…dem deckungsgleichen und glaubwürdigen Vorbringen der beiden Verfahrensparteien und dem Akteninhalt. 3. Rechtliche Beurteilung 3.1. Zu Spruchpunkt I. (Abweisung) § 67 EStG 1988 lautet auszugsweise: (1) Erhält der Arbeitnehmer neben dem laufenden Arbeitslohn von demselben Arbeitgeber sonstige, insbesondere einmalige Bezüge (zum Beispiel 13. und 14…
…zusätzlich zum laufenden Lohn ausbezahlt. Es haftet ihnen das Merkmal der Außerordentlichkeit an. Werden etwa der 13. und 14. Monatslohn regelmäßig anteilig mit dem laufenden Monatslohn ausbezahlt, sind sie als laufender Arbeitslohn zusammen mit diesem nach dem Tarif zu versteuern. Eine gleichmäßige Aufteilung eines sonstigen…
…Bezüge entfällt, die mit einem festen Steuersatz im Sinne des § 67 EStG 1988 zu versteuern sind (§ 62 Z 5 EStG 1988). Erhält der Arbeitnehmer neben dem laufenden Arbeitslohn von demselben Arbeitgeber sonstige, insbesondere einmalige Bezüge (zum Beispiel 13. und 14. Monatsbezug, Belohnungen), beträgt gemäß § 67…
…| | | 8692.58 | 724,38 Antrag zur BVG-Anrechnung 1. Anrechnung sämtlicher BVG-Beitrage auf die Monatslöhne 1 bis 12 und nicht auf die steuervergünstigten 13 und 14, weil die Gesamtbemessung von 99.785 CHF nicht die Summe der Löhne 1 bis…
…sonstigen Bezüge innerhalb des Jahressechstels. Zu den sonstigen Bezügen zählen zum Beispiel Belohnungen oder der 13. und der 14. Monatslohn. Die auf Bezüge, die mit festen Steuersätzen zu versteuern sind, entfallenden Beiträge im Sinne des § 62 Z 3, 4 und 5 sind gemäß § 67 Abs…
…der ***14*** und der Intensität der Ausbildung ist daher davon auszugehen, dass eine Haushaltszugehörigkeit zum Haushalt des Beschwerdeführers im Streitzeitraum nicht vorlag. Der vom Beschwerdeführer ins Treffen geführte Mittelpunkt der Lebensinteressen ist betreffend des Vorliegens einer Haushaltszugehörigkeit irrelevant. 3.1.1.3 Tragung der überwiegenden…
…14.12.1993, 91/14/0038). Aus den vom Bf. übermittelten Unterlagen (Einsatzvertrag vom 15.10.2015; Lohnabrechnung November 2015 vom 01.12.2015; Lohnabrechnung Dezember 2015 vom 04.01.2016) ergibt sich, dass die Ferienentschädigung und der 13. Monatslohn als Monatsbezüge auszubezahlen waren und…
…Sonderzahlung ist keine Sonderzahlung, sondern der 14. Monatslohn. Gemäß beiliegendem Arbeitsvertrag mit C bezahlt der Arbeitgeber lediglich 85% des vereinbarten Brutto-Jahressalärs in 13 Monatslöhnen aus. Die restlichen 15% sind abhängig von einer definierten Zielerreichung und werden separat ausgezahlt (14. Monatslohn). Zusätzlich kann mit individuellen…
…Beurteilung Zu Spruchpunkt I. (Abweisung) § 67 Abs 1 EStG 1988 (in der am 31.12.2017 geltenden Fassung) lautet: Erhält der Arbeitnehmer neben dem laufenden Arbeitslohn von demselben Arbeitgeber sonstige, insbesondere einmalige Bezüge (zum Beispiel 13. und 14. Monatsbezug, Belohnungen), beträgt die Lohnsteuer für sonstige…
…Vorlagebericht hat das Finanzamt beantragt, den ausbezahlten 14. Monatslohn - abweichend vom angefochtenen Bescheid und der Beschwerdevorentscheidung - nicht als steuerbegünstigten sonstigen Bezug zu erfassen. Dazu ist Folgendes zu sagen: § 67 Abs. 1 EStG 1988 sieht für sonstige, insbesondere einmalige Bezüge (zum Beispiel 13. und 14. Monatsbezug…
