…der Rechtzeitigkeit des Wiederaufnahmsantrages im Sinne des § 209 iVm § 304 BAO ist anhand der Kriterien des § 303 Abs. 1 BAO die Rechtmäßigkeit zu prüfen. Da dies in den Jahre 2001 bis 2005 nicht gegeben ist, ist in diesen Jahren auf das etwaige Vorliegen eines Neuerungstatbestandes…
…auch den Beteiligten für Fragen der Rechtzeitigkeit eines Wiederaufnahmsantrages hinsichtlich ihrer Einkommensteuer- bzw. Körperschaftsteuerverfahren zuzurechnen. Zudem sei zu bedenken, dass Amtshandlungen im Zusammenhang mit Feststellungsbescheiden als Unterbrechungshandlungen iSd § 209 Abs. 1 BAO gälten. Auch nach Ansicht der Bundesregierung in einem Verfahren vor dem VfGH führe…
…Bestimmungen zu erfolgen. Nur im Falle der Rechtzeitigkeit des Wiederaufnahmsantrages iSd § 209 iVm § 304 BAO ist anhand der Kriterien des § 303 Abs. 1 BAO die Rechtmäßigkeit zu prüfen. Da dies nicht gegeben ist, ist auf das etwaige Vorliegen eines Neuerungstatbestandes nicht einzugehen. Im gegenständlichen Verfahren…
…nachgeholt wird, wie es im gegenständlichen Fall durch die Zustellung einer neuerlichen Bescheidausfertigung samt Rechtsmittelbelehrung auch geschehen ist. 2. Zur Rechtzeitigkeit des Wiederaufnahmsantrages: 2.1. Gemäß § 165 Abs. 1 FinStrG ist die Wiederaufnahme eines durch Erkenntnis (hier: durch Straferkenntnis des Spruchsenates V vom 8. Dezember…
…Im Zuge einer mündlichen Erörterung des Wiederaufnahmsantrages im Beisein des Wiederaufnahmswerbers, seines Verteidigers und des Amtsbeauftragten am 7. Mai 2018 hat der Verteidiger präzisierend ausgeführt, dass sich auch in dem Kapitel seines Schriftsatzes zur Rechtzeitigkeit seines Antrages Ausführungen zum Vorbringen betreffend neue Tatsachen fänden. Als…
… 110 Abs 1 BAO nicht erstreckt werden könne, bis zum Ablauf des Jahres 2013 zu stellen gewesen und somit als verspätet zurückzuweisen. Selbst bei Rechtzeitigkeit wäre dieser Antrag gem § 240 Abs 3 BAO als unzulässig zurückzuweisen gewesen, da dieser einen zum Veranlagungsverfahren subsidiären Behelf darstelle…
…Bundesgesetzes, BGBl I 2013/14 ist nach Eintritt der Verjährung eine Wiederaufnahme des Verfahrens nur zulässig, wenn der Wiederaufnahmsantrag vor Eintritt der Verjährung eingebracht ist. Die Bestimmungen des Bundesgesetzes, BGBl I 2013/14 treten gemäß den Übergangsbestimmungen des § 323 Abs. 37 BAO mit 1. Jänner…
…des Wiederaufnahmsantrages in die Lage versetzt werden, die Frage der Wahrung der gesetzlichen, nicht verlängerbaren Frist beurteilen zu können (UFS 5.1.2012, FSRV/0020-G/11). Das Fehlen derartiger Angaben über den genauen Zeitpunkt der Rechtzeitigkeit der Antragstellung stellt kein bloßes, mit einem Mängelbehebungsverfahren…
…ist eine Wiederaufnahme des Verfahrens nur zulässig, wenn der Wiederaufnahmsantrag vor Eintritt der Verjährung eingebracht ist." 1.3. Im Verfahren vor dem Bundesfinanzgericht ist somit zu klären, ob der Wiederaufnahmsantrag von der Abgabenbehörde zu Recht wegen Verspätung zurückgewiesen wurde. Um die Rechtzeitigkeit des Wiederaufnahmsantrages iSd…
…Rechtskraft erwachsen ist. Am 26. Jänner 2025 hat die Bf. per FinanzOnline beim ***FA*** einen Antrag gemäß § 303 Abs. 1 BAO auf Wiederaufnahme des Einkommensteuerverfahrens (ArbeitnehmerInnenveranlagungsverfahrens) 2019 eingebracht, der von der Abgabenbehörde mit Bescheid vom 19. Februar 2025 als verspätet zurückgewiesen wurde. Gegen diesen Bescheid…
