…1988 in der Fassung vor dem Stabilitätsgesetz 2012 vergleichbare Bestimmung zu Spekulationstatbeständen: Demgemäß bleibt der Veräußerungserlös einer eigengenutzten Immobilie steuerfrei, wenn die Immobilie im Verkaufsjahr, sowie in den zwei vorausgegangenen Kalenderjahren durch den Eigentümer zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurde (§ 23 Abs. 1 Z. 1 dEStG)…
…dem Gesamtbild der Verhältnisse durfte das Bundesfinanzgericht daher in freier Beweiswürdigung von den obigen Sachverhaltsfeststellungen ausgehen. Rechtliche Würdigung: Hintergrund des vorliegenden Beschwerdefalls ist die mit dem 1. Stabilitätsgesetz 2012, BGBl. I Nr. 22/2012, eingeführte Immobilienertragsteuer für nach dem 31.3.2012 erfolgte private Grundstücksveräußerungen (…
… 30a Abs. 1" in § 20 Abs. 2 zweiter Teilstrich EStG 1988 in der Fassung des 1. Stabilitätsgesetzes 2012 (1. StabG 2012), BGBl I Nr 2012/22: Wäre diese Wortfolge der genannten Bestimmung nicht anzuwenden, so könnten sämtliche mit dem An- und Verkauf eines Grundstückes in…
… 30a Abs. 1" in § 20 Abs. 2 zweiter Teilstrich EStG 1988 in der Fassung des 1. Stabilitätsgesetzes 2012 (1. StabG 2012), BGBl I Nr 2012/22: Wäre diese Wortfolge der genannten Bestimmung nicht anzuwenden, so könnten sämtliche mit dem An- und Verkauf eines Grundstückes in…
…durchgehend als Hauptwohnsitz gedient hat (vgl Wiesner/Grabner/Wanke, EStG, § 30, Rz. 9). Mit dem 1. Stabilitätsgesetz 2012 wurde die bis dahin im Rahmen von Spekulationseinkünften geltende Hauptwohnsitzbefreiung übernommen, angepasst und um eine zweite Tatbestandsvariante ergänzt (vgl. Doralt/Kirchmayr/Mayr/Zorn, Kommentar zum EStG, § 30…
…der Veräußerung. 2. In allen übrigen Fällen der Unterschiedsbetrag zwischen dem Veräußerungserlös und den mit 86% des Veräußerungserlöses anzusetzenden Anschaffungskosten. …" § 30 EStG 1988 idF vor 1. Stabilitätsgesetz 2012, BGBl. I Nr. 22/2012, sah vor: "(1) Spekulationsgeschäfte sind: 1. Veräußerungsgeschäfte, bei denen der Zeitraum…
…1 EStG 1988 auch eine mittelbare Beteiligung an einer vermögensverwaltenden Personengesellschaft umfassen würde. Die private Grundstücksveräußerung im Sinne des § 30 EStG 1988 sei mit dem 1. Stabilitätsgesetz 2012 neu eingeführt worden und sei Abs. 1 seither nur geringfügig im Rahmen des Abgabenänderungsgesetzes 2012 abgeändert worden…
…setze und dem Beweismittel der "bindenden Vereinbarungen" keine Monopolstellung mehr einräume. Gleiches gelte für die mit dem 1. Stabilitätsgesetz 2012 in § 6 Abs. 2 UStG 1994 geschaffene Einschränkung, dass der Verzicht auf die Steuerbefreiung gemäß § 6 Abs. 1 Z 16 UStG 1994 nur zulässig sei…
…vertretene Rechtsauffassung sei aber weder im Gesetz gedeckt noch lasse sie sich aus der Absicht des Gesetzgebers (siehe die Erläuterungen zur Regierungsvorlage zum 1. Stabilitätsgesetz 2012, BGBl. I Nr. 22/2012) ableiten und sei somit - weil rechtswidrig - abzulehnen (siehe dazu die Ausführungen in der Beschwerde). …
…Fassung des 1. Stabilitätsgesetzes 2012, BGBl. I Nr. 22/2012, und der Entfall des § 12 Abs. 10 a auf Berichtigungen von Vorsteuerbeträgen anzuwenden, die Grundstücke (einschließlich der aktivierungspflichtigen Aufwendungen und der Kosten von Großreparaturen) betreffen, die der Unternehmer nach dem 31. März 2012 erstmals in…