…291,00 | Arbeitnehmerabsetzbetrag | | -54,00 | Steuer sonstige Bezüge wie z.B. 13. und 14. Bezug (220) nach Abzug der darauf entfallenden SV-Beträge (225) und des Freibetrages von 620 € mit 6 % | | 4.055,28 | Gem. …
…Zu Spruchpunkt I. (Abweisung) § 67 EStG 1988 in der hier maßgeblichen Fassung lautet: (1) Erhält der Arbeitnehmer neben dem laufenden Arbeitslohn von demselben Arbeitgeber sonstige, insbesondere einmalige Bezüge (zum Beispiel 13. und 14. Monatsbezug, Belohnungen), beträgt die Lohnsteuer für sonstige Bezüge innerhalb des Jahressechstels gemäß…
…Trinkgelder) zusammen mit dem Monatslohn/ laufend zum Monatslohn ausbezahlt wurden, sind diese demzufolge mit laufendem Tarif zu besteuern. Eine begünstigte Besteuerung gemäß § 67 EStG 1988 kommt nur im Falle einer zusätzlichen Zahlung (insbesondere bei einmaligen Bezügen, wie z.B. 13. und 14. Monatslohn) neben dem…
…Abs. 3 EStG 1988 vor (VwGH 27.4.2017, Ra 2015/15/0037). Das Gehalt der ***GF*** einschließlich aller Zulagen sowie unter Einrechnung des anteiligen 13. und 14. Monatsbezuges (Bemessungsgrundlage für die Abfertigung) wurde mit Mai 2013, also drei Monate vor Beendigung des Dienstverhältnisses, von…
…mwN, und VwGH 23.2.2010, 2008/15/0243, mwN). Diese Voraussetzungen treffen für die dem Beschwerdeführer in beiden Streitjahren jeweils gewährten Bezüge "13. Monatslohn" und "14. Monatslohn" zu. Das Finanzamt teilt nunmehr diese Rechtsansicht und hat ihr in der Beschwerdevorentscheidung Rechnung getragen. Der Beschwerde…
…13. und 14. Monatslohn ausgewiesen, jedoch unterscheiden sich diese Lohnbestandteile hinsichtlich der tatsächlichen Auszahlung nicht von den laufenden Bezügen (vgl UFS 17.1.2008, RV/0120-F/07 mwN). Das Beschwerdebegehren erweist sich diesbezüglich als nicht berechtigt. Im Monat November 2016 ist ebenfalls ein 13…
…Bezüge entfällt, die mit einem festen Steuersatz im Sinne des § 67 EStG 1988 zu versteuern sind (§ 62 Z 5 EStG 1988). Erhält der Arbeitnehmer neben dem laufenden Arbeitslohn von demselben Arbeitgeber sonstige, insbesondere einmalige Bezüge (zum Beispiel 13. und 14. Monatsbezug, Belohnungen), beträgt gemäß § 67…
…seien, und ein Lohnblatt vor. Mit Einkommensteuerbescheid 2014 (Beschwerdevorentscheidung gem. § 262 BAO) vom 5. August 2015 gab das Finanzamt der Beschwerde teilweise Folge; dies begründete die Abgabenbehörde wie folgt: "Als Sonderzahlungen gem. § 67 EStG zählen sonstige, insbesondere einmalige Bezüge (zB 13. und 14. Monatslohn), die…
…insbesondere einmalige Bezüge (zum Beispiel 13. und 14. Monatsbezug, Belohnungen) erhält. Die Besteuerung der sonstigen Bezüge mit dem festen Steuersatz unterbleibt, wenn das Jahressechstel gemäß Abs. 2 höchstens 2.100 Euro beträgt. Der Freibetrag von 620 Euro und die Freigrenze von 2.100 Euro sind…
…aus "Grundlohn" (31.100,00 €), "Trinkgelder" (17.917,00 €) sowie "Beitrag an die Krankenversicherung" (1.594,00 €)] und sonstige Bezüge ("13. u. 14. Monatslohn") iHv gesamt 5.185,00 € zugrunde zu legen waren. Diesen Bezügen waren richtigerweise abzugsfähige Sozialversicherungsbeiträge iHv gesamt…