…nach § 188 BAO sogar so eng zu sehen, dass die Kenntnis des am Feststellungsverfahren agierenden Vertreters auch den Beteiligten für Fragen der Rechtzeitigkeit eines Wiederaufnahmsantrags hinsichtlich ihrer Einkommensteuer- bzw. Körperschafisteuerverfahren zuzurechnen ist“. Das Geschehen im Feststellungsverfahren hat somit eine unmittelbare Wirkung auf den Fristenlauf des …
…lit. b BAO geregelten Ausnahmebestimmung sei daher der Eintritt der formellen Rechtskraft der Einkommensteuerbescheide für die Rechtzeitigkeit eines Wiederaufnahmeantrages essentiell. Die Verfahren bezüglich der Einkommensteuerbescheide 1999 und 2000 seien wie oben dargestellt rechtskräftig abgeschlossen (UFS 27.8.2012, RV/0288-F/12). 1.4. Berufung…
…1) auf Antrag der Partei (§ 78) aufzuheben. Der Antrag ist vor Ablauf der für Wiederaufnahmsanträge nach § 304 maßgeblichen Frist zu stellen." Der Gesetzgeber begründete diese neue Regel mit folgenden Worten (1212 d.B. XXIV. GP - RV Seite 30 f): "Stellt sich erst im Laufe eines…
…ebenfalls iZm der Falschadressierung eines Grundlagenbescheides (Feststellungsbescheid nach § 188 BAO), da dieser auch an bereits verstorbene Personen gerichtet war). Darin wird ua. hinsichtlich der Rechtzeitigkeit des Wiederaufnahmeantrages gemäß § 303 Abs. 2 BAO ausgeführt, dass die Kenntnis eines im Feststellungsverfahren agierenden Vertreters (über einen Wiederaufnahmegrund) auch…
…Steuernummer ***BF1StNr1*** den Beschluss gefasst: Die Beschwerde wird gemäß § 260 Abs. 1 lit. b BAO iVm § 278 BAO als nicht fristgerecht eingebracht zurückgewiesen. Gegen diesen Beschluss ist eine Revision an den Verwaltungsgerichtshof nach Art. 133 Abs. 4 Bundes-Verfassungsgesetz (B-VG) nicht zulässig. Begründung  …
…zu enthalten, wann bzw. zu welchem Zeitpunkt von dem Vorhandensein des geltend gemachten Wiederaufnahmegrundes erstmals Kenntnis erlangt wurde. Das Fehlen derartiger Angaben über den genauen Zeitpunkt der Rechtzeitigkeit der Antragstellung stellt kein bloßes, mit einem Mängelbehebungsverfahren sanierbares Formgebrechen dar (vgl. anders § 303 a Abs. 2…
…der den Rechtszustand wieder herstelle, der vor Erlassung des rechtswidrig (weil von einem nichtigen Bescheid) abgeleiteten Bescheides bestanden habe. Die Berufung wurde mit Berufungsvorentscheidung vom 26. Jänner 2011 als unbegründet abgewiesen. Begründend wurde zusammengefasst ausgeführt, dass für den gegenständlichen Wiederaufnahmsantrag die Bestimmung des § 209a Abs…
…einen im Spruch anders lautenden Bescheid herbeigeführt hätte. § 303a. Der Wiederaufnahmsantrag hat zu enthalten: a) die Bezeichnung des Verfahrens, dessen Wiederaufnahme beantragt wird; b) die Bezeichnung der Umstände (§ 303 Abs. 1), auf die der Antrag gestützt wird; c) die Angaben, die zur Beurteilung der Rechtzeitigkeit…
…1 BAO zugrunde liege. Der Einkommensteuerbescheid sei ist am 29.4.1997 erlassen worden. Der Wiederaufnahmeantrag vom 3.7.2008 sei daher nicht innerhalb dieser erforderlichen Fünfjahresfrist ab Rechtskraft des letztgültigen Bescheides betreffend das Jahr 1989 eingebracht worden. Um von einer Rechtzeitigkeit ausgehen zu können…
…Juli 2015, nicht jedoch eine Säumnisbeschwerde mangels Entscheidung der belangten Behörde innerhalb der sechsmonatigen Entscheidungsfrist über die Beschwerde vom 7. September 2015, eingebracht wurde. Im Zuge der Stellung des verfahrensgegenständlichen Wiederaufnahmeantrages wurden der mit Posteingangsstempel und Evidenzhaltungsdatum 3. September 2015 versehene Gruppenfeststellungsbescheid des Jahres 2012…