…4 ermittelt werden, wenn der Grund und Boden am 31. März 2012 nicht steuerverfangen war. ... c) Ein Auf- oder Abwertungsbetrag nach § 4 Abs. 10 Z 3 lit. a in der Fassung vor dem 1.Stabilitätsgesetz, BGBl. I Nr. 22/2012, ist gewinnwirksam anzusetzen. Dabei kann…
…Inventar herauszurechnen, weil der Kaufvertrag vom 28.4.2012 keine entsprechende Aufgliederung enthalte. Im Übrigen wurde die Berechnung außer Streit gestellt. III) Rechtslage 1) Gemäß § 29 Z 2 EStG 1988 in der Fassung durch das 1. Stabilitätsgesetz 2012, BGBl. I Nr. 22/2012, unterliegen Einkünfte…
…wird. Zur gegenständlichen Rechtsfrage, wie der Begriff "enger zeitlicher Zusammenhang" im Sinne des § 30 Abs 4 Z 1 EStG 1988 idF BGBl. I 22/2012 (1. Stabilitätsgesetz 2012 ab 01.04.2012) auszulegen ist, liegt keine Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes vor. Da die Voraussetzungen des Art…
…die überwiegend unecht umsatzsteuerfreie Leistungen erbringen, zustehe (nach § 28 Abs. 38 Z 1 UStG 1994 sei noch § 6 Abs. 2 UStG 1994 idF vor dem 1. Stabilitätsgesetz 2012, BGBl. I Nr. 22/2012, anzuwenden), verworfen und dazu ua. ausgeführt (siehe Rz 26 des Erkenntnisses VwGH…
…weil die von der Bf als verfassungswidrig erachtete Bestimmung des § 20 Abs 2 EStG 1988 idF BGBl I 22/2012 (1. Stabilitätsgesetz 2012) für den Streitzeitraum in Geltung gestanden wäre. Nach Ansicht des BFG waren damit die Finanzierungskosten bei der Ermittlung der Einkünfte aus der…
…wenn der Hauptwohnsitz zumindest für einen erheblichen Zeitraum vor der Veräußerung bestanden hat (Bruckner, Die neue Immobilienbesteuerung im 1. Stabilitätsgesetz 2012 (BGBL I 2012/22), Die ertragsteuerlichen Änderungen im Vergleich zum Begutachtungsentwurf ÖStZ 8/2012, S 177ff). Neu eingeführt wurde eine zusätzliche Befreiungsbestimmung für Fälle…
…dem Gesetz, 224). Mit dem 1. Stabilitätsgesetz 2012 wurde die private Veräußerung von Grundstücken generell – und unabhängig von der bisherigen Spekulationsfrist – steuerpflichtig und damit die durch die Veräußerung von bebauten und unbebauten Grundstücken sehr oft eingetretenen beträchtlichen Wertsteigerungen – im gegenständlichen Verfahren sind dies ca. 94…
…für den restlichen Berichtigungszeitraum spätestens in der letzten Voranmeldung des Veranlagungszeitraumes vorzunehmen, in dem die Lieferung erfolgte." § 12 Abs 10a UStG idF vor dem 1. Stabilitätsgesetzes 2012, BGBl. I Nr. 22/2012 lautet: "Abweichend von § 12 Abs. 10 dritter und vierter Unterabsatz tritt bei Grundstücken…
…über die private Grundstücksveräußerung erfuhren mit dem 1.Stabilitätsgesetz 2012 eine vollständige Überarbeitung (grundsätzliche steuerpflichtige private Grundstücksveräußerung), auf die hier nicht einzugehen war. Gegenständlich ist unstrittig, dass die Bf. mit dem innerhalb der im § 30 Abs. 1 Z 1 EStG 1988 normierten Frist von zehn…
…ihrem Umfang im Wesentlichen der Widmung als Bauland oder Baufläche im Sinne der Landesgesetze auf dem Gebiet der Raumordnung entspricht". Nach den Erläuterungen zur Regierungsvorlage zum Stabilitätsgesetz 2012 (ErläutRV 1. StabG 2012) sind von dieser höheren Pauschalbesteuerung im Wesentlichen Umwidmungen von Grünland in Bauland erfasst…