Wie in Abschnitt H/6 bereits dargestellt, ist es unzulässig, den abgeleiteten Bescheid auf einen zukünftigen Grundlagenbescheid zu stützen. Wegen Nichterfüllung des Kriteriums der Nachträglichkeit sind die angefochtenen Einkommensteuerbescheide für 2006 und 2007 vom…